Der Bewerber bestätigt, dass für sein Unternehmen eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung bei einer zu benennenden Versicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen besteht:
- Personenschäden: 10.000.000 EUR
- Sachschäden: 5.000.000 EUR
- Sonstige Schäden: 5.000.000 EUR.
Der Bewerber bestätigt zudem, dass die Deckungssummen mindestens zweimal jährlich in voller Höhe zur Verfügung stehen, d.h. dass diese "zweifach maximiert" sind.
Sollte eine solche Versicherung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bestehen, verpflichtet sich der Bewerber im Auftragsfalle eine solche abzuschließen. Auf gesonderte Aufforderung legt er dem Auftraggeber eine entsprechende Versicherungsbestätigung bzw. eine entsprechende Verpflichtungserklärung vor.