Betrieb der Radstation am Bahnhof Düren mit Nebenleistungen
Die Stadt Düren möchte durch die Umsetzung unterschiedlicher Maßnahmen eine Um- und Neustrukturierung der Stadt erreichen. Dabei verfolgt sie durch die Ordnungsmaßnahme "Südliche Bahn" das Ziel, den Bereich rund um den Bahnhof zu strukturieren und diesen besser an die Innenstadt anzubinden, da der Bahnhof nur schweraus der Innenstadt zu erreichen ist. Dies soll unter anderem durch eine Radstation gelingen, die sich derzeit im Bau befindet. Durch die Radstation soll die Verkehrsinfrastruktur rund um den Bahnhof sichergestellt werden und diesen durch die Möglichkeit der Anmietung von Rädern bzw. durch die Möglichkeit das eigene Fahrrad dort sicher abzustellen besser an die Innenstadt anbinden, da durch die Möglichkeit eröffnet wird, unproblematisch die Strecke zwischen Innenstadt und Bahnhof mit dem Fahrrad zu absolvieren. Mit dieserBekanntmachung schreibt der Auftraggeber den Betrieb der Radstation europaweit aus.Interne Kennung: 12/25/66
Sofern der Vertrag nicht mit einer Frist von sechs (6) Monaten zum jeweiligen Vertragsende durch den Auftraggeber gekündigt wird, verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr.
Die Vergabe wurde bereits mit europaweiter Bekanntmachung vom 23.12.2024 (791413-2024) veröffentlicht. Dieses Verfahren musste mangels geeigneter Teilnahmeanträge aufgehoben werden. Durch diese Verzögerung ist nun eine Dringlichkeit entstanden, welche die beschleunigte Durchführung des neuen Verfahrens rechtfertigt.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWBspätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Hinsichtlich Nachforderungen werden die Vorgaben des § 56 VgVeingehalten.
Der Auftraggeber ist daran interessiert, ein möglichst breit aufgestelltesBewerberfeld mit in die Verhandlungsrunde zu nehmen. Aus diesem Grund decken die unten aufgeführten Referenzen unterschiedliche Branchen ab, die nach der Auffassung des Auftraggebers geeignet sind, die Radstation in dessen Interesse zu betreiben, Eintragung in Vordruck 3. Als Mindestbedingung gilt, dass der Bewerber den Nachweis über mindestens eine ausgeführte Referenz vorlegen muss. Die entsprechenden Nachweisdokumente, sind zusammen mit diesem Vordruck einzureichen. Vergleichbar sind': 1. Betrieb einer Radstation oder einer ähnlichen Maßnahme, die in Art und Umfang dem Ausschreibungsgegenstand entspricht, innerhalb der letzten vier Jahren (2021 - 2024) 2. Betrieb einer Fahrradwerkstatt in den letzten vier Jahren (2021 - 2024) 3. Betrieb eines Fachgeschäfts für Fahrräder und Zubehör in den letzten vier Jahren (2021 - 2024) 4. Betrieb zur Vermietung von Fahrrädern in den letzten vier Jahren (2021 - 2024) 5. Durchführung einer zugelassenen Maßnahme als zugelassener Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach dem Recht der Arbeitsförderung innerhalb der letzten vier Jahre (2021 - 2024) 6. Durchführung einer zugelassenen Weiterbildungsmaßnahme als zugelassener Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem Recht der Arbeitsförderung innerhalb der letzten vier Jahre (2021 - 2024), Der entsprechend mit der Referenz vorzulegenden Nachweis kann Vordruck 3 entnommen werden. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen.
Bewerber haben anzugeben, welchen Gesamtumsatz sie in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren durchschnittlich erzielt haben, Eintragung in Vordruck 3.
Bewerber haben anzugeben wie viele Mitarbeiter*innen sie in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren durchschnittlich beschäftigt haben, Eintragung in Vordruck 3.