Die MILAN Kommunale Dienstleistungsgesellschaft mbH mit Sitz in Niederzier ist ein Zusammenschluss der Städte Heimbach, Linnich, Nideggen, der Gemeinden Hürtgenwald, Inden, Kreuzau, Langerwehe, Merzenich, Niederzier, Nörvenich und Vettweiß in der Rechtsform der GmbH und führt als zentrale Vergabestelle Beschaffungsmaßnahmen für die Gesellschafterkommunen durch.
Das Verfahren wird im Auftrag der Gemeinde Nörvenich, im Namen und auf Rechnung der Gemeinde Nörvenich durchgeführt.
Auftraggeber des Verfahrens ist:
Gemeinde Nörvenich
Der Bürgermeister
Bahnhofstraße 25
52388 Nörvenich
Gegenstand des Offenen Verfahrens ist die Vergabe von Planungsleistungen (Gebäude/Innenräume) gem. HOAI für das Projekt "Energerische Sanierung der Grundschule im OT Eschweiler über Feld" der Gemeinde Nörvenich.
Einzelheiten zum Projekt und den zu vergebenden Leistungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen
insbesondere der Leistungsbeschreibung nebst Anlagen (vgl. Vergabeunterlagen - Anlagen C) dem Planungsvertrag (Vergabeunterlagen - Anlage C02), den Bewerbungsbedingungen (Vergabeunterlagen Anlage - B01) und der Unterlage zum Bewertungsverfahren (Anlagen B02) .
Bietereignung
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Anlage E 02)
a) Eigenerklärung, dass der Bieter / das Mitglied einer Bietergemeinschaft in das Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle) oder ein vergleichbares Register des Herkunftslandes eingetragen ist (ggf. Auszug aus dem Handelsregister).
b) Eigenerklärung zur Berechtigung zum Tragen der Berufsqualifikation / Berufsbezeichnung Architekt: Zugelassen ist, wer nach den Gesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen oder nach der Richtlinie 2005/36/EG berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt tätig zu werden.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der
Aufgabe einen entsprechenden Architekten benennen.
Erklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Anlage E03)
Der Bieter muss die Umsätze dreier abgeschlossene Geschäftsjahre nachweisen.
Erklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Anlage E04)
Die folgenden genannten Anforderungen müssen im Falle einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein, d.h. für die Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt.
1. Mindestanforderungen an die Referenzen:
a) Benennung von mindestens 2 Referenzen aus den letzten 15 Kalenderjahren (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag, an dem die Frist zur Einreichung des Angebots endet) mit folgendem Inhalt:
b) Erbringung von Planungsleistungen mindestens der Leistungsphasen 5 (Ausführungsplanung) bis einschließlich 9 (Objektbetreuung) hinsichtlich des Leistungsbildes im Bereich Gebäude / Innenräume gem. §§ 34 ff. HOAI 2021;
c) Umbau/ Sanierung eines Bestandsgebäudes (Nicht als vergleichbar angesehen wird die Erbringung von Planungsleistungen im Rahmen der Erstellung eines Neubaus)
d) mindestens Honorarzone III ("durchschnittliche Anforderungen") im Sinne der HOAI
Die Angaben zu den Referenzen sind so vorzunehmen, dass es dem Auftraggeber möglich ist, die Einhaltung der Mindestanforderungen zu prüfen. Es ist zu jeder Referenz eine zusätzliche Beilage einer Projektdarstellung (Bild, Text) von max. 2 DIN-A4 Seiten beizulegen.
Die Erklärung muss nach näherer Maßgabe der Anlage E04 folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung und Ort des Referenzprojekts;
- Art der ausgeführten Leistung und ausführliche Beschreibung der ausgeführten Planungsleistungen mit Angaben zum Leistungsbild. Zusätzlich wird darum gebeten, das jeweilige Referenzprojekt visuell (Fotos / Zeichnungen) darzustellen (zusätzliche Beilage einer Projektdarstellung (Bild, Text) von max. 2 DIN A4-Seiten)
- Honorarzone;
- Durchgeführte Leistungsphasen;
- Projektvolumen (Baukosten) netto gesamt (Anrechenbare Kosten nach DIN 276)
- Ausführungsfristen (Beginn und Abnahme)
- Auftraggeber mit Nennung und Kontaktdaten des diesbezüglichen Ansprechpartners (Abteilung, Name, Mailadresse)
- Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Unterauftragnehmer);
Auswahl des wirtschaftlich günstigsten Angebots / Zuschlagskriterien
Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand von Wertung-/ Zuschlagskriterien ermittelt.
Für die Qualität 70% und für das Honorarangebot (Preis) 30%.
Insgesamt können maximal 1.000,00 Punkte (= 100%) erreicht werden, davon maximal 700,00 Punkte (70%) für die Qualität (A1 und A2) und 300,00 Punkte (30%) für das Honorarangebot / auf den Preis (B). Die Wertung der Qualität wird wie folgt aufgeteilt: A1 - Projektumsetzung max. 360,00 Punkte = 36 %; Unterkriterien: A1.1 Konzept zur Organisation max. 100,00 Punkte, A1.2 Konzept zur Herangehensweise n das Projekt max. 160,00 Punkte, A1.3 - Reaktionszeit (in akuten Krisenfällen) max. 100,00 Punkte - Unterkriterien A1.3.1 - Erstkontakt und Schadensbewertung max. 50,00 Punkte A1.3.2 - Vor-Ort-Prüfung max. 50,00 Punkte; Es wird auf die Ausschlussgründe A1.3.1.1 und A1.3.2.1 und A1.3.3.1 hingewiesen.
Die jeweiligen Reaktionszeiten sind in der Anlage D01 - Angebotsschreiben verbindlich zu erklären und werden im Auftragsfall in den Planungsvertrag aufgenommen (Anlage C02, Ziff. 7). Weitere Angaben sind der Anlage C02 - Planungsvertrag, Ziff. 7.11 und der Anlage B02 - Wertungsmatrix/ Zuschlagskriterien zu entnehmen.
A2 - Qualität Projektteam max. 340,00 Punkte = 34%; Unterkriterein zu A2= A2.1 - Je 2 Persönliche Referenzprojekte zu A) Projektleitung; B) Stellvertretende Projektleitung; max. 220,00 Punkte (je Referenz max. 55,00 Punkte), A2.2 - Berufliche Erfahrung als A) Anzahl der Berufsjahre als Projektleitung max. 40,00 Punkte, B) Anzahl der Berufsjahre als Stellvertretende Projektleitung max. 40,00 Punkte, C) Anzahl der Berufsjahre als Bauleitung max. 40,00 Punkte
Zur Ermittlung der Preispunkte findet die lineare Interpolation mit 100%-Spanne Anwendung, bei der die Euro-Angebotspreise (Nettogesamtangebotspreis Honorar) umgerechnet werden. Für die Zuschlagsentscheidung wird für jedes Angebot eine Gesamtpunktzahl aus der Summe der Punkte für die Qualität und der Preispunkte des Honorars berechnet. Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag. Das Ergebnis wird kaufmännisch auf 2 Dezimalstellen hinter dem Komma gerundet.Bei Gleichstand der Gesamtpunktzahl erhält das Angebot mit der größten Punktzahl bei dem Kriterium Qualität (Projektumsetzung und Projektteam) den Zuschlag. Führt dies nicht zu einem eindeutigen Zuschlagsergebnis, entscheidet das Los.
Der Bieter hat folgende Unterlagen einzureichen:
Für die Eignungsprüfung erforderlich
Erklärung zu §§ 123 und 124 GWB - Nichtvorliegen von Ausschlussgründen E01;
Erklärung zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung E02;
Erklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit E03;
Erklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit E04;
Weitere Unterlagen für die Angebotsabgabe und die Angebotswertung
Angebotsschreiben D01
Aufstellung / Bieterangabe zu den eingereichten Unterlagen / Dokumenten D02
Qualität Erfahrung Projektteam (Projektleitung und Stellvertretung) D04
Honorarblatt D05
Eigenerklärung zu Russlandsanktionen F02
Durch den Bieter zu erstellende Unterlagen bzw. vorzulegende Dokumente
Leistungskonzepte
(nähere Hinweise entnehmen Sie bitte den Anlagen "Bewerbungsbedingungen" + "Wertungsmatrix-Zuschlagskriterien")
Diplom/ Zeugnis/ Eintragung in die entsprechende Berufskammer jeweils zu
A) Projektleitung
B) Stellvertretende Projektleitung
Zu C) Bauleitung Diplom/ Zeugnis o.ä.
Zu jeder pesönlichen Referenz ist eine zusätzliche Beilage einer Projektdarstellung (in Bild und Text) von max. 2 DIN A4-Seiten beizulegen.
(nähere Hinweise entnehmen Sie bitte den Anlagen "Bewerbungsbedingungen" + "Wertungsmatrix-Zuschlagskriterien")
Nur im Falle einer Bietergemeinschaft zusätzlich einzureichen
Erklärung Bietergemeinschaft D03
Erklärung zu §§ 123 und 124 GWB - Nichtvorliegen von Ausschlussgründen - für jedes Mitglied / Beteiligten der Bietergemeinschaft E01
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung - für jedes Mitglied / Beteiligten der Bietergemeinschaft E02
Erklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit - für jedes Mitglied / Beteiligten der Bietergemeinschaft E03
Erklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit - für jedes Mitglied / Beteiligten der Bietergemeinschaft E04
Weitere Erläuterungen sind der Anlage A02 zu entnehmen.
Der Auftraggeber kann unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern bzw. vervollständigen oder korrigieren lassen oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, ggf. auch mehrfach, betreiben. Eine solche Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur ist gemäß § 56 Abs. 3 S. 1 VgV unzulässig, soweit es sich um leistungsbezogene Unterlagen handelt, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand von Zuschlagskriterien betreffen.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB in Verbindung mit § 62 VgV wird der Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, unverzüglich in Textform über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses informieren. Zur weiteren Verdeutlichung der Angebotswertung anhand der Zuschlagskriterien Anlage B02 wird dem Bieter seine erreichte Punktzahl mitgeteilt werden.