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Verfahrensangaben

Stadt Nideggen Planungsleistungen (Objektplanung, Leistungsbild Gebäude und Innen...

VO: VgV Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

MILAN Kommunale Dienstleistungsgesellschaft mbH
053580048048-31001-77
Rathausstraße 8
52382
Niederzier
Deutschland
DEA26
Vergabestelle
milan@niederzier.de
+49242884880

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Kommunalbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland
05315-03002-81
Zeughausstraße 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49 221-1473055

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71500000-3
71221000-3
71240000-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Im Rahmen eines integrierten Handlungskonzepts für Nideggen-Schmidt wurde der Bau eines Bürger- und Vereinshauses als dringende Maßnahme identifiziert und auch ein Ort hierfür definiert.
Für die Vergabe der dazu nötigen Architekturleistungen führt die Stadt Nideggen ein Vergabeverfahren nach § 17 der Vergabeverordnung (VgV) mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb und Lösungsvorschlägen durch.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Es ist ein Gebäude mit insgesamt ca. 1.500 qm BGF zu planen. In diesem Gebäude ist insbesondere ein multifunktional nutzbarer Bürgersaal von ca. 340 qm zu konzeptionieren und darüber hinaus sind drei kleinere multifunktional nutzbare Räume, ein Café mit den nötigen Nebenräumen, eine Tourismusinformation sowie Lagerräume für die Vereine vorzusehen.
Ergänzend sind die erforderlichen Sanitär-, und Technikräume wie im Raumprogramm vorgegeben zu planen.
Bei den Planungen ist von einer Raumhöhe von ca. 3,5 m auszugehen, der Saal ist mit einer Raumhöhe von ca. 7,0 m zu planen.
Für das gesamte Gebäude ist gemäß § 49 Abs. 2 BauO NRW Barrierefreiheit zu gewährleisten.
Im Außenbereich ist eine Terrasse für das Café sowie ein Kinderspielplatz unterzubringen.
Die Energieversorgung der Bürgerhalle soll vorzugsweise durch regenerative Systeme wie Photovoltaikanlagen und Wärmepumpentechnologie (Geothermie oder Luftwärme) erfolgen. Die Vorgaben zur Umsetzung von PV-Anlagen sowohl auf dem Gebäudedach als auch im Bereich der Stellplätze sind zu beachten.

Vom Auftragnehmer zu erbringen sind sämtliche zur Erreichung der in den Unterlagen definierten Planungs- und Überwachungsziele erforderlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 des Leistungsbilds Gebäude und Innenräume gemäß Anlage 10 (zu § 34 Abs. 4, § 35 Abs. 7 HOAI) sowie die im Honorarblatt des verbindlichen Angebots aufgeführten Besonderen Leistungen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR
1,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

---
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Deutschland
DEA26

Das Plangebiet/ der Erfüllungsort befindet sich rund 750 m südwestlich der Pfarrkirche St. Hubertus am süd-westlichen Ortseingang des Ortes Schmidt, welcher zum Stadtgebiet von Nideggen zählt. Nordöstlich des geplanten Standorts befinden sich der städtische Bauhof der Stadt Nideggen sowie die Feuerwehr des Stadtteils Schmidt.
Mit der L 246 (nordwestlich) und der Monschauer Straße / L 218 (nordöstlich) befinden sich zwei Landesstraßen in der unmittelbaren Umgebung des Standorts.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
Leistungsbezogene Zuschlagskriterien

Aufteilung in Unterkriterien:
1. Erfahrung Projektleiter Gewichtung 20
2. Lösungsvorschlag Gewichtung 50
Aufteilung:
2.1 Architektonische und städtebauliche Qualität Gewichtung 20
2.2 Funktionalität und räumliche Anforderungen einschließlich Erschlie-ßung und Stellplatzlösung sowie Angaben zur Einhaltung der Kostenobergrenze Gewichtung 20
2.3 Nachhaltigkeit, Ressourcenscho-nung und Energieeffizienz Gewichtung 10

Maximal erreichbare Punktzahl für das Zuschlagskriterium Qualität sind damit 350 Punkte.

Gewichtung
70,00

Zuschlagskriterium

Preis
Angebotsvergleichspreis

Für die Bewertung des Angebotsvergleichspreises (AVP) werden ausschließlich wertungsfähige Angebote herangezogen. Wertungsfähig ist ein Angebot, das den formalen und inhaltlichen An-forderungen vollständig entspricht.
Die im Honorarblatt angegebenen Preispositionen (netto) werden addiert, ein im Angebots-schreiben angebotener Preisnachlass in Abzug gebracht und so der Angebotsvergleichspreis (AVP) ermittelt (Angebotspreis gesamt netto im Honorarblattblatt abzüglich eines im Angebots-schreiben angebotenen Preisnachlasses).
Der niedrigste AVP erhält 5 Punkte. Angebote, deren Angebotspreis den niedrigsten Angebots-preis um 100 % oder mehr übersteigen, erhalten 0 Punkte. Negative Punktzahlen werden nicht gegeben.
Angebote, deren AVP innerhalb der vorgenannten Spanne liegt, werden im Wege einer linearen Interpolation bewertet.
Die für den Angebotsvergleichspreis ermittelte Punktezahl wird mit dem Gewichtungsfaktor 30 multipliziert. Maximal erreichbare Punktzahl für das Zuschlagskriterium Angebotsvergleichs-preis sind damit 150 Punkte.

