VO: | VgV | Vergabeart: | Offenes Verfahren | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
das LV wurde angepasst und in den Vergabeunterlagen ausgetauscht.
Die Änderungen betreffen folgende Punkte:
1.2.3
1.5.3
Mit freundlichen Grüßen
Zentrale Vergabestelle der Stadt Euskirchen
Dateianhänge:
Dateiname | Hinzugefügt am | Typ | Größe | Aktion |
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Bieterfragen und Antworten sind von Belang für alle Bieter, ich bitte daher um entsprechende Beachtung.
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Zentrale Vergabestelle Stadt Euskirchen
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Bieterfrage 1:
Das LV definiert unter Punkt 1.2.3, dass ein Akkuwechsel mit einer Person durchführbar sein muss. Wir bitten zu bestätigen, dass das Angebot einen Satz Wechsel-Akkus inkl. externer Ladestation verfügen muss.
Antwort der ausschreibenden Stelle zu Bieterfrage 1:
Folgender Satz wurde aus Punkt 1.2.3 im Leistungsverzeichnis gestrichen: "Ein Batterie- oder Akkuwechsel ist mit einer Person durchführbar." Ziel ist es, einen durchgehenden Messbetrieb von 7 Tagen zu gewährleisten. Wenn dies bedeutet, dass es ohne einen Batterie- oder Akkuwechsel nicht gewährleistet werden kann, muss das Angebot einen entsprechenden Satz Wechsel-Akkus beinhalten.
Bieterfrage 2:
Gemäß Punkt 1.4.2 ist eine Multiplikatorenausbildung bereits vor Mietbeginn gewünscht. Wir möchten darauf hinweisen, dass Hersteller- sowie PTB-Vorgaben ein hohes Maß an Praxiserfahrung im Umgang mit der Messtechnik voraussetzen. Diese Erfahrung kann realistisch erst nach mehrmonatigem Einsatz erlangt werden. Wir bitten daher, zu berücksichtigen, dass die Ausbildung erst nach einer längeren Betriebsphase sinnvoll und zulässig erfolgen kann.
Antwort der ausschreibenden Stelle zu Bieterfrage 2:
Wir akzeptieren, dass die Autorisierung als Multiplikator erst nach längerer Betriebsphase erlangt werden kann. Die Schulung zur Durchführung amtlicher Messungen bleibt allerdings unberührt und muss vor Mietbeginn erfolgen.
Bieterfrage 3:
Wir bitten, die Anforderung zur Vorlage eines IT-Sicherheitskonzepts dahingehend zu ergänzen, dass zusätzlich ein Nachweis zum zertifizierten Datenlöschprozess gemäß DEKRA Standard 1.2 oder einem vergleichbaren Standard erbracht werden muss.
Antwort der ausschreibenden Stelle zu Bieterfrage 3:
Dieser Punkt wurde als hilfreich erachtet und unter Punkt 1.5.3 in das LV aufgenommen.
Bieterfrage 4:
Zur Einhaltung der geforderten maximalen Wiederherstellungszeit von 48 Stunden ist eine entsprechende Bevorratung von Ersatz-Messgeräten, Ersatzanhängern sowie der Betrieb eines eigenen Eichstandes erforderlich. Wir bitten um Bestätigung, dass diese Voraussetzungen als notwendig angesehen werden und entsprechende Nachweise mit dem Angebot eingereicht werden müssen.
Antwort der ausschreibenden Stelle zu Bieterfrage 4:
Diese Voraussetzungen werden nicht als notwendig angesehen und müssen nicht mit entsprechenden Nachweisen dem Angebot beigefügt werden. Den Bietern ist es freigestellt, wie sie die Wiederherstellungszeit von 48 Stunden bewerkstelligen wollen.
Bieterfrage 5:
Zur Sicherstellung rechtssicherer Messergebnisse - insbesondere auch bei höher gelegenen Messpositionen (z. B. auf Bordsteinen) - ist eine PTB-zugelassene Aufstellhöhe des Messgeräts von >150 cm erforderlich. Wir bitten um Bestätigung dieser Anforderung.
Antwort der ausschreibenden Stelle zu Bieterfrage 5:
Da eine Mindestaufstellhöhe für Geschwindigkeitsmessgeräte nicht einheitlich geregelt ist, wird dieser Punkt nicht als grundsätzliche Anforderung aufgenommen.
