Errichtung und Betrieb einer bedarfsgerechten, nachhaltigen,flächendeckenden und ausbaufähigen Gigabitinfrastruktur im "Lückenschluss-Gebiet" in der Gemeinde Simmerath.
Das zu errichtende gigabitfähige Hochleistungsnetz muss eineVersorgung der im Ausbaugebiet ausgewiesenen Adressen mit einer Bandbreite von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Mindestbandbreite)zu Spitzenlastzeitbedingungen gewährleisten. Die Mindestbandbreite ist erreicht, wenn sie im Abschlusspunkt der Linientechnik im Gebäude bereitgestellt wird. Der Konzessionsgeber hat dazu innerhalb des Förderprogramms des Bundes "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland -Gigabit-Richtlinie 2.0" i.R.d. "Lückenschluss-Programms" i.S.v. Nr. 9.1 einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in endgültiger Höhe bewilligt bekommen.
Für die Bewertung maßgeblich ist jeweils die Wirtschaftlichkeitslücke, welche der Bieter in der Anlage Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke (Formblatt: F.2) angegeben hat.
Für die Bewertung maßgeblich ist der Zeitbedarf in Kalenderwochen, welchen der Bieter in dem Formblatt Anschreiben zum Angebot (Formblatt: F.1) angegeben hat.
Für die Bewertung maßgeblich ist die Qualität des Konzeptes. Das Konzept ist auf fünf Seiten zu begrenzen. Die Qualität des Konzeptes bemisst sich danach, ob und in welchem Umfang auf Grundlage der Ausführungen mit einer Erfüllung der genannten Ziele - schnelle und kostengünstige Errichtung eines flächendeckenden NGA-Netzes - zurechnen ist.
ACHTUNG: Vorliegend wird ein einstufiges Verhandlungsverfahren nach §§ 12 Abs. 2 KonzVgV i.V.m. § 17 VgV durchgeführt. Der genaue Ablauf des Verfahrens kann aus Anlage A (Rahmenbedingungen) entnommen werden.Bis zum 15.01.2026, 11 Uhr können die Angebote inkl. Eignungsnachweise abgegeben werden. Anschließend finden ggf. Verhandlungsgespräche (voraussichtlich im Februar) statt. Die ggf. anschließenden verbindlichen Angebote müssen bis spätestens zur 8. KW 2026 vorliegen. Die Auftragsvergabe kann dann im zuständigen Gremium der Gemeinde Simmerath beschlossen werden. Der Auftrag wird in der 11. KW 2026 vergeben. Der Auftraggeber behält sich gem. § 17 Abs. 11 VgV vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Ob diese Möglichkeit in Betracht kommt, entscheidet sich nach Prüfung der "Erst"-Angebote, die bis zum 15.01.2026 eingegangen sind.
Der Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingegangen sein.
Hierzu wird auf die Bewerbungsbedingungen Formular 511 verwiesen.
Erklärung im Formular E.1:Ich/Wir verfügen über eine Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit einer Mindestdeckungshöhe über EUR 1 Mio. für Personenschäden und über EUR 3 Mio. für Sachschäden, die als Jahresversicherung geführt und über die gesamte Laufzeit des Vertrages aufrechterhalten wird.
Nennung von mindestens drei Referenzen aus den vergangenen fünf Jahren über die Errichtung und den Betrieb einer gigabitfähigen Netzinfrastruktur sowie dem Anbieten von NGA-Diensten gegenüber Endkunden
Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister
Angabe über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
Meldebestätigung nach § 5 Telekommunikationsgesetz bzw. § 6 TKG a.F
Auf § 15 Kürzung der Zuwendung und Vertragsstrafen in Anhang C (Mustervertrag zum Wirtschaftlichkeitslückenmodell) wird hingewiesen.