VO: | VgV | Vergabeart: | Offenes Verfahren | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Bieterfrage und Antwort ist von Belang für alle Bieter, ich bitte daher um entsprechende Beachtung.
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Zentrale Vergabestelle Stadt Euskirchen
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Bieterfrage:
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei einer ersten Prüfung Ihrer Ausschreibungsunterlagen haben wir auch die von Ihnen gewünschten Zahlungsbedingungen geprüft.
Leider konnten wir nicht zweifelsfrei feststellen, ob Anzahlungen zulässig sind. Da der §17 der VOL/B Anzahlungen zwar grundsätzlich zulässt, jedoch die explizite Vereinbarung dieser vorschreibt, möchten wir Sie, zur Vermeidung von Abweichungen unseres Angebots, bitten die genauen Zahlungsbedingungen zu bestätigen.
Auch fehlen konkrete Angaben ob und welche Vertragsstrafen Sie ggf. bei einem möglichen Lieferverzug geltend machen, denn auch hier macht die VOL/B keine expliziten Vorgaben, sondern verweist auf die entsprechende Festlegung durch den Auftraggeber.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort der ausschreibenden Stelle:
Die Bezahlung erfolgt erst nach Lieferung des Gesamtproduktes.
Vertragsstrafen sind im vorliegenden Verfahren nicht vorgesehen.
--- Ende der Bieterfrage und Antwort ---
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
aus dem Kreis der Bieter erfolgte der Wunsch nach Verlängerung der Angebotsfrist. Diesem Wunsch sind wir gefolgt.
Die Angebotsfrist endet nun am 22.05.2025 um 09.00 Uhr. Die Bindefrist wurde bis zum 19.06.2025 verlängert.
Mit freundlichen Grüßen
Zentrale Vergabestelle der Kreisstadt Euskirchen
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