Bieterfrage 6:
Um zukünftigen Kontrollanforderungen (z. B. LKW-Durchfahrtsverboten) gerecht zu werden, empfehlen wir dringend, dass das Messgerät auch über eine Funktion zur Durchfahrtskontrolle verfügt und dies in der Baumusterprüfbescheinigung hinterlegt ist. Wir bitten um Berücksichtigung dieser Empfehlung in der Ausschreibung
Antwort der ausschreibenden Stelle zu Bieterfrage 6:
Durchfahrtskontrollen werden im Stadtgebiet Euskirchen nicht durchgeführt, daher findet dieser Punkt keine Berücksichtigung in der Ausschreibung.
Bieterfrage 7:
Bitte teilen Sie mit, welchen Software-Anbieter für die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten Sie in der Behörde nutzen.
Antwort der ausschreibenden Stelle zu Bieterfrage 7:
Die Stadt Euskirchen bearbeitet Ordnungswidrigkeiten mit der Software WinOWiG der Firma Schelhorn.
Bieterfrage 8:
Um die Auswahl geeigneter Messtandorte zu erhöhen, ist zu gewährleisten, dass der der Anhänger auch an Schrägen mit einem Gefälle von bis zu 8 Grad aufgestellt und aus dieser Position eine rechtskonforme Messung durchgeführt werden kann. Wir bitten um Bestätigung.
Antwort der ausschreibenden Stelle zu Bieterfrage 8:
Derartige Verkehrssituation existieren im Stadtgebiet Euskirchen nicht, daher findet dieser Punkt keine Berücksichtigung in der Ausschreibung.
Bieterfrage 9:
Bitte teilen Sie mit, ob die Software für die Datenaufbereitung auch in einer Cloud Umgebung (von einem kommunalen Rechenzentrum betrieben) zur Verfügung gestellt werden kann. Diese Lösung stellt eine wirtschaftliche Alternative zur lokalen Installation dar.
Antwort der ausschreibenden Stelle zu Bieterfrage 9:
Als Alternative zur lokalen Installation der Software zur Datenaufbereitung kann eine Cloud-basierte Version als Option angeboten werden. Die Kosten sind zwingend für die verschiedenen Versionen anzugeben.
Bieterfrage 10:
Leistungsverzeichnis, Punkt 1.3.10 "Der Messbetrieb ist bei Außen-/Umgebungstemperaturen von -30 bis +65 Grad möglich"
Da derartige Außentemperaturen im Stadtgebiet Euskirchen nicht zu erwarten sind, gehen wir davon aus, dass es ausreichend ist, wenn der Messbetrieb bei Außen-/Umgebungstemperaturen von -20 bis +60 Grad gewährleistet ist und bitten dies zu bestätigen.
Antwort der ausschreibenden Stelle zu Bieterfrage 10:
Dieser Punkt wird hiermit bestätigt. Der Messbetrieb muss bei Außen- / Umgebungstemperaturen von -20 bis + 60 Grad gewährleistet sein.
Bieterfrage 11:
Leistungsverzeichnis, Punkt 2.3.2 "Der Mess-Anhänger besitzt keine sichtbaren Schließsysteme, sondern verfügen über ein elektromagnetisches Schließsystem."
Wir bitten um Mitteilung, ob diese Anforderung auch dann als erfüllt gilt, wenn der Einbruchschutz dadurch gegeben ist, dass das eingesetzte Schließsystem die Klasse RC2/WK2 nach Norm DIN EN 1630 erfüllt.
Antwort der ausschreibenden Stelle zu Bieterfrage 11:
Die Anforderungen gelten auch dann als erfüllt, wenn der Einbruchschutz durch ein Schließsystem der Klasse RC2 / WK 2 nach DIN EN 1630 gegeben ist.
Bieterfrage 12:
Aufgrund der Urlaubszeit gestaltet sich die Klärung aller Details im Rahmen dieses Vergabeverfahrens als schwierig. Um Ihnen ein fundiertes und seriös kalkuliertes Angebot unterbreiten zu können, bitten wir um Verlängerung der Angebotsfrist um drei Wochen.
Antwort der ausschreibenden Stelle zu Bieterfrage 12:
Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit im laufenden Kalenderjahr, kann eine Fristverlängerung um drei Wochen nicht eingeräumt werden.
--- Ende der Bieterfragen (12) und Antworten ---
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