"Sanierung Hilferter Höfe" - Stadt Linnich - Straßensanierung
VO: Sonstige Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
MILAN Kommunale Dienstleistungsgesellschaft mbH
Rathausstraße 8
52382
Niederzier
Deutschland
DE234748069
Vergabestelle
+49 2428/84-880
milan@niederzier.de
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXS0YBDDY6ENR8YA

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXS0YBDDY6ENR8YA/documents

Auftragsgegenstand

Art des Auftrags
Ausführung von Bauleistungen
Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Art der Leistung
LI08/26: "Sanierung Hilferter Höfe" - Stadt Linnich - Straßensanierung

Umfang der Leistung
Die Stadt Linnich beabsichtigt die Sanierung eines Teilbereichs der Straße "Hilferter Höfe" in Linnich-Welz.
Das Projekt umfasst den Aufbruch und die Entsorgung des bestehenden Asphaltoberbaus (ca. 310 m2), den Aushub des Unterbaus (ca. 150 m3), die Herstellung einer Frostschutz- und Tragschicht (jeweils ca. 60 m3) sowie die Wiederherstellung des Asphaltoberbaus.

Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden

Haupterfüllungsort

Hilferter Höfe
52441
Linnich, OT Welz

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

01.03.2027
30.04.2027

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein
Beschreibung

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

01.03.2027
30.04.2027

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Nachweis über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Registereintragungen)

Die Eintragung in das Berufsregister Firmensitzes oder Wohnsitzes.

Geeignete(r) Nachweis(e):
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer

Der Bieter muss nachweisen:

- ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
Geeigneter Nachweis:
Eigenerklärung

- ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
Geeigneter Nachweis:
Eigenerklärung

- dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124),
Geeigneter Nachweis:
Eigenerklärung

- dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde,
Geeignete(r) Nachweis(e):
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit Ihr Betrieb beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt), Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG.

- dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
Geeigneter Nachweis:
Die Vorlage einer qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Bieter zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen

Die Nachweise der Eignung können mit der vom Auftraggeber direkt abrufbaren Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen.

Die Angaben können auch durch Einzelnachweise erbracht werden, in diesem Fall füllen Sie bitte die beiliegende Anlage 05.01 (Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen, analog zum VHB-Formblatt 124) aus.

Eigenerklärungen, die als vorläufiger Nachweis dienen, sind von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.

Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz sowie einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt gem. § 6 WRegG anfordern.

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Nachweis über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.

Geeigneter Nachweis:
Angaben über den Umsatz, testiert durch Steuerberater/Wirtschaftsprüfer

Mindestanforderungen:
- entfällt -

Die Nachweise der Eignung können mit der vom Auftraggeber direkt abrufbaren Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen.
Die Angaben können auch durch Einzelnachweise erbracht werden, in diesem Fall füllen Sie bitte die beiliegende Anlage 05.01 (Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen, analog zum VHB-Formblatt 124) aus.
Eigenerklärungen, die als vorläufiger Nachweis dienen, sind von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Der Bieter muss nachweisen können, dass ihm die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Nachweis mit Angaben zu Arbeitskräften: Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal

Geeigneter Nachweis:
Eigenerklärung

Der Bieter muss die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, nachweisen können.

Geeigneter Nachweis(e):
Der Bieter muss mindestens drei Referenzen über vergleichbare Arbeiten nachweisen. Die Vorhaben müssen im Zeitraum 01.07.2021 - 30.06.2026 fertiggestellt und abgenommen worden sein.

Die Referenzen müssen folgende Mindestangaben enthalten:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum

Die Nachweise der Eignung können mit der vom Auftraggeber direkt abrufbaren Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen.
Die Angaben können auch durch Einzelnachweise erbracht werden, in diesem Fall füllen Sie bitte die beiliegende Anlage 05.01 (Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen, analog zum VHB-Formblatt 124) aus.
Eigenerklärungen, die als vorläufiger Nachweis dienen, sind von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.

Sonstige


Vorzulegende Nachweise:
Das ausgefüllte Angebotsschreiben (Anlage 02.01); Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Das ausgefüllte Leistungsverzeichnis (Anlage 03 ff.); Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Das ausgefüllte Verzeichnis Nachunternehmerleistungen (Anlage 06.05 - nur vorzulegen, wenn zutreffend); Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 05.01 - nur vorzulegen, wenn nicht präqualifiziert); Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Die ausgefüllte Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (Anlage 06.06 - nur vorzulegen, wenn zutreffend); Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

§ 16 VOB/B

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Auf Kautionen/Sicherheitsleistungen wird verzichtet.

gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss

Gesamtschuldnerisch haftend unter Benennung der bevollmächtigten Vertreter

Verfahren

Verwaltungsangaben

Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

05.11.2026 11:00 Uhr

Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Bindefrist des Angebots

07.12.2026

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

05.11.2026 11:00 Uhr

Die VOB/A ist nicht Vergabebestandteil, daher erfolgt keine öffentliche Submission

Die VOB/A ist nicht Vergabebestandteil, daher erfolgt keine öffentliche Submission. Bieter sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
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Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Die MILAN Kommunale Dienstleistungsgesellschaft mbH ist ein Zusammenschluss der Städte Heimbach, Linnich und Nideggen sowie der Gemeinden Hürtgenwald, Inden, Kreuzau, Langerwehe, Merzenich, Nörvenich, Niederzier und Vettweiß des Kreises Düren und fungiert als zentrale Vergabestelle für die Gesellschafterkommunen.
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Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - TVgG NRW) vom 22.03.2018 im Auftrag sowie im Namen und auf Rechnung der Stadt Linnich zu vergeben.
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Die VOB/A bzw. UVgO ist nicht Vergabebestandteil, es gelten die beigefügten Bewerbungs-Vergabe- und Besondere Vertragsbedingungen. Es findet keine öffentliche Submission statt. Bieter sind zur Submission nicht zugelassen. Das Submissionsergebnis wird nicht veröffentlicht.
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Urkalkulation:
Vorlage der Urkalkulation im Auftragsfall und auf besondere Anforderung der Vergabestelle während der Angebotsprüfungsphase.
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Nebenangebote:
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
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Mehrere Hauptangebote:
Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist nicht zugelassen.
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Phasen des Verfahrens zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes:
1)
Formale Prüfung
2)
Eignungsprüfung (nur bei Öffentlicher Angebotsanfrage)
3)
Rechnerische, inhaltliche und wirtschaftliche Prüfung der Angebote
4)
Nachverhandlung mit den Bietern deren Angebote in der engeren Wahl sind. Der Auftraggeber
behält sich eine Nachverhandlung und somit die Möglichkeit der Zuschlagserteilung auf das
wirtschaftlichste Angebot nach Phase 3 vor.
5)
Das Angebot, das nach Phase 4 (bzw. Phase 3 ohne Nachverhandlung) das wirtschaftlichste ist,
soll den Zuschlag erhalten.
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