Das Amt für Feuerwehr und Rettungsdienst der Stadt Düren, nachfolgend Feuerwehr Düren genannt, plant als Auftraggeberin den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur regel- sowie bedarfsmäßigen Belieferung der feuerwehreigenen Tankstelle mit hochwertigem Dieselkraftstoff nach DIN EN 590.Darüber hinaus soll weiterhin sichergestellt werden, dass bei Eintritt einer auf das Stadtgebiet Düren beschränkten Notsituation, die unterhalb des Katastrophenfalls liegt - beispielsweise bei einem Großeinsatz der Feuerwehr - oder bei einem Katastrophenfall eine bevorzugte Belieferung nach vorheriger Feststellung der Notsituation und Mitteilung an den Lieferanten mit festgelegter Vorlaufzeit mit hochwertigem Dieselkraftstoff nach DIN EN 590 erfolgt.
Ziel der Auftragsvergabe und Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Sicherstellung einer ausreichenden und zweckmäßigen Versorgung der Feuerwehr der Stadt Düren (Auftraggeberin) mit Dieselkraftstoff gemäß DIN EN 590, sowohl im Regelbetrieb (Los I) als auch in einer festgestellten und dem Auftragnehmer mitgeteilten Notsituation (Los II).Los I betrifft die regelmäßige Belieferung in einem planmäßigen Turnus von fünf Wochen. Der Regelbetrieb ist definiert als normaler, planmäßiger Ablauf der Betriebsprozesse ohne außergewöhnliche Bedingungen oder besondere Maßnahmen zu regulären Betriebszeiten. Los II betrifft die Belieferung in einer Notsituation. Eine Notsituation liegt vor, wenn besondere Umstände eine Sicherstellung der Kraftstoffversorgung außerhalb des Regelbetriebs erforderlich machen. Eine Notsituation kann zum einen als lokales Schadensereignis definiert werden, das auf das Gebiet der Stadt Düren begrenzt ist und unterhalb der Schwelle einer ausgerufenen Katastrophe liegt (z. B. ein Großeinsatz der Feuerwehr mit erhöhter Ausrückfrequenz). Zum anderen kann eine Notsituation ebenfalls bei Eintritt eines Katastrophenfalles vorliegen. Die Belieferung des Dieselkraftstoffes ist in beiden Fällen unter den gleichen Bedingungen sicherzustellen. Eine Lieferverpflichtung besteht nicht, sofern der Auftragnehmer selbst von einer Katastrophe betroffen ist oder aufgrund nicht von ihm zu vertretender Umstände nicht über seine Lagerbestände, Fahrzeuge oder ähnliche Ressourcen verfügen kann.Ein Ansprechpartner des Auftragnehmers für den Regelbetrieb (Los I) muss während der normalen Öffnungszeiten (mindestens: Mo-Fr von 08:00 bis 16:00 Uhr) immer erreichbar sein. Sofern vorhanden sind Notfalltelefonnummern bekanntzugeben und dürfen zu rein dienstlichen Zwecken in der Datenbank der Feuerwehr Stadt Düren gespeichert werden.Der Auftragnehmer für die Notsituation (Los II) stellt sicher, dass auch außerhalb der Öffnungszeiten, insbesondere an Sonn- und Feiertagen ein Ansprechpartner telefonisch, per Mail oder per Boten von der Auftraggeberin erreichbar ist, um eine vertragsgemäße Versorgung aufrechtzuerhalten. Sofern vorhanden sind Notfalltelefonnummern bekanntzugeben und dürfen zu rein dienstlichen Zwecken in der Datenbank der Feuerwehr Stadt Düren gespeichert werden.
Entsprechend VgV
Beschrieben in den Vergabeunterlagen.
Elektronisch
Siehe Unterlagen.
Siehe Vergabeunterlagen