Ausgangssituation:
Der Kreis Euskirchen (Auftraggeber) ist Träger von Berufs- und Förderschulen innerhalb des Kreisgebietes und damit Eigentümer der Liegenschaft des Thomas-Eßer-Berufskollegs (TEB).
Aufgrund der nichtnutzbaren Flächen in weiten Teilen des Bestandsgebäudes an der Kommerner Straße durch die Hochwasserkatastrophe im Jahr 2021 hat der Kreistag im
Dezember 2024 beschlossen, den Wiederaufbau des Thomas-Eßer-Berufskollegs am neuen Standort "An der Katzenhecke" am Ortseingang zu Euskirchen zu realisieren.
Im Ergebnis wird nun ein Neubau des TEB mit moderner und zeitgemäßer Neuausrichtung auf einem neuen Grundstück "An der Katzenhecke" als Bildungscampus errichtet, gemeinsam mit dem separaten Projekt Neubau Berufsbildungszentrum Euskirchen (BZE).
Das neue Grundstück mit einer Größe von ca. 18.000 m² wird östlich vom Zentrum für Cybersicherheit der Bundeswehr und westlich vom schützenswerten Grünsteifen "An der Katzenhecke" und weiteren Ackerflächen begrenzt.
Für das Vorhaben läuft zurzeit ein Bebauungsplan-Verfahren. Der noch zu beschließende Bebauungsplan gibt eine GRZ I von 0,6 und GRZ II von 0,8 vor.
Das neue TEB soll ein Projekt mit Strahlkraft sein - ein Ort, der moderne Pädagogik umsetzt, Herausforderungen der Berufsschulen aufgreift und zukunftsweisend ist.
Der geplante Neubau des Thomas-Eßer-Berufskollegs verfügt
über eine BGF von 23.000 m² inkl. Sportflächen mit einer NUF von insgesamt 14.413 m².
Aus der Besonderheit der Grundstücksform und seiner Lage am Ortsrand wird ein städtebaulicher Plan entwickelt, der polygonale verkettete Baukörper vorschlägt.
Die Polygonalität ermöglicht eine effiziente Ausnutzung der dreieckigen
Grundstücksform, eine Verzahnung der so entstehenden westlichen Höfe mit dem vorhandenen Grünzug an der Katzenhecke, Eingangshofsituationen im Osten sowie eine höhengestaffelte Kubatur, indem den verketteten polygonalen Baukörpern unterschiedliche Höhen zugewiesen werden.
Im Vorfeld zum Bauvorhaben muss der Bodenabtrag der 60 cm Mutterbodenschicht vorgenommen, beprobt und abtransportiert werden. Laut Kampfmittelräumdienst können Arbeiten im Boden bis 1 m Tiefe vorgenommen werden, bis für tiefere Schichten der KMRD erneute Untersuchungen vornimmt. Im vorderen Teil des Grundstückes zur Spitze hin befindet sich eine Deponie mit unbelastetem Kriegsschutt, die unberührt bleiben soll.
Die Bauausführung erfolgt Stand jetzt durch mehrere Einzelgewerke und Vergabepakete für den Hochbau mit Außenanlagen, Erschließungsmaßnahmen, technischer Gebäudeausrüstung sowie weiteren projektbezogenen Infrastrukturmaßnahmen.
Momentan befindet sich das Vorhaben in der Leistungsphase 3 Entwurfsplanung mit Abgabetermin Ende Dezember 2026.
Mit den Bauarbeiten soll im 2. Quartal 2028 begonnen werden und innerhalb der vorgegebenen Förderfrist abgeschlossen werden.
Da die Bauphase von BZE und TEB zeitüberschneidend stattfindet und das Grundstück durch den westlich angrenzenden Naturschutzstreifen mit einer Hecke stark begrenzt wird, werden an einen geordneten Bauablauf und eine effiziente Baustellenorganisation hohe Anforderungen gestellt. Die gegenüberliegenden Bauten der
Bundeswehr sollen ebenfalls erweitert und deren Zufahrt verlagert werden.
Zudem beabsichtigt der Landesbetrieb Straßen NRW an der westlich vom Baugrundstück gelegenen Überführung der B266 der Bahnlinie
Sanierungsarbeiten vorzunehmen. Hierzu gibt es derzeit noch keine konkreten Angaben, ggf. ist jedoch diese bauliche und verkehrliche Erschwernis planerisch mit zu berücksichtigen. Es ist von einer hohen Gleichzeitigkeit verschiedener Gewerke sowie einem erhöhten
Koordinierungsaufwand auszugehen.
Gegenstand der Vergabe
Gegenstand dieser Ausschreibung sind sämtliche Leistungen zur Planung und Erstellung eines Baulogistikhandbuches, der Flächen- und Einrichtungspläne, des Verkehrsplanes und der Takt- und Lieferterminpläne.
Dabei soll die Sicherstellung eines reibungslosen, sicheren und termingerechten Baustellenablaufs besonders beachtet werden.
Der Auftragnehmer übernimmt die vollständige logistische Fachplanung der Leistungsphasen 1-7 gemäß AHO-Heft Nr. 25.
Die anschließende Überwachung, Durchsetzung und operative Steuerung der logistischen Abläufe vor Ort während der Ausführungsphase (LPH 8) ist NICHT Bestandteil dieses Auftrags. Diese werden durch die Objektüberwachung des Architekten wahrgenommen.
Der Auftragnehmer hat die Planungsunterlagen so zu gestalten und zu
dokumentieren, dass sie als autarkes Steuerungs- und Kontrollwerkzeug für die örtliche Bauleitung genutzt werden können.
Der Abruf der Leistungen erfolgt stufenweise.
Mit Auftragserteilung wird die Stufe 1 beauftragt, welche die Leistungen der Leistungsphasen 1-3 umfassen.
Die Stufe 2 umfasst die Leistungen der Leistungsphase 4.
Die Stufe 3 umfasst die Leistungen der Leistungsphasen 5-7.