Anmietung eines Geschwindigkeitsmessgerätes sowie eines -messanhängers für die Geschwindigkeitsüberwachung im Gebiet der Stadt Euskirchen.
Anmietung von einem Messgerät und einem Mess-Anhänger zum Zwecke der kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung im Gebiet der Stadt Euskirchen für einen Zeitraum von drei Jahren. Option der einseitigen Verlängerung durch den Auftraggeber zweimal um ein Jahr.Option die Gegenstände zum Ende des Mietverhältnisses käuflich zu erwerben.
Begriffsbestimmungen:Messgerät: Geschwindigkeitsmesssystem.Mess-Anhänger: einsatzbereiter Messanhänger, in dem das Messgerät eingebaut ist.
Option der einseitigen Verlängerung durch den Auftraggeber zweimal um ein Jahr.
Die Lieferung erfolgt zum Rathaus, Kölner Straße 75, 53879 Euskirchen.
Preis
Option die Gegenstände zum Ende des Mietverhältnisses käuflich zu erwerben.
- Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
- Bieter können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt derEuropäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bieter ohne Vorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen,selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB).
Neben den vorgenannten Rechtsbehelfsfristen sind folgende Rügefristen zu beachten:- Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).- Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oderzur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Stadt EuskirchenZentrale Vergabestelle (ZVS)Altes Rathaus Baumstraße 253879 Euskirchen
Beim Öffnungstermin sind Bieter und ihre Bevollmächtigten nicht zugelassen.Das Ergebnis der Angebotsöffnung wird nicht mitgeteilt.
Angebote von Bietern, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht alle erforderlichen Unterlagen enthalten, werden nicht zwingend von der Wertung ausgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich gemäß § 56 Abs. 2 VgV vor, Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, sofern sie nicht die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen (§ 56 Abs. 3 VgV), innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen oder zu vervollständigen.
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Siehe Formular 124 LD, Eigenerklärung zur Eignung
Liste mit Referenzen (nicht älter als fünf Jahre) mit mindestens drei Vertragspartnern, die in einem wie dem ausgeschriebenen Geschäftsverhältnis stehen.
Angaben zu ArbeitskräftenErklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen.
Angaben zu Eintragungen in das Berufsregister des zuständigen Firmensitzes oder Wohnsitzes sowie Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Alternativ, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und auf Verlangen vorgelegt wird.
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen SozialversicherungErklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurde.
Nachweis einer gültigen Zulassung für die amtliche Geschwindigkeitsüberwachung durch die PTB sowohl für das Messgerät als auch die Kameratechnik
Eigenerklärungen-...zur Eignung - Formblatt 124 LD-...über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen - Formblatt 521 EU)-...zu Sanktionen - Formblatt 523 EU-...über Informationen zum Bieter - Formblatt csx 59-...Nachweis einer gültigen Zulassung für die amtliche Geschwindigkeitsüberwachung durch die PTB sowohl für das Messgerät als auch die Kameratechnik-...Nachweis zum zertifizierten Datenlöschprozess gemäß DEKRA Standard 1.2 oder ein vergleichbarer Standard