Die Bewerbungsbedingungen enthielt eine marktbeschränkende Mindestanforderung. Die Änderung der Bewerbungsbedingungen bedingte die Anpassung / Übernahme in die Wertungsmatrix, Anlage B02 und in die Anlage D04- Qualität Projektteam: Angaben Erfahrung Projektleitung und Stellvertretung.
Auflistung der Änderungen in den Bewerbungsbedingungen:-Die Begrenzung des Konzeptumfangs (vorgeschriebene maximale Seiten-Anzahl) wurde aufgehoben.- Im Punkt "4.1.2 Konzept zur Herangehensweise an das Konzept" wurden die Anforderungen an den Inhalt zur besseren Erläuterung weiter konkretisiert.- Im Punkt "4.2.1 Angaben zu den Erfahrungen und der Qualität der Projektleitung, der stellvertretenden Projektleitung" entfällt die Mindestanforderung = Ausschlusskriterium "dd) Einreichung persönlicher Referenzen". Die Einreichung der persönlichen Referenzen ist nun optional und als reines Wertungskriterium gehalten (siehe 4.2.1 c). Die Änderungen sind in der Bieterinfomation #8 enthalten und wurden den Vergabeunterlagen hinzugefügt. Die überarbeiteten Anlagen wurden den Vergabeunterlagen hinzugefügt und zur Verdeutlichung wie folgt bezeichnet:B01_Bewerbungsbedingungen Offenes Verfahren_KORREKTUR 22.09.2026B02_Wertungsmatrix_Zuschlagskriterien_TGA_KORREKTUR 22.09.2026D04_Qualität_Erfahrung_Projektteam_KORREKTUR 22.09.2026
Die Auftraggeberin arbeitet zurzeit an der Beantwortung von Bieterfragen, vorsorglich teilen wir Ihnen mit, dass die aktuelle Angebotsfrist angemessen verlängert wird.
- Neue Frist für zusätzliche Informationen: 21.09.2026- Neue Angebotsfrist: 29.09.2026, 10:00 Uhr- Neue Bindefrist: 05.11.2026
Im Punkt 5.1.9 "Eignungskriterien" waren fälschlicherweise einzureichende Unterlagen enthalten, die nicht unter die Eignungskriterien fallen.
Anlagen, die die Eignung betreffen sind alle Unterlagen, welche mit der Bezeichnung "E" versehen sind. Dies betrifft die Anlagen E01 bis E07.Sonstige Anlagen, welche für die Angebotsabgabe erforderlich sind, aber nicht die Bietereignung betreffen, dies sind Unterlagen mit der Bezeichnung "D" oder "F" , wurden aus dem Punkt 5.1.9 "Eignungskriterien" entfernt.Die betreffenden Unterlagen wurden inhaltlich nicht geändert.
Nach der Bekanntmachung stellte der Auftraggeber fest, dass der Umfang der Leistungen einer Erweiterung bedarf. Die Leistungsphasen 3 und 4 müssen ebenfalls erbracht werden. Gegenstand des Verfahrens sind nach dieser Leistungserweiterung somit die Leistungsphasen 3-9 (anstelle der vorherigen LPH 5-9) für den Fachbereich Technische Ausrüstung gem. §§ 55 ff. HOAI.Die Vergabeunterlagen wurden dementsprechend geändert
In folgenden Vergabeunterlagen wurden die erforderlichen Änderungen bezüglich der Leistungserweiterung um die Leistungsphasen 3-4 durchgeführt:- A01 Anschreiben- B01 Bewerbungsbedingungen-B02 Wertungsmatrix Zuschlagskriterien- C01 Leistungsbeschreibung- C02 Planungsvertrag- D01 Angebotsschreiben- D04 Qualität Erfahrung Projektteam- D05 Honorarblatt- E04 Erklärung zur Technischen Beruflichen Leistungsfähigkeit
Für den Fall, dass trotz der durchgeführten Änderungen eine fälschliche Angabe (Leistungserbringung erst ab LPH 5) in den Vergabeunterlagen enthalten sein sollte, wird hier ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Gegenstand dieses Verfahrens die LPH 3-9 des Fachbereiches Technische Ausrüstung sind. Wir bitten um Kenntnisnahme, dass die Maßnahmenbezeichnung leider systembedingt nicht korrigiert werden kann, so dass hier weiterhin die LPH 5-9 enthalten sind.