Mit Beendigung des sogenannten Kalten Krieges hat der Bund die Sirenen aufgegeben und den Kommunen zur Übernahme angeboten. Zur Alarmierung der Feuerwehr Düren waren die Sirenen nicht mehr erforderlich. Die verbliebenden Systeme wurden abgebaut. Seitdem wird ein BOS-Funkmeldesystem genutzt. Somit stehen im Stadtgebiet Düren derzeit keine Sirenen zur Warnung der Bevölkerung zur Verfügung. Gemäß Beschluss des Rates der Stadt Düren (2024-0302) vom 25.09.2024 wurde die Wiedereinführung eines flächendeckenden Sirenennetzes in der Stadt Düren beschlossen.Die Umsetzung verfolgt ein mehrjähriges Stufenkonzept. Förderungen von Sireneninfrastrukturen durch Bund und Land sollen in Anspruch genommen werden. Da nicht vollständige Sirenenanlagen gefördert werden, sondern je Sirenenart und -typ nur Zuschüsse gewährt werden, ist ein Eigenanteil der Stadt beizusteuern. In den zukünftigen Haushalten sollen finanzielle Mittel bereitgestellt werden. Zur abschließenden Projektierung, Umsetzung und begleitenden Maßnahmen wird ein Ingenieurbüro zur Unterstützung notwendig. Da bereits Förderbescheide vorliegen, sollen Planungs- und Projektierungsaufgaben in Verbindung mit einem Ingenieurbüro schnellstmöglich begonnen werden. Die Fördermittel sind spätestens bis zum 31.12.2025 zu verausgaben. Hierzu wird ein "Startkapital" als Eigenanteil bereitgestellt. Derzeit liegen Förderbescheide für mehr als 40 Sirenenanlagen vor. Diese müssen bis zum 31.12.2025 verausgabt werden. Inwieweit eine Verlängerung ermöglicht wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht verlässlich gesagt werden. Der Aufbau eines Sirenennetzes zur Warnung der Bevölkerung ist ein komplexes Vorhaben, bei dem viele Schnittstellen aufeinander abgestimmt sein müssen, um eine reibungslose Funktion sicherzustellen.Der Auftrag für die Wiedereinführung muss in Arbeitspaketen und Phasen aufgeschlüsselt werden. Aufgrund der Vorgaben der Förderrichtlinie sind die Fördermittel auf einzelne Sirenenanlagen beziffert. Aus diesem Grund muss das Angebot so aufgebaut sein, dass die Kosten auf die einzelne spezifische Sirenenanlage umgelegt werden können. Beim Angebot müssen alle erforderlichen Daten für den Verwendungsnachweis aufgeführt werden.
Anzubieten ist grundlegend die Projektierung und Umsetzung der Maßnahmen zur Wiedereinführung eines Sirenensystems für die Stadt Düren. Die spezifischen technischen und organisatorischen Anforderungen sind im Folgenden definiert. Die in der technischen Leistungsbeschreibung geforderten Einzel- und Detailleistungen sind zu erfüllen. Genaue Beschreibungen sind dem Angebot beizufügen.Ein Angebot für einzelne Positionen kann nicht erfolgen (Ziffer 2.2).Aus den vorgegebenen Angebotsunterlagen muss eindeutig erkennbar sein, dass die in der Leistungsbeschreibung dargestellten Anforderungen erfüllt werden. Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen sind unzulässig. Das gilt insbesondere für eigene AGB des Auftragnehmers.Für die Angebotsabgabe ist die hier vorliegende Vorlage zu nutzen (nach § 29 VgV). Die Teilnehmer des Wettbewerbs habe die Vollständigkeit der Ausschreibungsunterlagen zu überprüfen und ggf. fehlende, zur Angebotsabgabe notwendige Seiten nachzufordern. Für die Abgabe Ihres Angebotes dürfen wir uns bereits im Voraus herzlich bedanken.
Submissionsstelle der Stadt Düren im elektronischen Verfahren
Entsprechend der Angebote können Nachweise nachgefordert werden.
Ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen
Erstellen Sie bitte, zur Erläuterung Ihrer Angebotspreise im Preisblatt, eine detaillierte Kosten- bzw. Preiskalkulation. Das Formular 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" ist auszufüllen.
Der Auftraggeber behält sich vor, folgende Bescheinigungen nachzufordern:- Bescheinigung des Finanzamtes , dass der Betrieb seinensteuerlichen Verpflichtungen nachkommt,- Bescheinigung der Sozialversicherung, dass derBetrieb seiner Verpflichtung zur Abführung derSozialversicherungsabgaben nachkommt,- Bescheinigung des Steueramtes der Stadt- bzw.Gemeindeverwaltung, dass die kommunalen Abgabenentrichtet worden sind,
Die vorgenannten Bescheinigungen dürfen nicht älter als 6Monate sein.
Die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Wirtschaftsteilnehmers muss die ordnungsgemäße Erbringung der Leistung garantieren können.Das Formular 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" ist auszufüllen.Bescheinigung des Finanzamtes über die Zahlung von Steuern und Abgaben (Unbedenklichkeit