Verpflegungsleistungen für 7 Kindertagesstätten im Gemeindegebiet Niederzier
Rahmenvertrag vom 01.01.2027 - 31.12.2030
_______________________________________
Die MILAN Kommunale Dienstleistungsgesellschaft mbH mit Sitz in Niederzier ist ein Zusammenschluss der Städte Heimbach, Linnich, Nideggen, der Gemeinden Hürtgenwald, Inden, Kreuzau, Langerwehe, Merzenich, Niederzier, Nörvenich und Vettweiß in der Rechtsform der GmbH und führt als zentrale Vergabestelle Beschaffungsmaßnahmen für die Gesellschafterkommunen durch.
Das Verfahren wird im Namen und im Auftrag und auf Rechnung der "Tageseinrichtungen für Kinder Niederzier gGmbH", Rathausstraße 8, 52382 Niederzier, geführt.
Anforderungen an die Eignung
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123,124 GWB (Anlage E 01)
a) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen §§ 123,124 GWB;
b) Nicht vorliegen von Einträgen im Wettbewerbsregister;
c) Angaben zur Erklärung in Bezug auf die Eignung.
Eigenerklärung zur Eignung (Anlage E02):
1) Befähigung zur Erlaubnis der Berufsausübung
a) Eintragung in ein Berufsregister
**Die folgenden genannten Anforderungen müssen im Falle einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein, d.h. für die Beurteilung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt.**
2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
a) Erklärung Gesamtumsatz und Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags; geforderter Mindestjahresumsatz 500.000 EUR
b) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung (incl. Produkthaftpflicht)
3) technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
a) Art und Leistung der technischen Ausstattung und Produktionsverfahren
b) technische Leistungsfähigkeit Fahrzeugflotte
c) Infektionsschutz-Belehrungen und Lebensmittelhygiene-Unterweisungen
4) Eigenerklärung, dass zur Ausführung der Leistungen die erforderlichen Fachkräfte zur Verfügung stehen
5) mindestens zwei Referenzprojekte aus den letzten fünf Jahren, bei denen Sie Leistungen vergleichbarer Art und vergleichbaren Umfangs erbracht haben (insbesondere Kita- und Schulverpflegung). Die Referenz muss aufgrund eines Rahmenvertrages mit einer Mindestlaufzeit von 2 Jahren und einer Mindesterfüllung des Rahmenvertrages von 2 Jahren erstellt sein.
Es können auch Referenzen eingereicht werden, bei denen der Rahmenvertrag bereits abgelaufen ist. Die Referenzen müssen Leistungen ab dem 01.01.2023 für mindestens 24 Monate belegen.
Die Referenz muss folgende Mindestangaben bestätigen:
- Leistungsumfang mindestens Mittagessen
- Mindestmenge der täglichen Mittagessen 300 Portionen
- Mindestens zwei Menülinien zur Auswahl
Die Referenzen sind als Eigenerklärungen mittels der beigefügten Referenzbögen einzureichen. Unvollständige oder nicht prüfbare Referenzen können bei der Wertung unberücksichtigt bleiben.
Die Referenzerklärung muss die Angaben der Anlage E02 enthalten:
- Art des Auftraggebers
- Art der Einrichtung
- Kurzbeschreibung des Projekts
- Zeitraum der Leistungserbringung
- Beginn des Rahmenvertrages
- Laufzeit des Rahmenvertrages
- Ende des Rahmenvertrages
- durchschnittliche Anzahl der versorgten Personen Pro Tag (mindestens 300 Personen)
- Entfernung zwischen Produtionsstandort und Referenzgeber
- Bestätigung der Produktionsart und Ausliferung als Cook & Serve + Warmanlieferung
Ausschlusskriterien:
Ausschlusskriterium 1:
Einhaltung der Preisobergrenze 4,00 (netto) pro Mittagessen
Für die vorstehende Maßnahme besteht pro Mittagessen/pro Kind eine Preisobergrenze von 4,00 EUR = Festpreis (netto Lieferung).
Angebote, die diese Preisobergrenze überschreiten, finden keine Berücksichtigung und werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Preisangaben sind netto abzugeben; etwaige Umsatzsteuer ist gesondert auszuweisen, soweit sie nach den gesetzlichen Vorschriften anfällt. Sofern der Umsatz dem Reverse-Charge-Verfahren unterliegt (inner-gemeinschaftlicher Erwerb innerhalb der EU), ist die Rechnung ohne Umsatzsteuer mit dem gesetzlich vorgesehenen Hinweis auszustellen. Bieter haben ihre umsatzsteuerliche Einschätzung eigenverantwortlich zu prüfen; maßgeblich sind die im Zeitpunkt der Leistung geltenden gesetzlichen Vorschriften.
Dem Vertragsverhältnis liegt eine Preisanpassung(Index)klausel zugrunde. Siehe hierzu Ausführungen in der Anlage C1, dort Ziff. 4.7.
Ausschlusskriterium 2:
DGE-Zertifizierung
Bewerber, die eine gültige DGE-Zertifizierung oder einen gleichwertigen, auditfähigen Qualitätsnachweis für Kita-Verpflegung nicht nachweisen können, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Ausschlusskriterium 3: Bio-Zertifizierung
Bewerber, die eine gültige Bio-Zertifizierung oder einen gleichwertigen, auditfähigen Qualitätsnachweis für Kita-Verpflegung nicht nachweisen können, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Wertungsangaben / Wertungskriterien / Wertungsmatrix / Zuschlagskriterien; Anlage B02
Gewichtung von Preis (P) und Leistung (Q):
-Gewicht für den Preis: 40 %
-Gewicht für die Leistung (Qualität): 60 %
Kriterium: Angebotspreis (P) maximal 400 Punkte
Im Rahmen des Angebotspreises können maximal 400 Punkte erreicht werden.