Gewichtung
30,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Die Beauftragung des Auftragnehmers erfolgt in Leistungsstufen.
Stufe 1: Leistungsphasen 1 bis 3
Stufe 2: Leistungsphasen 4 bis 7
Stufe 3: Leistungsphase 8
Stufe 4: Leistungsphase 9
Der Auftraggeber beauftagt den Auftragnehmer zunächst mit der Stufe 1, welche die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis einschließlich 3 des §§ 34, 37 i. V. m. Anlage 10 HOAI einschließlich der dazugehörigen Besonderen und/oder Beratungsleistungen umfasst.

Die Leistungen der weiteren Leistungsstufen inklusive der dazugehörigen Besonderen und/oder Beratungsleistungen kann der Auftraggeber später zu den Bedingungen des beiligenden Vertrags abrufen, und zwar entweder vollständig oder beschränkt auf bestimmte Leistungsstufen oder einzelne Leistungen der Leistungsstufen.

Der Abruf weiterer Leistungen durch den Auftraggeber ist schriftlich zu erklären.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Leistungen der Stufe 2 zu erbringen, wenn ihm vom Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach Fertigstellung der beauftragten bzw. abgeschlossenen Leistung (Leistungen der Stufe 1) hierzu der weitere Auftrag durch schriftlichen Abruf erteilt wird.

Leistungen der weiteren Stufen (3-4) sind vom Auftragnehmer zu erbringen, wenn ihm vom Auftraggeber jeweils innerhalb von einem Monat nach Fertigstellung der vorausgegangenen Stufe der weitere Auftrag durch schriftlichen Abruf erteilt wird.

Der Auftragnehmer hat keinen Rechtsanspruch auf die Beauftragung von Leistungen der Stufe 2, 3 oder 4 und im Falle der Nichtbeauftragung mit Leistungen der Stufe 2, 3 oder 4 auch keinen Vergütungsanspruch.

Sonstige aus einem ganzen oder teilweisen Nichtabruf von Leistungen der Stufe 2, 3 oder 4 resultierende Ansprüche des Auftragnehmers, insbesondere solche auf Aufwendungs- oder Schadensersatz, sind ebenfalls ausgeschlossen.

Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars gegenüber der den Unterlagen beiliegenden Vertrag enthaltenen Vereinbarungen ableiten.

Soweit die Stufe 2, Stufe 3 oder Stufe 4 nur anteilig beauftragt wird, bemisst sich das hierfür vom Auftraggeber zu entrichtende Honorar nach den entsprechend nur anteilig auszuführenden Teilleistungen (§ 8 HOAI).

Soweit sich bei Abruf der Stufe 2, Stufe 3 oder Stufe 4 - etwa aufgrund eines reduzierten bzw. veränderten Umfangs des Projekts - die anrechenbaren Kosten verringern, reduzieren sich in entsprechendem Umfang auch die anrechenbaren Kosten und damit das für diese Auftragsstufe zu entrichtende Honorar (§ 8 Abs. 1 HOAI).

Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber die (wiederholt ausübbare) Option ein, auch Grundleistungen, Beratungs- und Besondere Leistungen, die zum Erreichen der Planungsziele nicht erforderlich sind, zu beauftragen.
Der Auftragnehmer wird im Falle der Ausübung dieser Option durch den Auftraggeber in Textform die beauftragten weiteren Leistungen unverzüglich ausführen. § 650b BGB findet im Falle der Ausübung
der vorstehenden Option keine Anwendung. Die Anpassung der Vergütung infolge der weiteren Leistungen richtet sich nach Ziffer 7.7 des beiliegenden Vertrages. Ein Anspruch auf Übertragung von weiteren Leistungen besteht nicht.

Der Auftraggeber ist auch berechtigt, jederzeit Änderungen der Planungsziele anzuordnen; insoweit gelten §§ 650q in Verbindung mit 650b BGB; die Anpassung der Vergütung infolge der geänderten Planungsziele richtet sich nach Ziffer 7.8 des beiliegenden Vertrages.

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Anpassung an den Klimawandel
Klimaschutz
Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung

Es wird ein Entwurf erwartet, der sich durch eine nachhaltige, ressourcenschonende Bauweise und einen wirtschaftlich tragfähigen Betrieb auszeichnet. Das Gebäude soll Aspekte der Nachhaltigkeit berücksichtigen und mit Fokus auf regional verfügbare Materialien konzipiert werden.
Die Energieversorgung der Bürgerhalle soll vorzugsweise durch regenerative Systeme wie Photovoltaikanlagen und Wärmepumpentechnologie (Geothermie oder Luftwärme) erfolgen. Die Vorgaben zur Umsetzung von PV-Anlagen sowohl auf dem Gebäudedach als auch im Bereich der Stellplätze sind zu beachten.
Hinsichtlich der Konstruktion sind einfache, kostenbewusste Bauweisen in Betracht zu ziehen, die zugleich ein gutes Raumklima ermöglichen.
In der Fassadengestaltung wird eine Orientierung an der landschaftlichen Einbindung erwartet:
Darüber hinaus ist das wirtschaftliche Betriebskonzept des Gebäudes - insbesondere durch die Integration eines öffentlich zugänglichen Cafés mit eigenem Refinanzierungspotenzial - bei der Planung zu berücksichtigen.

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Internationales Beschaffungsinstrument

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf § 160 (3) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, wenn:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2. Satz 1 gilt nicht
bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2.
§134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Eigentum und Schutzrechte
Die im Rahmen dieses Verhandlungsverfahrens von den Bietern vorgelegten Unter lagen, Erklärungen usw. gehen in das Eigentum des AG über. Die Rechte des Bieters an dem in diesen Unterlagen enthaltenen geistigen Eigentum bleiben unberührt. Beabsichtigt der Bieter Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes zu verwerten, hat er in seinem Angebot darauf hinzuweisen.

Kosten der Angebotserstellung - Vergütung für Lösungsvorschlag
Für die Bearbeitung und die Einreichung von Angeboten während des Verhandlungsverfahrens wird keine Entschädigung gewährt. Die Angebotserstellung ist für den AG kostenfrei.
Ebenfalls werden keine Fahrtkosten zur Anreise zu den Verhandlungsgesprächen ersetzt.
Jeder Bieter, der ein den Anforderungen dieser Bewerbungsbedingungen entsprechendes erstes unverbindliches sowie - nach Durchführung der Verhandlungsgespräche - ein verbindliches Angebot abgegeben hat, erhält für seinen Lösungsvorschlag (vgl. Ziffer 4.4.7) insgesamt eine Vergütung in Höhe von 10.000,00 EUR netto. Die Vergütung wird bei dem Bieter, auf dessen verbindliches Angebot der Zuschlag erteilt wird, in Abzug gebracht.

Vollständigkeit, Erfüllung der Vorgaben
Das Angebot muss vollständig sein, die Preise und die in den Vergabeunterlagen geforderten Erklärungen und Angaben enthalten sowie sämtliche in den Vergabeunterlagen dargestellten Vorgaben erfüllen.
Unvollständige Angebote können ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber kann unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern bzw. vervollständigen oder korrigieren lassen oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, ggf. auch mehrfach, betreiben. Eine solche Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur ist gemäß § 56 Abs. 3 S. 1 VgV unzulässig, soweit es sich um leistungsbezogene Unterlagen handelt, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand von Zuschlagskriterien betreffen.
Der Bieter hat sicherzustellen, dass die von ihm eingereichten Unterlagen vollständig, verständlich und eindeutig sind. Sämtliche Angebotsbestandteile müssen daher insbesondere strukturiert und eindeutig gekennzeichnet sein.

Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen oder Streichungen müssen als solche gekennzeichnet und zweifelsfrei sein. Anderenfalls kann das Angebot ausgeschlossen werden.

Zuschlags- und Wertungskriterien (Bewertungsverfahren)
Gewichtung der Zuschlagskriterien (Wertungsmatrix)
1 Angebotsvergleichspreis Gewichtungsfaktor 30
2 Leistungsbezogene Zuschlagskriterien Gewichtungsfaktor 70
Unterkriterien
2.1 Erfahrungen des Projektleiters Gewichtungsfaktor 20
2.2. Lösungsvorschlag Gewichtungsfaktor 50
2.2.1. Architektonische und städtebauliche Qualität Gewichtungsfaktor 20
2.2.2. Funktionalität und räumliche Anfor-derungen einschließlich Erschlie-ßung und Stellplatzlösung sowie An-gaben zur Einhaltung der Kosten-obergrenze Gewichtungsfaktor 20
2.2.3 Nachhaltigkeit, Ressourcenscho-nung und Energieeffizienz Gewichtungsfaktor 10

Die genaue Erläuterung zu den Zuschlags- und Wertungskriterien sind der Anlage A09-Bewertungsverfahren zu entnehmen.

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

3
3
49

Größe der Unternehmen

Herkunft der Unternehmen

0
0

Überprüfung der Angebote

0
0
Angaben zum Auftrag

Angaben zum Wert des Auftrags

1,00
EUR
1,00
EUR

Angaben zur Rahmenvereinbarung

EUR
EUR
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie
Internationales Beschaffungsinstrument

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

1
Molestina Architekten, 50677 Köln
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

Molestina Architekten
HRB 60282 Köln
Kleines Unternehmen
Wormser Straße 21
50677
Köln
Deutschland
DEA23
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Noch nicht bekannt
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

18.03.2026

Angaben zum Wert des Auftrags

1,00
EUR

Angaben zum Angebot

VA
---

Angaben zur Rahmenvereinbarung