Die Stadt Herzogenrath beabsichtigt Planungsleistungen für die Erweiterung des Gymnasiums (SGH) zu vergeben.Das SGH soll um 11 Räume erweitert werden. Der Erweiterungsbau ist als Clusterschule geplant. Der Erweiterungsbaukörper wird kopfseitig als Neubau direkt angebaut und angebunden an den Baukörper E, dreigeschossig mit gesamt rd. 1.100 qm BGF.Der neue Baukörper (F) soll eine Lüftungsanlage erhalten. Im EG gibt es einen Lehrerarbeits- bzw. Aufenthaltsraum. Die anderen 10 Räume sind Klassen- bzw. Kursräume.Die Baumaßnahme wird im laufenden Schulbetrieb unter erschwerten Bedingungen durchgeführt, die Baustelleneinrichtungsfläche wird hangseitig eingerichtet und über Ackerwege (die aufgeschottert werden) angefahren.Die Fertigstellung ist derzeit bis März 2028 vorgesehen.Die Baukosten (KG 300 und 400) der Maßnahme werden derzeit mit rund 3,36 Mio. Euro / netto angenommen.
Der Auftrag umfasst freiberufliche Planungsleistungen.Folgende Leistungen sollen vergeben werden:- Tragwerksplanung (Leistungsphasen 1 - 6 gem. HOAI § 51 i. V. m. Anlage 14, inkl. Konstruktiver Brandschutz).Die geforderten Leistungen orientieren sich an den Leistungsbildern der HOAI. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung vor.
Erläuterung zur Herangehensweise an die Aufgabenstellung
Honorarangebot
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Fristen insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB sind zu beachten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist u.a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.
Bei fremdsprachigen Dokumenten ist zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung in die Verfahrenssprache (deutsch) beizufügen.Die Weitergabe der Ausschreibungsunterlagen an Dritte sowie die gewerbliche Nutzung der Ausschreibungsunterlagen außerhalb dieses Verfahrens sind nicht gestattet.Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen..Es wird darauf hingewiesen, dass zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vergabeverfahrens im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bieterbezogen unternehmens- und personenbezogene Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, um den vergaberechtlichen Vorgaben zur Bewerber- und Bieterbeteiligung und -information sowie Wertung etc. nachzukommen. Diese Daten werden während der Dauer der Verfahrensdurchführung sowie der für die Vergabe- und Vertragsakten bestehenden gesetzlichen Aufbewahrungsfristen verarbeitet und gespeichert. Der Erhebung, Verarbeitung und Speicherung dieser Daten kann widersprochen werden. Dies führt jedoch dazu, dass eine Einhaltung der vergaberechtlichen Verpflichtungen, u.a. im Hinblick auf Information während des Verfahrens nicht mehr sichergestellt werden kann und damit die Beteiligung und Wertbarkeit infrage gestellt wird. Es besteht nach den Bestimmungen der DSGVO ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung. Widerspruch und auf Datenübertragbarkeit gegenüber dem betreuenden Büro und dem öffentlichen Auftraggeber, ebenso ein Beschwerderecht gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde.