Der Kreis Euskirchen (Auftraggeber) ist Träger von Berufs- und Förderschulen innerhalb des Kreisgebietes und damit Eigentümer der 35.000 m² großen Liegenschaft des Thomas-Eßer-Berufskollegs (TEB). Durch die Hochwasserkatastrophe im Jahr 2021 wurden die Erdgeschoss- und Untergeschossflächen der verschiedenen Bauteile des TEB am bestehenden Standort an der Kommerner Straße durch den über die Ufer getretenen Veybach in Teilen stark beschädigt. Der dadurch notwendige Wiederaufbau soll nach einem regionalpolitischen Beschluss genutzt werden, den Schulstandort neu auszurichten, um einen zukunftsweisenden und hochattraktiven Bildungsstandort zu errichten und damit auch den rückläufigen Schülerzahlen der Vergangenheit entgegenzuwirken. Auf Basis eines von der Schule erarbeiteten pädagogischen Konzeptes soll unter anderem durch die Errichtung offener Lernlandschaften in "Clusterbauweise" in Zukunft unter anderem selbstständiges Lernen gefördert werden. Auf Basis erster Bestandserkenntnisse wurde eine vergleichende Machbarkeitsstudie erstellt, um den Wiederaufbau der Schule aus flächentechnischer sowie aus wirtschaftlicher Sicht zu untersuchen. Im Ergebnis wird nun ein Neubau des TEB mit moderner und zeitgemäßer Neuausrichtung auf einem neuen Grundstück "An der Katzenhecke" errichtet. Auf dem noch zu erschließenden Grundstück soll ein neuer Bildungscampus entstehen, bestehend aus dem Neubau des Thomas-Eßer-Berufskollegs (TEB) sowie dem Neubau des Berufsbildungszentrums Euskirchen (BZE). Die beiden Gebäude werden auf dem gemeinsamen Campus räumlich und funktional aufeinander abgestimmt realisiert.Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist ausschließlich die Fachplanung Brandschutz für den Neubau des Thomas-Eßer-Berufskollegs. Der Neubau des BZE ist nicht Bestandteil des Leistungsumfangs.
Die Aufgabe umfasst u.a. die integrative Entwicklung eines brandschutztechnischen Konzepts für ein öffentliches Bildungsbauvorhaben mit dem Schwerpunkt auf offenen Lernlandschaften und innovativen pädagogischen Raumkonzepten.Die Fachplanerin bzw. der Fachplaner für Brandschutz soll das Planungsteam und insbesondere die Objektplanung beratend begleiten und gemeinsam mit den weiteren Fachdisziplinen geeignete brandschutztechnische Lösungen entwickeln, die den Anforderungen an ein zeitgemäßes, offenes und flexibel nutzbares Schulgebäude gerecht werden. Dabei sind insbesondere die Belange offener Lernzonen, Sichtbeziehungen, räumlicher Durchlässigkeit und Aufenthaltsqualität mit den brandschutzrechtlichen Anforderungen in Einklang zu bringen.Ein besonderer Fokus liegt auf der Einbindung nachhaltiger Bauweisen und Materialien. Im Rahmen der Entwurfsentwicklung ist in Zusammenarbeit mit der Objektplanung und Tragwerksplanung zu prüfen, ob eine Umsetzung des Gebäudes in Holzbauweise oder Holzhybridbauweise unter Einhaltung aller brandschutztechnischen Schutzziele möglich ist. Die Machbarkeit und Realisierbarkeit entsprechender Konstruktionsansätze sind im Hinblick auf die geltenden bauordnungsrechtlichen Vorgaben, einschlägige Normen und die angestrebten Qualitäten des Gebäudes brandschutztechnisch zu bewerten.Die Leistungen beinhalten die enge Abstimmung mit der Objektplanung, den Fachplanungen sowie den zuständigen Genehmigungsbehörden und der Brandschutzdienststelle. Die Mitwirkung bei erforderlichen Fachgesprächen, Planungsrunden und ggf. erforderlichen Nachweisen (z. B. Rauchversuche, Simulationen) ist Teil des Auftrags.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise
Projektleitung (Person, welche als Hauptansprechpartner vorgesehen ist und wesentliche Teile der Planungsleistungen auch selbst erbringen würde)- Erfahrung mit Planungsleistungen möglichst vergleichbarer Art, belegt durch möglichst vergleichbare Referenzprojekte (Schulen o. Ä.)- Berufserfahrung in dieser Funktion (Anzahl Jahre Projektleitung)- Relevante Zusatzqualifikationen (z.B. Erstellen von Brand-Simulation, Räumungssimulationen etc.stellv. Projektleitung (Person, welche als Stellvertretung für die Projektleitung vorgesehen ist und wesentliche Teile der Planungsleistungen auch selbst erbringen würde)- Erfahrung mit Planungsleistungen möglichst vergleichbarer Art, belegt durch möglichst vergleichbare Referenzprojekte (Schulen o. Ä.)- Berufserfahrung in dieser Funktion (Anzahl Jahre Projektleitung)- Relevante Zusatzqualifikationen (z.B. Erstellen von Brand-Simulation, Räumungssimulationen etc.Verfügbarkeit des vorgesehenen Personals - Zeitpunkt für die Aufnahme der Projektbearbeitung durch das vorgesehen PersonalBüroorganisation- Interne Organisation, Zuständigkeiten/ Vertretungsregelung- Darstellung der Verfügbarkeit und Erreichbarkeit von Projektleitung und Projektteam; örtliche Präsenz- Qualitätssicherung
Schwerpunkte Projekt:Darstellung der Herangehensweise in der Planung zu den besonderen Anforderungen des Objekts erläutert anhand eines oder mehrerer Referenzprojekte:- Aufgabenstellung 'Bildungseinrichtung' - Ansätze zur Umsetzung von offenen Lernlandschaften- Ansätze zur Umsetzung von Holz- oder Holzhybridbauweise- Schwerpunkte aus Sicht des Bieters Wirtschaftlichkeit: Einfluss der Brandschutzplanung auf die Gesamtwirtschaftlichkeit des Projektes (Vorgehensweisen und Entscheidungsprozesse)
Bewertet wird das voraussichtliche Gesamthonorar (Honorar über alle Leistungsphasen inkl. Zu- oder Abschlag und Nebenkosten auf Basis des im Honorarblatt genannten vorläufigen/fiktiven Flächenäquivalent) für die ausgeschriebenen Planungsleistungen (Grundleistungen und Optionale Leistungen)Das preisgünstigste Honorarangebot erhält 5 Punkte. Die weiteren Angebote werden mit dem preisgünstigsten Angebot ins Verhältnis gesetzt und die prozentualen Mehrkosten ermittelt. Entsprechend dieses Mehrkosten-Prozentsatzes wird die Maximalpunktzahl i.H.v. 5 Punkten für die Bewertung der weiteren Angebote prozentual abgemindert. Angebote, die einen Mehrkosten-Prozentsatz >/= 100 % aufweisen erhalten 0 Punkte.
Beschreibung der Optionen:Abgerufen mit Unterzeichnung des Vertrages wird zunächst die Beauftragungsstufe I (HOAI-Leistungsphasen 1-3) mitsamt Kostenberechnung. Nach Abschluss der Beauftragungsstufe I wird in den politischen Gremien über die weitere Planung und die erforderlichen Bauleistungen entschieden. Für den Fall, dass der Kreis Euskirchen die in dem Vertrag beschriebenen weiteren Beauftragungsstufen ganz oder teilweise schriftlich abruft, verpflichtet sich der Auftragnehmer, die den abgerufenen Beauftragungsstufen mit dem Vertrag zugeordneten Leistungen zu den in dem Vertrag vereinbarten Honoraren zu erbringen, es sei denn, dass seit der Fertigstellung der letzten Leistung des Auftragnehmers mehr als 6 Monate vergangen sind. Der KreisEuskirchen behält sich innerhalb der vergaberechtlich zulässigen Grenzen vor, den Auftragsgegenstand und die Optionen im Laufe des Verfahrens zu konkretisieren und anzupassen.
Entsprechend den Regelungen in § 160 GWBVerstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren sind vor Einreichung eines Nachprüfungsantrages gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nachdem der Verstoß erkannt worden ist zu rügen.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen.Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.