Die angeforderte Leistung umfasst die Leistungen gemäß HOAI Teil 4, Abschnitt 1, und erstreckt sich über die Leistungsphasen 1 bis 6 für die Sonderbauwerke der Entwässerung im Stadtumbau "südlich Bahn".
Es wurden insgesamt sieben Objekte identifiziert, die in die Tragwerksplanung einbezogen werden. Die anrechenbaren Kosten sind Ergebnis der Kostenschätzung nach Abschluss der Leistungsphase 2 der Ingenieurbauwerke. Die Ermittlung der anrechenbaren Kosten erfolgte gem. HOAI §50, Abs. 3 und befinden sich in der Leistungsbeschreibung. Die Planunterlagen mit dem aktuellen Planungsstand liegen der Aufforderung zur Angebotsabgabe bei.
Die eigenständige Absprache mit dem beauftragten Ingenieurbüro für die Planung der Ingenieurbauwerke ist ein integraler Bestandteil der zu beauftragenden Leistung. Die angefragten Leistungen der Tragwerksplanung entsprechen dem Leistungsbild der HOAI §64 der Tragwerksplanung.
Gemäß § 54 Absatz 4 Nummer 2 BauO NRW 2018