Ziel dieses Vergabeverfahrens ist die fristgerechte Verlängerung des bestehenden Enterprise Agreement Vertrags vor dessen Ablauf zum 31.05.2025, mit dem Abschluss eines nahtlosen Enterprise Agreement Anschlussvertrages mit Vertragsbeginn 01.06.2025, für eine Laufzeit von drei Jahren, um bereits erworbene Software Assurances für vorhandene Lizenzen weiterhin nutzen zu können. Mit der Option der Verlängerung durch den Auftraggeber um ein weiteres Jahr.
Die Stadt Euskirchen verfügt derzeit über einen bestehenden Enterprise Agreement Vertrag (EA-Vertrag) mit Microsoft, der zum 31.05.2025 ausläuft. Dieser Altvertrag basiert auf den Konditionenverträgen, insbesondere dem entsprechenden Konzernvertrag, zwischen dem Bundesministerium des Innern und für Heimat und Microsoft Ireland Operations Limited (dem sog. BMI-Beitritt). Der Zweck dieser Konditionenverträgen ist die Standardisierung der Arbeitsplätze sowie eine einheitliche und kostengünstige Softwarebeschaffung von Microsoft-Lizenzen und weiterer Hersteller für öffentlichen Einrichtungen. In dem letzten Vertragszyklus der BMI Rahmenverträge wurde die Standardisierung und die durchgängige Lizenzierung aller Büro-Arbeitsplätze mit Windows als Betriebssystem, MS Office zur Bürokommunikation sowie Zugriffslizenzen zumindest für Windows- und Exchange-Email-Server und einem Remoteserver durchgeführt. Daraus resultierend ist mit den Vertragsverlängerungen auch die Software Wartung - sogenannte Software Assurance - Bestandteil des EA-Vertrags.Ziel dieses Vergabeverfahrens ist die fristgerechte Verlängerung des bestehenden Enterprise Agreement Vertrags vor dessen Ablauf zum 31.05.2025, mit dem Abschluss eines nahtlosen Enterprise Agreement Anschlussvertrages mit Vertragsbeginn 01.06.2025, für eine Laufzeit von drei Jahren, um bereits erworbene Software Assurances für vorhandene Lizenzen weiterhin nutzen zu können.Der Auftraggeber erwartet vom zukünftigen Auftragnehmer aufgrund der unterschiedlichen Softwareprodukte und der hohen Komplexität des Lizenzrechts eine Unterstützung im Software Asset Management sowie eine vollumfängliche regelmäßige Beratung im Hinblick auf die Nutzungsrechte der Lizenzgeber; die Aufwendungen hierfür sind zum Teil in die Kalkulation aufzunehmen.
Es besteht die Option zur Verlängerung durch den Auftraggeber um ein weiteres Jahr.
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