Wartungsarbeiten am 18.08.2025 von 14:00 bis 16:00 Uhr
Übernahme und Verwertung von Bioabfall für das Stadtgebiet Heinsberg
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
08.09.2025
15.09.2025 10:00 Uhr
15.09.2025 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Heinsberg
122483360
Apfelstraße 60
52525
Heinsberg
Deutschland
DEA29
Zentrale Vergabestelle
Vergabestelle@Heinsberg.de
+49 245214-3022
+49 245214-1095

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Landrat des Kreises Heinsberg
2452130
Valkenburger Straße 45
52525
Heinsberg
Deutschland
DEA29
Landrat des Kreises Heinsberg
info@kreis-heinsberg.de
+49 2452130
+49 2452131100

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland Bezirksregierung Köln
812110859
Zeughausstraße 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
poststelle@bezreg-koeln.nrw.de
+49 221147-0

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

90510000-5
90500000-2
90512000-9
90533000-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Stadt Heinsberg ist für die Verwertung von Bioabfall im Gemeindegebiet zuständig. Für die operative Durchführung bedient sich die Stadt Heinsberg eines beauftragten Dritten. Da der derzeitig laufende Vertrag für die Verwertung des Bioabfalls ausläuft, muss diese Leistung neu ausgeschrieben werden.
Gegenstand dieser Ausschreibung, die der Auftragnehmer zu erbringen, hat ist die Übernahme, der Nachtransport und die Verwertung der Bioabfälle aus dem Entsorgungsgebiet der Stadt Heinsberg.
Für die Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Leistungsbeginn ist der 01.01.2026. Die Leistungserbringung läuft über sechs Jahre, mit der Option zur Verlängerung um ein Jahr, somit spätestens bis zum 31.12.2032.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Leistungsgegenstand ist die Übernahme, der Nachtransport und die Verwertung der vertragsgegenständlichen Bioabfälle.

Folgende Leistungen sind im Einzelnen vom AN durchzuführen:

- Übernahme der Bioabfälle an einer vom AN bereitzustellenden Übernahmestelle bzw. Abladestelle, die sich innerhalb des Stadtgebietes oder in einer maximalen Entfernung von 25 km von der nächst gelegenen Stadtgrenze, gemessen auf der kürzesten, für schwere LKW zugelassenen Wegstrecke, befindet;

- ggf. Umladung der vertragsgegenständlichen Fraktion und Durchführung des ggf. erforderlichen Nachtransport bis zu der/den vom AN bestimmten Behandlungs? bzw. Verwertungsanlage/n,

- Notwendige Vorbereitungsmaßnahmen zur Verwertung sowie vollständige und ordnungsgemäße Verwertung der vertragsgegenständlichen Bioabfälle inkl. ordnungsgemäße Beseitigung von Störstoffen.

Für die Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.01.2026
31.12.2031

Leistungsbeginn ist der 01.01.2026. Die Leistungserbringung läuft über sechs Jahre, mit der Option zur Verlängerung um ein Jahr, somit spätestens bis zum 31.12.2032.

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Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

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Deutschland
DEA29

Die Stadt Heinsberg ist die namensgebende Kreisstadt des westlichsten Kreises der Bundesrepublik Deutschland und liegt im deutsch-niederländischen Grenzgebiet. In den 13 Stadtbezirken mit dazugehörigen 10 Ortsteilen leben ca. 43.000 Einwohner auf einer Fläche von ca. 9.210 ha.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Nebenangebote sowie Preisnachlässe werden nicht gewertet und sind demnach nicht einzutragen.

Angebote, für deren Wertung Preisangaben fehlen, werden ausgeschlossen.
Von dem Nachforderungsrecht für Preisangaben gemäß § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV wird der AG keinen Ge- brauch machen.

Fehlende Erklärungen und Nachweise sind innerhalb einer Frist von 7 Tagen vorzulegen. Erfolgt die Vorlage der fehlenden Erklärungen und Nachweise nicht oder nicht vollständig innerhalb dieser Frist, wird das betreffende Angebot ausgeschlossen.
Fehlende Erklärungen und Nachweise werden solchen gleichgestellt, die nicht die geforderte Aktualität aufweisen.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXS0Y49YTL7CYMF8

Einlegung von Rechtsbehelfen

Auf die Rügeobliegenheit gemäß § 160 Abs. 3 GWB sowie auf die dort in Nr. 4 genannte Frist wird hingewiesen.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Bieterfragen und -antworten werden Bestandteil des Verfahrens.

Die Vergabeunterlagen wurden als PDF-Datei zum Herunterladen bereitgestellt. Es ist auszufüllen, im PDF-Format (Portable Document Format) abzuspeichern und zusammen mit den dort aufgeführten Unterlagen als Angebot einzureichen.
Die Einreichung der Angebote erfolgt ausschließlich gemäß § 53 Abs. 1 VgV mithilfe elektronischer Mittel. Das bedeutet, dass die Angebote als Dateien auf dem Vergabemarktplatz des Landes Nordrhein-Westfalen hochzuladen sind. Dazu ist das PDF-Format für alle einzureichenden Unterlagen zu nutzen. Unterlagen in Papierform sind in einer lesbaren Form elektronisch zur Verfügung zu stellen (z. B. durch Scannen und Abspeicherung als PDF-Datei abzuspeichern). Es steht dem Bieter grundsätzlich frei, mehrere Dateien einzureichen oder alle Dokumente in einer Datei zusammenzufassen; wir empfehlen jedoch, mehrere Dateien entsprechend der selbst vergebenen Anlagennummerierung zu generieren.

Maßgeblich sind die Preisangaben im Angebotsformular. Im Bietertool auf dem Vergabemarktplatz des Landes Nordrhein-Westfalen sind auch direkte Preisangaben möglich aber in keinem Fall erforderlich.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

60
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Der AG kann die Bieter jedoch gemäß § 56 Abs. 2 VgV unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ob eine Nachforderung erfolgt, liegt im pflichtgemäßen Ermessen des AG.
Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den AG innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Kommt der Bieter dem nicht binnen der von dem AG gesetzten Frist ordnungsgemäß und vollständig nach, wird das Angebot ausgeschlossen.
Die Anforderung zusätzlicher Erklärungen und Nachweise, welche der AG für die Feststellung der Eignung und sonstige Angebotsprüfung für erforderlich ansieht, und die weitere Aufklärung von Angebotsinhalten bleiben ebenso vorbehalten.

Von dem Nachforderungsrecht für Preisangaben gemäß § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV wird der AG keinen Ge- brauch machen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

siehe Anlage A Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§123,124GWB

siehe Anlage A Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§123,124GWB

siehe Anlage A Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§123,124GWB

siehe Anlage A Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§123,124GWB

siehe Anlage A Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§123,124GWB

siehe Anlage A Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§123,124GWB

siehe Anlage A Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§123,124GWB

siehe Anlage A Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§123,124GWB

siehe Anlage A Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§123,124GWB

siehe Anlage A Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§123,124GWB

siehe Anlage A Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§123,124GWB

siehe Anlage A Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§123,124GWB

siehe Anlage A Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§123,124GWB

siehe Anlage A Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§123,124GWB

siehe Anlage A Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§123,124GWB

siehe Anlage A Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§123,124GWB

siehe Anlage A Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§123,124GWB

siehe Anlage A Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§123,124GWB

siehe Anlage A Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§123,124GWB

siehe Anlage A Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§123,124GWB

siehe Anlage A Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§123,124GWB

siehe Anlage A Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§123,124GWB

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Der Bieter hat mit dem Angebot folgenden Nachweis zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung vorzulegen:

-Eigenerklärung über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder andere geeignete Mittel, die die erlaubte Berufsausübung nachweisen, je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist.
Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für jedes Mitglied einzeln einzureichen.

Für den Nachweis ist die als Anlage F (Eigenerklärung zur Eignung) beigefügte Eigenerklärung auszufüllen und einzureichen.

Eignungskriterium

Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Der Bieter hat mit dem Angebot seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nachzuweisen.
Für den Nachweis ist die als Anlage F (Eigenerklärung zur Eignung) beigefügte Eigenerklärung auszufüllen und einzureichen.
Der Bieter hat mit dem Angebot folgende Erklärung zu machen:

-Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Sind entsprechende Angaben nicht verfügbar, hat der Bieter dies im Angebot anzugeben und zu begründen.
Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für jedes Mitglied einzeln einzureichen.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Der Bieter hat mit dem Angebot seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nachzuweisen.
Für den Nachweis ist die als Anlage F (Eigenerklärung zur Eignung) beigefügte Eigenerklärung auszufüllen und einzureichen.
Der Bieter hat mit dem Angebot folgende Erklärung zu machen:

-Erklärung, dass das Unternehmen über eine den Vergabeunterlagen entsprechende Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung verfügt oder im Falle eines etwaigen Zuschlags vor Leistungsbeginn abschließt bzw. erweitert.

Eignungskriterium

Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Für den Nachweis ist die als Anlage F (Eigenerklärung zur Eignung) beigefügte Eigenerklärung auszufüllen und einzureichen.
Der Bieter hat mit dem Angebot seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit nachzuweisen.
Der Bieter hat mit dem Angebot folgende Erklärung zu machen:

-Erklärung über die Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG oder gleichwertigen Nachweis des Landes in dem der Bieter ansässig ist, bezogen auf die Leistung, die Gegenstand der Ausschreibung ist.
Falls der notwendige Umfang des Zertifikats zum Angebotszeitpunkt noch nicht besteht, ist dies dem Auftraggeber im Angebot anzuzeigen. Dem Auftraggeber ist in diesem Fall spätestens zwei Wochen vor Auftragsbeginn ohne Aufforderung das Zertifikat mit dem notwendigen Umfang zuzusenden. Im Falle eines gleichwertigen Nachweises ist dieser dem Auftraggeber mit dem Angebot zu benennen und auf Verlangen vorzulegen.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Der Bieter hat mit dem Angebot folgende Angaben auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:

Verwertung von Bioabfall:

Referenzliste, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen (Verwertung von Bioabfällen) wesentlichen in den letzten fünf Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe

-des Auftragswertes (in EUR) bzw. des Leistungsumfangs (in Mg),

-des Erbringungszeitpunkts sowie

-des öffentlichen oder privaten Empfängers (Eignungskriterien: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit).
Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Der AN hat im Preisblatt zudem eine eigens gewählte Übernahme- bzw. Abladestelle unter Berücksichtigung der vertraglichen Regelungen und Vorgaben zur Lage (im Stadtgebiet oder maximal 25 km um die Stadtgrenze, gemessen auf der kürzesten für LKW zugelassenen Wegstrecke) verbindlich zu benennen, an der er die Bioabfälle annimmt. Gibt der AN eine weiter entfernte Umladestation an, führt dies zum Ausschluss seines Angebots.

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Nachweisführung durch Gütezeichen nach § 34 VgV (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Folgende Nachweise sind mit dem Angebot abzugeben:

-Vorlage von Nachweisen über die bestehende Gütezertifizierung der Endprodukte durch die Bundesgütegemeinschaft Kompost (RAL-Gütezeichen 245 "Gärprodukt" sowie RAL-Gütezeichen 251 "Kompost" oder vergleichbar).

Der Nachweis dient als Beleg dafür, dass die Dienstleistungen bestimmten, in der Leistungsbeschreibung geforderten Merkmalen, entspricht.

Finanzierung

Zur Absicherung der Erfüllung der vertragsgemäßen Ausführung aller Leistungen, Gewährleistung und Schadensersatz hat der Auftragnehmer eine Bürgschaft von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut zu stellen.
Hierzu wird eine Sicherheit in Höhe von 5 % der Netto-Auftragssumme bezogen auf die jeweilige Vertragslaufzeit (ohne Verlängerungsoption) gefordert, die spätestens eine Woche vor Leistungsbeginn vorzulegen ist.
Für die Bemessung der Sicherheitsleistung sind die in den Preisblättern genannten Mengen- und Preisangaben maßgeblich.
Die Vertragserfüllungssicherheit wird vom Auftraggeber freigegeben nach Ende der Vertragslaufzeit und wenn alle vertraglichen Verpflichtungen erfüllt sind.
Die Bürgschaft muss den im Vertragsentwurf (Anhang 1 zum Vertragsentwurf) dargestellten Vorgaben genügen. Die Bürgschaft muss für die Dauer des Grund- und Optionszeitraumes vom Bürgen übernommen werden.
Auf Verlangen des Auftraggebers ist bereits während der Angebotswertung eine Bestätigung von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut vorzulegen, dass die geforderte Bürgschaft übernommen wird.

Rechtsform des Bieters

gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-West-falen verpflichtet.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung