Rahmenvertrag über die Lieferung von Reifen, Reifen- und Radwechsel, entsorgung, Einlagerung von Kompletträdern im Rettungsdienst des Kreisses Euskirchen
Ziel dieser Vergabe ist die Beschaffung von Reifen sowie die fachgerechte Montage, einlagerung und Entsorgung von Reifen für die Fahrzeugflotte des Rettungsdienstes des Kreises Euskirchen
Das Vertragsverhältnis kann zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Ermittlung der Kosten aufgrund der eingetragenen Rabatte auf die KB-Listen der Hersteller mittels eines festen Kalkulationspreises von 150,00 EUR. Die ermittelten Werte für Continental werden mit dem Faktor 5, für GoodYear und Michelin mit dem Faktor 1 multipliziert.
Ermittelte Kosten für diverse Dienstleistungen
Entsprechend den Regelungen in § 160 GWBVerstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren sind vor Einreichung eines Nachprüfungsantrages gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nachdem der Verstoß erkannt worden ist zu rügen.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf derIn der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen.Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.
Kreis EuskirchenJülicher Ring 3253879 Euskirchen
Zum Öffnungstermin sind Bieter und ihre Bevollmächtigten nicht zugelassen.
§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngeetzes, § 21 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltsflichtengeetzes vom 16 Juli 2021 (BGBl. I S. 2959)
Verstoß gegen § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (KriminelleVereinigungen im Ausland)
Verstoß gegen § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (terroristische Vereinigungen im Ausland)
Verstoß gegen § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) oder § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen.
Verstoß gegen § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug) oder § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushale richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
Verstoß gegen § 108 e Strafgesetzbuch (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuches (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) oder gegen Art. 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter in Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
Verstoß gegen §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)
Das Unternehmen ist seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen
Das Unternehmen ist seiner Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen
Nachweislicher Verstoß gegen geltende umweltrechliche Verpflichtungen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge.
Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens
Wenn das Unternehmen insolvent ist
Wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
Vereinbarungen zwischen Untrnehmen oder Absprachen über Verhaltnsweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
Ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Eine Wettbewerbsverzerrung vorliegt, die daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann
Das Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt und dies hat zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt
Das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder das Unternehmen versucht hat, die Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentliche Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Nachweis einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000,00 EUR je Schadensfall für Personen- und Sachschäden und einer Mindestdeckungssumme von 500.000,00 EUR bei Vermögensschäden bzw. die Verpflichtung zum Vertragsabschluss vor Auftragserteilung.
Eine Referenz über die Betreuung einer Fahrzeugflotte mit Lieferung von Reifen, Reifen- und Räderwechsel sowie über die Einlagerung von Kompletträdern und Reifen, möglichst unter Angabe des genauen Auftrags, der Auftragssumme, des Auftraggebers, der Leistungsart und Leistungszeiträume sowie der Referenzen mit Ansprechpartnern inklusive Kontaktdaten (Referenzliste)
Erklärung über das Vorhandensein einer Transporter-geeigneten Hebebühne (min. 5,5 t)
keine
Maximale Abnahmemenge Reifen 270 pro Vertragsjahr,Geschätzte Anzahl der Dienstleistungen 226 pro Vertragsjahr je Dienstleistungskathegorie
Umkreis von 7 km Luftlinie
Maximal 256 Reifen pro Vertragsjahr214 Dienstleistungen je Dienstleistungskathegorie pro Vertragsjahr
Umkreis 7 km Luf,tlinie von Rettungswache Mechernich, Weierstr. 45, 53894 Mechernich
Maximal 166 Reifen pro Vertragsjahr134 Dienstleistungen je Dienstleistungskathegorie pro Vertragsjahr
Umkreis von 6 km Luftlinie von Blankenheimer Str. 6, 53937 Schleiden