Mit dem Angebot ist die Eigenerklärung zur Eignung oder Präqualifizierung vorzulegen:
Der Nachweis der Eignung kann durch einen Eintrag in die Liste einer Präqualifikationsstelle (Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich, z. B. bei Auftragsberatungsstelle Bund oder NRW) geführt werden.
Die Verzeichnis-Nummer ist in die Eigenerklärung zur Eignung einzutragen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vollständig ausgefüllt vorzulegen.
Auf Verlangen sind die Eigenerklärungen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.