Ziel dieser Ausschreibung ist die Auswahl eines geeigneten Projektsteuerers zur Umsetzung und fachlichen Begleitung des ISEK "Innenstadt" in der Stadt Euskirchen.
Zur Sicherstellung der Projektumsetzung und zur fortlaufenden Betreuung und Abschluss des ISEK soll das Projektmanagement an einen erfahrenen Projektsteuerer vergeben werden.
Dabei sind folgende Leistungen zu erbringen:
a) Projektsteuerung und -koordination- Erarbeitung einer Projektstruktur und Festlegung von Prozessabläufen- Erstellung eines Rahmenterminplans und (quartalsweise) Fortschreibung- Koordination der Akteure und Verfahrensbeteiligten durch regelmäßige Jour-Fixe-Runden (Sitzungsmanagement Projektgruppe)- Mitwirkung an der Vorbereitung von Auftragsvergaben (z.B. an Planungs-/Ingenieur-büros)- Teilnahme und Berichterstattung in Ausschuss-/ Ratssitzungen- Teilnahme an Fördergesprächen mit der BR Köln und dem MHKBD
b) Fördermittelmanagement und Kostenkontrolle- Erstellung der maßnahmenbezogenen Kostenverfolgung und (quartalsweise) Fortschreibung- Unterstützung und Qualifizierung von Programmjahranträgen (voraussichtlich insgesamt zwei Folgeanträge)- Unterstützung bei der Fortschreibung von Monitoringkonzepten (eMo, eBI)- Fortschreibung der Kosten- und Finanzierungsübersicht (KuF)- (fortlaufende) Beratung von förderrechtlichen Themen und Fragestellungen- Erstellung eines Schlussverwendungsnachweises
c) Dokumentation und Berichtswesen- Erstellung der jährlichen Sachstandsberichte (Berichterstattung)- Mitwirkung bei der Presse-/ Öffentlichkeitsarbeit- Durchführung von Beteiligungsformaten/-veranstaltungen (z.B. Tag der Städtebau-förderung, Bürgerveranstaltungen, Workshops, etc.) - Erstellung einer Abschlussdokumentation (im Rahmen des Schlussverwendungsnachweis
Das ISEK-Gebiet erstreckt sich von der Kernstadt der Stadt Euskirchen bis in den Bereich der neuen City-Süd.
Angebotspreis
Bewertung des einzureichenden Konzepts gemäß Leistungsbeschreibung und Prüfmatrix in den Vergabeunterlagen
Bewertung der Präsentation gemäß Leistungsbeschreibung und Prüfmatrix in den Vergabeunterlagen
- Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
- Bieter können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt derEuropäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bieter ohne Vorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen,selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB).
Neben den vorgenannten Rechtsbehelfsfristen sind folgende Rügefristen zu beachten:- Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).- Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oderzur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).