Die Stadt Herzogenrath beabsichtigt Architekten- und Ingenieurleistungen für die Sanierung und Erweiterung von 2 Schulstandorten zu vergeben.Die Maria-Sibylla-Merian-Gesamtschule ist zurzeit an zwei Standorten untergebracht, die räumlich nah beieinander liegen. Die Gesamtschule soll zukünftig am Hauptstandort (Kircheichstraße in Herzogenrath-Kohlscheid) zusammengeführt und zusätzlich auf 5 Züge (ca. 1.100 SuS) erweitert werden. Aktuell ist ein Erweiterungsbaukörper sowie die Sanierung der 3-Feld-Sporthalle inkl. Rückbau und Neubau der Funktionsbereiche vorgesehen.Die Käthe-Kollwitz-Förderschule (1,5-zügig mit ca. 200 SuS) soll am freiwerdenden Standort der Maria Sibylla Merian Gesamtschule an der Pestalozzistraße untergebracht werden. Dazu sind umfangreiche Umbau-, Sanierungs- und Teilrückbaumaßnahmen an den Gebäudeteilen sowie Ersatzneubauten erforderlich. Es ist zu prüfen, ob ein kompletter Neubau ggf. die wirtschaftlichere Variante darstellt.Die Fertigstellung und Inbetriebnahme des Gesamtprojekts (beide Standorte) soll bis Ende 2028 erfolgen. Während der Planungsphase sind politische Beschlüsse erforderlich.Die Grobkostenschätzung (KG 300 - 500 - Stand 08.2024) für die Erweiterung und Sanierung Sporthalle der Maria-Sibylla-Merian-Gesamtschule werden derzeit mit rund 21 Mio. Euro / brutto angesetzt. Die Grobkostenschätzung (KG 300 - 500 - Stand 08.2024) für die Erweiterung und Teilsanierung der Käthe-Kollwitz-Förderschule werden derzeit mit rund 12,5 Mio. Euro / brutto angesetzt. Die Grobkostenschätzungen basieren nicht auf baulichen Voruntersuchungen und beinhalten keine Interimslösungen, Kosten für Unvorhergesehenes und Indexierungen.Es ist vorgesehen, die beiden Standorte gemeinsam an ein Planungsteam zu vergeben. Die beiden Standorte sind eng miteinander verwoben. Der Standort Pestalozzistraße wird derzeit von der Gesamtschule als Standort 2 genutzt. Es ist zu prüfen, wie beide Standorte möglichst zeitnah und parallel umgesetzt werden können - wobei der aktuell politische Wunsch die vorrangige Umsetzung der Förderschule ist.Die Gebäude sowohl am Standort Kircheichstraße als auch Pestalozzistraße werden derzeit für den Schulbetrieb genutzt. Sie müssen daher auch während der laufenden Maßnahmen für den Schulbetrieb zur Verfügung stehen. Die Koordination und Planung des Bauablaufs der einzelnen Maßnahmen erfordert somit ein hohes Maß an Rücksicht auf den laufenden Schulbetrieb und die Belange beider Schulen. Dies bedeutet, dass alle Maßnahmen im laufenden Schulbetrieb erfolgen müssen, zudem sind mögliche Interimslösungen für die Unterbringung der Schüler möglicherweise standortübergreifend zu planen und zu berücksichtigen.Zudem soll eine Priorisierung der vorzunehmenden Sanierungsmaßnahmen erfolgen, die sich insbesondere an dem zur Verfügung stehenden Haushaltsbudget orientieren wird. Es ist daher auch während des Planungsprozesses ein hohes Maß an Flexibilität notwendig, um auf diesen Veränderungen reagieren zu können.
Der Auftrag umfasst freiberufliche Planungsleistungen.Folgende Leistungen sollen vergeben werden:- Phase 0 und Bestandsaufnahme;- Gebäude und Innenräume (Leistungsphasen 1 - 9 gem. HOAI § 34 i. V. m. Anlage 10) - inkl. Abbruchplanung;- Freianlagenplanung (Leistungsphasen 1 - 9 gem. HOAI § 39 i.V.m. Anlage 11);- Tragwerksplanung (Leistungsphasen 1 - 6 gem. HOAI § 51 i. V. m. Anlage 14, inkl. Konstruktiver Brandschutz);- Technische Ausrüstung (Leistungsphasen 1 - 9 gem. HOAI § 55 i. V. m. Anlage 15, Anlagengruppen 1 - 8 [ALG 7 Förderschule: Lehrküche und Ausgabeküche (Cook & Hold); ALG 7 Gesamtschule: optional]);- Bauphysik - Wärmeschutz und Energiebilanzierung gem. HOAI;- Bauphysik - Bauakustik / Schallschutz gem. HOAI;- Bauphysik - Raumakustik gem. HOAI;- Brandschutz gem. AHO;- Barrierefreikonzept gem AHO.Ingenieurbauwerke gem. HOAI § 43 und ggf. Tragwerksplanung für Ingenieurbauwerke gem. HOAI § 51 sind optional im Leistungsumfang enthalten.Die geforderten Leistungen orientieren sich an den Leistungsbildern der HOAI bzw. des AHO. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise und ggf. bauabschnittsweise Beauftragung vor. Der Auftraggeber behält sich vor, die Maßnahme bzw. Teilmaßnahmen als GU-Vergabe realisieren zu lassen. Die Leistungsphasen der Grundleistungen werden dann entsprechend reduziert.Im Planungsprozess der Phase 0 ist der planerische Gedanke hinsichtlich etwaiger Sicherheitsvorkehrungen im Krisenfall für Schüler und Bevölkerung mitzubetrachten.Seitens des Auftraggebers wird eine qualifizierte Planung in mindestens 3D gewünscht. Das Modell soll dem Auftraggeber nach Fertigstellung weiterhin von Nutzen sein.
Vorgesehene Projektorganisation / vorgesehener Projektablauf
Erläuterung zur Herangehensweise an die Aufgabenstellung
Kosten- und Terminmanagement
Honorar
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Fristen insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB sind zu beachten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist u.a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.
Bei fremdsprachigen Dokumenten ist zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung in die Verfahrenssprache (deutsch) beizufügen.Die Weitergabe der Ausschreibungsunterlagen an Dritte sowie die gewerbliche Nutzung der Ausschreibungsunterlagen außerhalb dieses Verfahrens sind nicht gestattet.Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen..Es wird darauf hingewiesen, dass zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vergabeverfahrens im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bieterbezogen unternehmens- und personenbezogene Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, um den vergaberechtlichen Vorgaben zur Bewerber- und Bieterbeteiligung und -information sowie Wertung etc. nachzukommen. Diese Daten werden während der Dauer der Verfahrensdurchführung sowie der für die Vergabe- und Vertragsakten bestehenden gesetzlichen Aufbewahrungsfristen verarbeitet und gespeichert. Der Erhebung, Verarbeitung und Speicherung dieser Daten kann widersprochen werden. Dies führt jedoch dazu, dass eine Einhaltung der vergaberechtlichen Verpflichtungen, u.a. im Hinblick auf Information während des Verfahrens nicht mehr sichergestellt werden kann und damit die Beteiligung und Wertbarkeit infrage gestellt wird. Es besteht nach den Bestimmungen der DSGVO ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung. Widerspruch und auf Datenübertragbarkeit gegenüber dem betreuenden Büro und dem öffentlichen Auftraggeber, ebenso ein Beschwerderecht gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde.