Die Stadt Herzogenrath beabsichtigt Planungsleistungen für die Erweiterung des Gymnasiums (SGH) zu vergeben.Das SGH soll um 11 Räume erweitert werden. Der Erweiterungsbau ist als Clusterschule geplant. Der Erweiterungsbaukörper wird kopfseitig als Neubau direkt angebaut und angebunden an den Baukörper E, dreigeschossig mit gesamt rd. 1.100 qm BGF.Der neue Baukörper (F) soll eine Lüftungsanlage erhalten. Im EG gibt es einen Lehrerarbeits- bzw. Aufenthaltsraum. Die anderen 10 Räume sind Klassen- bzw. Kursräume.Die Baumaßnahme wird im laufenden Schulbetrieb unter erschwerten Bedingungen durchgeführt, die Baustelleneinrichtungsfläche wird hangseitig eingerichtet und über Ackerwege (die aufgeschottert werden) angefahren.Die Fertigstellung ist derzeit bis März 2028 vorgesehen.Die Baukosten (KG 300 und 400) der Maßnahme werden derzeit mit rund 3,36 Mio. Euro / netto angenommen.
Der Auftrag umfasst freiberufliche Planungsleistungen.Folgende Leistungen sollen vergeben werden:- Technische Ausrüstung (Leistungsphasen 1 - 9 gem. HOAI § 55 i. V. m. Anlage 15, Anlagengruppen 1 - 5 und 8) - inkl. Technische Anlagen in den Außenanlagen.Die geforderten Leistungen orientieren sich an den Leistungsbildern der HOAI. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung vor.
Vorgesehene Projektorganisation / vorgesehener Projektablauf
Erläuterung zur Herangehensweise an die Aufgabenstellung
Kosten- und Terminmanagement
Honorarangebot
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Fristen insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB sind zu beachten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist u.a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.