Verfahrensangaben

Lieferung von sieben RTW für den Rettungsdienst des Kreises Euskirchen

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
09.07.2026
16.07.2026 11:00 Uhr
16.07.2026 11:01 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Kreis Euskirchen
DE 122393798
Jülicher Ring 32
53879
Euskirchen
Deutschland
DEA28
Zentrale Vergabestelle
zvs@kreis-euskirchen.de
+49 225115-194
+49 225115-405

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Bezirksregierung Köln
DE 812110859
Zeughausstraße 2 - 10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
Dezernat 34
poststelle@bezreg-koeln.nrw.de
+49 221147-0
+49 221147-3185

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

34114110-3
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Beschaffung von sieben RTW für den Rettungsdienst des Kreises Euskirchen

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand der Vergabe ist die Lieferung von sieben Rettungswagen (Typ C) mit Kofferaufbau, basierend auf einem Transporterfahrgestell Mercedes-Benz Sprinter Typ 517 CDI, ausgeschrieben nach DIN EN 1789 und DIN 13500 inklusive Ausbau.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.10.2026
31.10.2028
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Blankenheimer Str. 8
53937
Schleiden
Deutschland
DEA28

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Kosten
Wertungssumme

Zur Ermittlung der Wertungssumme wird dem
Gesamtangebotspreis ein Wertungszuschlag
hinzugerechnet, der die Entfernungs-Kilometer (Hin- und Rückreise) für
Auf- bzw. Ausbaubesprechungen,
Rohbaubesprechungen sowie für die Abholung der Fahrzeuge (Hin- und
Rückreise) beim Auftragnehmer umfasst und die für den Personaleinsatz des Auftraggebers anfallenden Tagegelder berücksichtigt. Die Berechnung der maßgeblichen Entfernung
erfolgt unter Anwendung des Routenplaners "maps.google". Dabei ist die kürzeste
Verbindung zwischen
dem Sitz des Auftraggebers (Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen) und dem
Betriebssitz
des Auftragnehmers maßgebend. Die Höhe des Wertungszuschlages
orientiert sich an §
5 Abs. 1 Landesreisekostengesetz NRW und beträgt 0,35 EUR je
Kilometer. Tagegelder
werden nach § 6 Abs. 1 Landesreisekostengesetz NRW berechnet. Das
Angebot mit der
preisgünstigsten Wertungssumme erhält zehn Punkte. Null Punkte erhält
ein Angebot
mit einer Wertungssumme die dem Zweifachen der preisgünstigsten
Wertungssumme entspricht.
Alle darüber liegenden Angebote erhalten ebenfalls null Punkte. Die Punkte
für die
Angebote zwischen dem Angebot mit der preisgünstigsten Wertungssumme und dem zweifachen Wert dieser Wertungssumme werden degressiv nach der prozentualen Abweichung der Wertungssumme von der preisgünstigsten Wertungssumme vergeben (günstigste Wertungssumme = 10 Punkte, günstigste Wertungssumme plus 10 % = 9 Punkte usw.).

Gewichtung
80,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Wartung

Bei dem Kriterium "Wartung" werden jeweils max. zehn Punkte für die Unterkriterien "Vor-Ort-Verfügbarkeit des Kundendienstes für den Auf-/Ausbau" und "Kundendienststandort (Werkstatt) für den Auf-/Ausbau" vergeben. Die Unterkriterien werden mit 60 % (Vor-Ort-Verfügbarkeit des Kundendienstes) und 40 % (Kundendienststandort [Werkstatt]) gewichtet.

Für das Unterkriterium "Vor-Ort-Verfügbarkeit des Kundendienstes" ist der in dem Angebot verbindlich angebotene Zeitraum bis zum Eintreffen des Kundendienstes des Bieters oder eines von dem Bieter verbindlich beauftragten Unternehmens am Zentralstandort der Fahrzeuge (Rettungswache in Schleiden [Blankenheimer Straße 8, 53937 Schleiden]) nach Verständigung durch den Auftraggeber maßgeblich. Für ein Eintreffen innerhalb von fünf Stunden nach Ver-ständigung werden zehn Punkte vergeben, für ein Eintreffen zwischen fünf und 24 Stunden fünf Punkte, für ein Eintreffen nach mehr als 24 Stunden null Punkte.

Für das Unterkriterium "Kundendienststandort (Werkstatt)" ist ausschlaggebend, wie weit der nächstgelegene Kundendienststandort (Werkstatt) vom Zentralstandort der Fahrzeuge (Rettungswache in Schleiden [Blankenheimer Straße 8, 53937 Schleiden]) entfernt ist. Für eine Entfernung von 0 - 50 km werden zehn Punkte vergeben, für eine Entfernung von 51-100 km acht Punkte, 101 - 150 km sechs Punkte, für eine Entfernung von 151 - 200 km vier Punkte, für eine Entfernung von mehr als 200 km null Punkte.

Gewichtung
20,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Vertragsart

Kauf, Leasing oder Miete von Fahrzeugen

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXQ1YYRYWJV

Einlegung von Rechtsbehelfen

Entsprechend den Regelungen in § 160 GWB
Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren sind vor Einreichung eines Nachprüfungsantrages gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nachdem der Verstoß erkannt worden ist zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der
In der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Wechsel der Zuständigkeit der Überprüfungsstelle:

Ab dem 01.07.2026 ist die Vergabekammer Westfalen für Überprüfungen zuständig.
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Indentifikationsnummer: DE 164242157
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
NUTS-3-Code: Münster, Kreis Münster (DEA33)
Land: Deutschland
Kontaktstelle: Vergabekammer
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
48147 Münster
Telefon +49 251411-0
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

10
Wochen

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Kreis Euskirchen
Zi. A080
Jülicher Ring 32
53879 Euskirchen

Zum Öffnungstermin sind Bieter und ihre Bevollmächtigten nicht zugelassen.

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltsflichtengesetzes vom 16 Juli 2021 (BGBl. I S. 2959)

Verstoß gegen § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle
Vereinigungen im Ausland)

Verstoß gegen § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (terroristische Vereinigungen im Ausland)

Verstoß gegen § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) oder § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen.

Verstoß gegen § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug) oder § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden

Verstoß gegen § 108 e Strafgesetzbuch (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuches (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) oder gegen Art. 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter in Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)

Verstoß gegen §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)

Das Unternehmen ist seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen

Das Unternehmen ist seiner Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen.

Nachweislicher Verstoß gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge.

Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens

Wenn das Unternehmen insolvent ist

Wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.

Das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.

Vereinbarungen zwischen Unternehmen oder Absprachen über über Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken

Ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.

Eine Wettbewerbsverzerrung vorliegt, die daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andre, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann

Das Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt und dies hat zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt.

Das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder das Unternehmen versucht hat, die Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentliche Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Mit dem Angebot sollen die Bieter folgende Unterlagen
Vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Formlose, unterschriebene Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass:
- keine Ausschlussgründe im Sinne des §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche
Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind,
- der Bieter in das einschlägige Berufsregister oder ein vergleichbares Register (Standeskammern etc.) des
Herkunftslandes eingetragen ist (soweit rechtlich erforderlich) sowie für seine Berufshaftpflichtversicherung,
seine Krankenkasse(n) und seine Berufsgenossenschaft rückstandslos Beiträge entrichtet hat.
b) Bietergemeinschaften sollen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß
gegen Kartellrecht vorliegt (z. B. durch Angabe der Gründe, die zur Bildung der Bietergemeinschaft geführt
haben) und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Angabe von 2 Referenzen vergleichbarer Produkte in den letzten 3 Jahren mit folgenden Angaben erforderlich und beizufügen:
Auftragsumfang (einschließlich Typenbezeichnung des Fahrzeuges), Auslieferungszeitraum und Benennung des Auftraggebers mit Ansprechpartner, Anschrift und Telefonnummer, bei dem Auskünfte eingeholt werden können (soweit seine Zustimmung zur Weitergabe der Daten vorliegt).

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Russlandsanktionen)

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Aktueller Nachweis über die Zertifizierung des Bieters über ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001

Eignungskriterium

Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten

Eigenerklärung zur Fachlichkeit der Mitarbeiter im Umgang mit SEPURA/Selectric für den Einbau der Tetra-Funk-Komponenten

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung