Neubau einer Förderschule in 52538 Gangelt mit Förderschwerpunkt LES (Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung, Sprache) für ca. 200 Schülerinnen und Schüler
Bau einer Förderschule in echter 3D Modulbauweise (Raumzellenbauweise) für 200 Schülerinnen und Schüler
Da im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 3a Abs. 3 Nr. 4 EU VOB/A lediglich ein Bieter zur Angebotsabgabe aufgefordert wurde und nur ein wertbares Angebot vorlag, erfolgte die Bewertung nicht anhand einer gewichteten Punktebewertung. Die Zuschlagskriterien wurden vielmehr in einer festgelegten Rangfolge geprüft.
Bewertet wird der vom Bieter angebotene Gesamtpreis für die ausgeschriebenen Leistungen. Maßgeblich ist die Angebotsendsumme gemäß Angebot einschließlich aller zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlichen Kosten. Das wirtschaftlichste Angebot im Hinblick auf den Preis ist das Angebot mit dem niedrigsten wertbaren Gesamtpreis.
Der Auftrag wird im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 3a Abs. 3 Nr. 4 EU VOB/A vergeben, da aufgrund außergewöhnlicher und für den Auftraggeber nicht vorhersehbarer Umstände ein dringender Bedarf zur unverzüglichen Beauftragung der Leistungen besteht.
Entgegen den Annahmen der zugrunde liegenden Schulentwicklungsplanung ist ein erheblicher und kurzfristiger Anstieg der Schülerzahlen eingetreten bzw. absehbar. Die prognostizierte Schülerzahl wird sich nahezu verdoppeln, sodass die vorhandenen Kapazitäten nicht mehr ausreichen, um den gesetzlichen Bildungs- und Betreuungsauftrag zu erfüllen. Zur Sicherstellung ausreichender Schulraumkapazitäten ist die Errichtung bzw. Erweiterung des Schulgebäudes zwingend erforderlich.
Um die erforderlichen Kapazitäten rechtzeitig zum Schuljahresbeginn 2027/2028 bereitstellen zu können, muss die Beauftragung der Bauleistungen so schnell wie möglich erfolgen. Die Durchführung eines Verfahrens mit vorheriger Bekanntmachung würde aufgrund der einzuhaltenden Verfahrensfristen zu einer erheblichen Verzögerung führen und die fristgerechte Fertigstellung des Schulbaus gefährden. Die dadurch entstehenden Auswirkungen auf die Beschulung der Schülerinnen und Schüler wären nicht hinnehmbar.
Die Einhaltung der Fristen eines regulären Vergabeverfahrens ist daher aufgrund der bestehenden zeitlichen Zwänge und des unvorhergesehenen Bedarfs nicht möglich. Die Voraussetzungen für die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb liegen vor.