Der Kreis Euskirchen beabsichtigt, digitale Bodenbelastungskarten (BBK) für den Außenbereich des Kreises Euskirchen erstellen zu lassen. In einem vorgelagerten Verfahren wurde bereits ein Konzept zur Erstellung von BBK erarbeitet, welches Grundlage des jetzigen Projektes ist.
Die Ausschreibung umfasst die folgenden drei Lose:Los 1 Bodenuntersuchung und Erstellung von Bodenbelastungskarten für den Außenbereich des Kreises Euskirchen (gutachterliche Leistung)Los 2 Labor-HauptuntersuchungLos 3 Labor-Kontrolluntersuchung
Außenflächen des Kreisgebietes Euskirchen
Nach Durchführung der Validierung und Abstimmung mit dem AG, behält sich der AG das Recht vor, sämtliche Positionen mit Einzelpositionen zu mehren (bis max. 15% nach LV). Hieraus ergibt sich eine potentielle und nachträgliche Beprobung z.B. für das Verdichten des Messnetzes und somit erneute Anfahrten in ein Untersuchungsgebiet. Diese Mehrarbeit ist durch das LV nicht abgegolten, bei Nachbeauftragung werden jedoch die gleichen Preise wie im LV veranschlagt.
Entsprechend den Regelungen in § 160 GWBVerstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren sind vor Einreichung eines Nachprüfungsantrages gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nachdem der Verstoß erkannt worden ist zu rügen.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf derIn der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen.Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.
Kreis EuskirchenZi. A080Jülicher Ring 3253879 Euskirchen
Zum Öffnungstermin sind Bieter und ihre Bevollmächtigten nicht zugelassen.
Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngeetzes, § 21 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltsflichtengeetzes vom 16 Juli 2021 (BGBl. I S. 2959)
Verstoß gegen § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (KriminelleVereinigungen im Ausland)
Verstoß gegen § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer ereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (terroristische Vereinigungen im Ausland)
Verstoß gegen § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) oder § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen.
Verstoß gegen § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug) oder § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushale richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
Verstoß gegen § 108 e Strafgesetzbuch (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuches (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) oder gegen Art. 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter in Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
Verstoß gegen §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)
Das Unternehmen ist seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen
Das Unternehmen ist seiner Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen
Nachweislicher Verstoß gegen geltende umweltrechliche Verpflichtungen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge.
Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens
Wenn das Unternehmen insolvent ist
Wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwerde Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
Vereinbarungen zwischen Untrnehmen oder Absprachen über Verhaltnsweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
Ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Eine Wettbewerbsverzerrung vorliegt, die daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann
Das Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt und dies hat zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt
Das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder das Unternehmen versucht hat, die Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentliche Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Haftpflichtversicherung in einer Mindesthöhe von 3 Mio. Personenschäden und 1 Mio. Vermögenssachschäden
Der Auftrag umfasst die Planung, Erstellung und Vorlage des Gutachtens und aller dazugehöriger Daten, sowie die Durchführung der Probenahme nach dem beigefügten Konzept mit dem Ziel, digitale Bodenbelastungskarten für den Außenbereich (BBK) des Kreis Euskirchen zu erstellen.Sämtliche Unterlagen, Protokolle zu Absprachen, Dokumentationen und vergleichbar sind im Folgenden immer und ausschließlich in digitaler Form dem AG bereitzustellen.Des Weiteren umfasst der Auftrag die Absprachen mit dem vom Auftraggeber (AG) beauftragten Laboren. Die chemisch-analytischen Ergebnisse sind in Form von BBK der untersuchten Parameter zu präsentieren.
Preis für Los 1
Gewertet werden die KRiteriengruppen - Vorstellung Projektteam-schriftliches Kurzkonzept- Referenzen Projektleitung und Stellvertretung
Mindestens zwei Referenzen Projektdaten von erstellten BBK oder großflächigen Flächenbewertungen wie Flurbereinigungen oder größere Altlastensanierungen jeweils mit GIS-Visualisierung der Daten.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die erforderliche Haftpflichtversicherung in einer Mindesthöhe von 3 Mio. Personenschäden und 1 Mio. Vermögenssachschäden dem Auftraggeber nachzuweisen.
Die Eignung des Probennehmers zur Probenahme erfolgt nach § 18 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) oder ist durch eine Person mit vergleichbarer Sachkunde durchzuführen. Die Nachweise sind dem Angebot beizufügen.
Insgesamt handelt es sich um ca. 620 Proben die auf die in der Leistungsbeschreibung genannten Parameter zu untersuchen sind. Zusätzlich sind etwa 85 PFAS-Analysen durchzuführen. Für etwaigeNachuntersuchungen an auffälligen Parametern kann es erforderlich sein, dass bereits im Labor vorhandene Proben oder/und nachgereichte Proben (Probenmehrung) herangezogen werden müssen. Der Kreis Euskirchen als AG geht hier von max. 15% aus. Daher sind alle Proben bis der Gutachter dies bestätigt oder 6 Monate nach Analyseergebnisweitergabe (spätestens jedoch bis Ende 2027) aufzubewahren. Die Aufbewahrung ist durch Pos. 2.1 des LV abgegolten.
Kosten der Probenuntersuchungen
Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 - DAkkS oder vergleichbar.
Eine Eigenerklärung, dass die geeigneten Geräte zur chemischen Analyse der Proben entsprechend der Leistungsbeschreibung vorhanden und einsatzbereit sind
Kommunikation auf deutschem C1 Niveau.
Eintragung in das Handelsregister
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die erforderliche Haftpflichtversicherung in einer Mindesthöhe von 3 Mio. Personenschäden und 1 Mio. Vermögenssachschäden
Es sind schätzungsweise 62 Proben auf mehrere Parameter zu untersuchen. Zusätzlich sind etwa 9 PFAS-Analysen durchzuführen. Für etwaige Nachuntersuchungen an auffälligen Parametern kann es erforderlich sein, dass bereits im Labor vorhandene Proben oder/und nachgereichte Proben (Probenmehrung) herangezogen werden müssen. Der Kreis Euskirchen als AG geht hier von max. 15% aus. Daher sind alle Proben bis der Gutachter dies bestätigt oder 6 Monate nach Analyseergebnisweitergabe (spätestens jedoch bis Ende 2027) aufzubewahren.
Kosten der Untersuchungen
Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 - DAkkS oder vergleichbar
Eigenerklärung, dass die geeigneten Geräte zur o.g. chemischen Analyse vorhanden und einsatzbereit sind