Nachweis über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Registereintragungen)
Geeignete(r) Nachweis(e):
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
Die Eintragung in das Berufsregister Firmensitzes oder Wohnsitzes.
Der Bieter muss nachweisen:
- ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
Geeigneter Nachweis:
Eigenerklärung
- ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
Geeigneter Nachweis:
Eigenerklärung
- dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124),
Geeigneter Nachweis:
Eigenerklärung
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz sowie einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt gem. § 6 WRegG anfordern.
- dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde,
Geeignete Nachweise:
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit Ihr Betrieb beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt), Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG.
- dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
Geeigneter Nachweis:
Die Vorlage einer qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Bieter zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
Die Nachweise der Eignung können mit der vom Auftraggeber direkt abrufbaren Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen.
Die Angaben können auch durch Einzelnachweise erbracht werden, in diesem Fall füllen Sie bitte die beiliegende Anlage 05.01 (Eigenerklärung zur Eignung, Formblatt 124) aus.
Eigenerklärungen, die als vorläufiger Nachweis dienen, sind von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.