Die Gemeindestraße verbindet die Stadtteile Heinsberg-Karken und Wassenberg-Steinkirchen auf einer Länge von 1,5 km.Der vorhandene Ausbauquerschnitt von nur 4,5 - 5 m Breite ist nicht in der Lage dieaktuellen Verkehre aufzunehmen.Die Verbindungsstraße soll daher im Vollausbau innerorts wie außerorts erneuertwerden. Das im Jahr 1999 grundsanierte Brückenbauwerk über die Rur soll erhaltenbleiben.Die Maßnahme liegt in Teilbereichen im festgesetzten Überschwemmungsgebiet derRur.
Für die Straßenbaumaßnahme ist der straßenbautechnische Planungsentwurfnach den einschlägigen techn. Regeln erstellen.Die Verkehrsflächen werden in die Belastungsklasse 3,2 RStO eingestuft.Innerorts im Teilabschnitt Karken-End ist der Bau eines einseitigen Gehwegesvorgesehen.Des Weiteren ist parallel zur Verbindungsstraße ein einseitiger Radweg mitAnschluss an den Radweg der K 21 zu planen.Für die Maßnahme wird ein Förderantrag nach den FöRi-KomStra bei der Bez.-Reg.Köln eingereicht.
Für die Ausführung des Projektes sind n. § 48 Abs. 1, HOAI die LeistungsphasenLPH 1 GrundlagenermittlungLPH 2 VorplanungLPH 3 EntwurfsplanungLPH 4 GenehmigungsplanungLPH 5 AusführungsplanungLPH 6 Vorbereitung der VergabeLPH 7 Mitwirkung bei der VergabeLPH 8 Bauoberleitung
zu erbringen.
Der Zuschlag erfolgt auf Grundlage der Erstangebote ohne Durchführung vonAngebotsgesprächen.Nach der formalen Prüfung der fristgerecht eingegangenen Angebote sowie nach dereventuellen Aufklärung oder Nachforderung von Unterlagen, folgt die Wertung derAngebote auf Basis der bekannt gegebenen Zuschlagskriterien. Auf Basis dieserWertung behält sich der Auftraggeber vor, den Zuschlag dem besten Erstangebot zuerteilen.Die Beauftragung der Leistung erfolgt zweistufig jeweils getrennt für Los 1 durch dieStadt Heinsberg und für Los 2 durch die Stadt Wassenberg.Die Leistungen der Leistungsphasen 5-8 werden nach Vorlage desZuwendungsbescheides beauftragt.
.
Die Beauftragung der Leistung erfolgt zweistufig jeweils getrennt für Los 1 durch die Stadt Heinsberg und für Los 2 durch die Stadt Wassenberg.
Die Leistungen der Leistungsphasen 5-8 werden nach Vorlage des Zuwendungsbescheides beauftragt.
Der Auftraggeber fordert -sofern gesetzlich zulässig- fehlende Erklärungen oder Nachweise nach, diese sind nach schriftlicher Anforderung der Vergabestelle innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen
siehe Gründe Formblatt EU 521, nicht vorliegen von Ausschlussgründen nach §§123,124GWB
Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
Ausgeführte Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
Jahresdurchschnittliche Beschäftigte in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
Für die Leistung zur Verfügung stehende technische Ausrüstung (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
Für die Leistung und Aufsicht vorgesehenes Personal (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
Bescheinigung in Steuersachen (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Bewertungsthemen:
- Projektverantwortlicher maximale Punkte 5
- stellvertretender Projektverantwortlicher maximale Punkte 5
siehe Wertungsmaßstab - persönliche Qualifikation
- Anzahl der erbrachten Leistungsphasen maximale Punktzahl 5
- Honorarvolumen maximale Punktzahl 5
siehe Wertungsmaßstab - persönliche Referenz Objektplanung Verkehrsanlagen
- Berechnung maximale Punktzahl 5
siehe Wertungsmaßstab - Honorarangebot
siehe Vergabeunterlagen
gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Planungsleistung Ausbau Gemeindeverbindungsstraße Abschnitt Heinsberg-Karken
Planungsleistung Ausbau Gemeindeverbindungsstraße Abschnitt Wassenberg-Steinkirchen