Maschinelle Straßenreinigung im Stadtgebiet Herzogenrath einschließlich Entsorgung des aufgenommenen Straßenkehrichts für die Zeit vom 01.01.2026 bis 31.12.2029 sowie Sonder-/Zusatzreinigungen auf Abruf
Stadtgebiet Herzogenrath
Anzugeben sind die Gesamtkosten für die Erbringung der genannten Leistungen in Euro (mit und ohne Mehrwertsteuer) inklusive der ordnungsgemäßen Entsorgung des Straßenkehrichts sowie Zusatz-/Sonderreinigungen auf Abruf (siehe Gesamtpreisblatt). Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand einer Bewertungsmatrix (Punktetabelle) ermittelt (siehe auch Vergabeunterlagen).
Anzugeben ist der Schalleistungspegel der eingesetzten Kehrmaschine auf der Grundlage einer Geräuschemissions-Messung nach der EU-Richtlinie 2000/14/EC. Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand einer Bewertungsmatrix (Punktetabelle) ermittelt (siehe auch Vergabeunterlagen).
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: August 2029
Vergabeportal Wirtschaftsregion Aachen, Düren, Euskirchen, Heinsberg
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Fristen insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB sind zu beachten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist u.a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.
Die Weitergabe der Ausschreibungsunterlagen an Dritte sowie die gewerbliche Nutzung der Ausschreibungsunterlagen außerhalb dieses Verfahrens sind nicht gestattet.Bei fremdsprachigen Dokumenten ist zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung in die Verfahrenssprache (deutsch) beizufügen.Es wird darauf hingewiesen, dass zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vergabeverfahrens im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bieterbezogen unternehmens- und personenbezogene Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, um den vergaberechtlichen Vorgaben zur Bieterbeteiligung und -information sowie Wertung etc. nachzukommen. Diese Daten werden während der Dauer der Verfahrensdurchführung sowie der für die Vergabe- und Vertragsakten bestehenden gesetzlichen Aufbewahrungsfristen verarbeitet und gespeichert. Der Erhebung, Verarbeitung und Speicherung dieser Daten kann widersprochen werden. Dies führt jedoch dazu, dass eine Einhaltung der vergaberechtlichen Verpflichtungen, u.a. im Hinblick auf Information während des Verfahrens nicht mehr sichergestellt werden kann und damit die Beteiligung und Wertbarkeit infrage gestellt wird. Es besteht nach den Bestimmungen der DSGVO ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung. Widerspruch und auf Datenübertragbarkeit gegenüber dem betreuenden Büro und dem öffentlichen Auftraggeber, ebenso ein Beschwerderecht gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde.
Stadt Herzogenrath, Rathausplatz 1, 52134 Herzogenrath
VgV § 56 (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Nachweis der Eintragung in einem Berufsregister nach den Rechtsvorschriften des Landes, im dem der Bieter ansässig ist. Aus dem Nachweis muss hervorgehen, dass das Unternehmen Straßenreinigungsdienstleistungen gemäß der Handwerksordnung erbringt oder zur Erbringung solcher Dienstleistungen berechtigt ist. Nachweis in Kopie zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als 6 Monate.
Handelsregisterauszug: aktueller Auszug aus dem Berufs-/Handelsregister (nicht älter als 6 Monate zum Fristablauf für den Eingang der Angebote) des Sitzes, soweit die Eintragung in das Register nach den gesetzlichen Bestimmungen des Mitgliedstaates, in dem der/die Bewerber(in) seinen / ihren Sitz hat, vorgeschrieben ist (bei juristischen Personen) gem. § 44 (1) VgV.
Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens, aufgegliedert nach Berufsgruppen in den Geschäftsjahren 2021 bis 2023.
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und den Umsatz mit Dienstleistungen, die Gegenstand der Ausschreibung sind in den Geschäftsjahren 2021 bis 2023.
Referenzliste über erbrachte Leistungen in den Geschäftsjahren 2021 bis 2023, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Nachweis der Zertifizierung des Bieters als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Nachweis, dass die Entsorgung/Verwertung des bei der Straßenreinigung anfallenden Kehrichts in einer nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG i.V.m. § 4 BImSchV) genehmigten Entsorgungs-/Verwertungsanlage nach den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) erfolgt.
Nachweis, dass der Betreiber der vom Bieter in Anspruch genommene Entsorgungs-/Verwertungsanlage über die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG verfügt.
Nachweis, dass die eingesetzten Fahrzeuge des Bieters mindestens die Voraussetzungen der EU-Abgasnorm EURO 6 erfüllen. Alternativ ist auch der Einsatz einer vollelektrischen Großkehrmaschine möglich.
Nachweis, dass die zur Reinigung eingesetzten Fahrzeuge über ein EUnited Municipal Equipment PM2.5 und 10 - 4 Sterne-Zertifikat verfügen.
Nachweis, welchen Schalleistungspegel die eingesetzten Fahrzeuge gemäß einer Geräuschemissions-Messung nach der EU-Richtlinie 2000/14/EC emittieren.
Siehe Vergabeunterlagen.