Kontrollprüfungen an 9 Kreisstraßen auf Abruf
Die Kontrollprüfungen an den eingebauten Schichten und an Asphaltmischgut sind nach ZTV Asphalt StB bzw. nach ZTV BEA StB und den entsprechenden Vorgaben des "Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen" (ehemals Ministerium für Bauen, Wohnen , Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen) gemäß Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau Nr. 05/2016 des BMVI vom 06.03.2016 StB 28/7182.8/3-ARS-16/05-2579498 von einer in NRW nach RAP Stra 15 anerkannten Prüfstelle für Baustoffe und Baustoffgemische durchzuführen.