Für das Wertungskriterium Preis (P), besteht pro Mittagessen/pro Kind eine Preisobergrenze von 4,00 EUR = Festpreis (netto Lieferung). Der Leistung nach den aktuellen gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland liegt ein ermäßigter Steuersatz von 7 % zugrunde.
Das Angebot, die die Preisobergrenze von 4,00 EUR netto um mehr als 60 % unterschreiten (unterhalb von 2,40 EUR netto Lieferung pro Mittagessen/pro Kind), werden mit 0 Punkten bewertet.
Die weitere Angebotsbewertung wird wie folgt berechnet:
Preisquotientenmethode
Zur Ermittlung des Wirtschaftlichsten Angebotes findet die Preisquotientenmethode Anwendung, bei der die Euro-Angebotspreise in Preispunkte umgerechnet werden. Es können maximal 400 Preispunkte (= günstigster wertbarer Angebotspreis) erreicht werden.
Transformationsformel:
Das Angebot mit dem niedriegsten Angebotspreis aller wertbaren Angebote dient als Bezugspunkt für die Berechnung der Preispunkte. Dazu wird der Quotient aus dem niedrigsten Angebotspreis aller wertbaren Angebote und dem betrachteten Angebotspreis berechnet und danach mit der maximalen Leistungspunktzahl 400 Punkte multipliziert. Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält die volle Preispunktzahl von 400.
Kriterium: Qualität (Q)
Im Rahmen des Kriteriums Qualität (Q1 - Q4) können maximal 600 Punkte erreicht werden.
Qualität 1:
Speisenqualität der Kita-Mittagsverpflegung maximal 150 Punkte
Die angebotene Speisenqualität der Kita-Mittagsverpflegung muss folgende Mindestkriterien erfüllen:
- Der Bio-Anteil der Mittagsverpflegung mit bei mindestens 10 % liegen.
- Der Anteil regionaler Produkte beträgt mindestens 10 %.
- Fischprodukte dürfen nur aus zertifizierter, nachhaltiger Fischerei bzw. Aquakulturen verwendet werden.
Das Nichterfüllen der Mindestkriterien führt zum Ausschluss.
Der Auftraggeber hat jederzeit während des laufenden Auftragsverhältnisses das Recht zur Überprüfung der vertraglich zugesicherten Qualitäten Q1, die erforderlichen Nachweise für die Produkte (z. B. durch Zertifikate, Lieferscheine und Produktdeklaration) zu verlangen. Der Auftragnehmer ist nach erster Aufforderung verpflichtet, die Nachweise für einen
zusammenhängenden Zeitraum von 6 Wochen vorzulegen.
Qualität 2: Speisepläne maximal 70 Punkte
- Eigenerklärung zur saisonalen Anpassung der Speisepläne:
- Eigenerkärung, nach wieviel Wochen erfolgt eine Wiederholung der Speisepläne?
- Vorlage Muster-Speisepläne für mindestens 6 zusammenhängende Wochen
Qualität 3: Organisation maximal 280 Punkte
Im Bereich Organisation können maximal 280 Punkte erreicht werden.
Die Konzepte/Darstellungen und Beschreibungen müssen eine nachvollziehbare Darstellung enthalten, wie die Konzepte umgesetzt werden.
- Besteht ein Konzept zur Sicherstellung der Lieferfähigkeit?
- Besteht ein Vertretungs- und Ausfallkonzept?
-Darstellung über die Verwendung von "Regionalen Lebensmitteln" im Rahmen von
Kooperationen.
- Notfallkonzept, um eine bestmögliche Erreichbarkeit in der Zeit von 06.30 bis 18.00 Uhr an
den Wochentagen zu gewährleisten
- Liegt ein Beschwerdekonzept vor?
- Liegt ein Servicekonzept vor?
- Vorlage eines Nachweises eines HACCP-konformen Hygiene- und Sicherheitskonzepts.
- Erklärung zur Einhaltung der maßgeblichen lebensmittelrechtlichen Vorgaben gem. Anlage D07
- Liegt ein Konzept über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten vor?
Qualität 4: Transportzeit maximal 100 Punkte
Die maximale Transportzeit der Kita-Mittagsverpflegung darf 120 Minuten nicht überschreiten.
Angebote, die die Transportzeit von 120 Minuten überschreiten, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Für Transportzeiten, die die Maximalzeit von 120 Minuten unterschreiten, können maximal 100 Punkte erreicht werden.
In die Wertungsmatrix werden nur Angebote einbezogen, die die Mindestanforderungen erfüllen.
Der Zuschlag erhält das Angebot mit den meisten Punkten aus dem Wertungskriterium Preis + den meisten Punkten aus dem Wertungskriterium Qualität.
Gesamtpunkte aus Wertungskriterium Preis (P)
Gewichtung des Wertungskriterium Preis (P): 40 %
max. erreichbare Punkte 400
Gesamtpunkte aus Wertungskriterium Qualität (Q1 - Q4)
Qualität Q1: Speisequalität (max. 150 Punkte)
Qualität Q2: Speisepläne (Max. 70 Punkte)
Qualität Q3: Organisation (max. 280 Punkte)
Qualität Q4: Transportzeit (Max. 100 Punkte)
Gewichtung des Wertungskriterium Qualität (Q1 - Q4) = 60 % max. erreichtbare Punkte 600
maximal erreichbare Gesamtpunnkte 1000