Die MILAN Kommunale Dienstleistungsgesellschaft mbH mit Sitz in Niederzier ist ein Zusammenschluss der Städte Heimbach, Linnich, Nideggen, der Gemeinden Hürtgenwald, Inden, Kreuzau, Langerwehe, Merzenich, Niederzier, Nörvenich und Vettweiß in der Rechtsform der GmbH und führt als zentrale Vergabestelle Beschaffungsmaßnahmen für die Gesellschafterkommunen durch.
Es ist beabsichtigt, die in der Auftragsbekanntmachung vom 23.09.2025 bezeichneten Leistungen im Namen und auf Rechnung der Stadt Nideggen im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb zu vergeben.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Planungsleistungen (Objektplanung,
Leistungsbild Gebäude und Innenräume) für das Projekt "Neubau eines Bürger- und Vereinshauses"
der Stadt Nideggen.
Einzelheiten zum Projekt und den zu vergebenden Leistungen ergeben sich aus den zur Information
der Bewerber bereits auszugsweise beigefügten Vergabeunterlagen zur Angebotsphase,
insbesondere der Leistungsbeschreibung nebst Anlagen (vgl. Vergabeunterlagen
Angebotsphase, Teil C), dem Entwurf des Architektenvertrages (Vergabeunterlagen Angebotsphase Teil B), den Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase (Vergabeunterlagen Angebotsphase Teil A) und der Anlage Bewertungsverfahren (Teil A 09).
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Die folgenden genannten Anforderungen müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein, d.h. für die Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit einer Bewerbergemeinschaft wird die Bewerbergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt.
1. Mindestanforderungen an die Referenzen:
a) Benennung von mindestens einer Referenz aus den letzten 5 Jahren (maßgeb-lich für die Berechnung ist der Tag, an dem die Frist zur Einreichung der Teilnah-meanträge endet) mit folgendem Inhalt:
Erbringung von Planungsleistungen mindestens der Leistungsphasen 2 (Vorplanung) bis einschließlich 5 (Ausführungsplanung) hinsichtlich des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI für einen Neubau oder ei-nen Erweiterungsbau mit einer Größe von mindestens 600 m2 Bruttogrund-fläche (BGF). Nicht als vergleichbar angesehen wird die Erbringung von Pla-nungsleistungen im Rahmen der Sanierung von Bauwerken.
b) Benennung von mindestens einer Referenz aus den letzten 5 Jahren (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag, an dem die Frist zur Einreichung der Teilnah-meanträge endet) mit folgendem Inhalt:
Erbringung von Planungsleistungen mindestens der Leistungsphasen 2 (Vorplanung) bis einschließlich 5 (Ausführungsplanung) hinsichtlich des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI für einen Neubau oder einen Erweiterungsbau, der mindestens der Honorarzone III ("durchschnittliche Anforderungen") im Sinne der HOAI zuzuordnen ist. Nicht als vergleichbar angesehen wird die Erbringung von Planungsleistungen im Rahmen der Sanierung von Bauwerken.
Im Referenzzeitraum liegen nur solche Referenzleistungen, die in diesem Zeitraum erfolg-reich abgeschlossen, d.h. vom Referenzauftraggeber abgenommen wurden. Referenzen können auch für solche Leistungen berücksichtigt werden, die vom Referenzauftraggeber teilabgenommen wurden, wobei im Falle einer Teilabnahme die Referenz nur für die Leistungen herangezogen werden kann, die Gegenstand der Teilabnahme waren.
Erfüllt eine Referenz sowohl die in lit. a) als auch die in lit. b) aufgestellten Anforderungen, kann diese Referenz sowohl zum Nachweis der Anforderungen in lit. a) als auch in lit. b) verwendet werden.
Die Angaben zu den Referenzen sind so vorzunehmen, dass es dem Auftraggeber möglich ist, die Einhaltung der Mindestanforderungen zu prüfen. Der Auftraggeber behält sich vor, zusätzliche Informationen in Form von Texten, Plänen, Fotos oder Skizzen bei dem Bewerber anzufordern.
Die Erklärung muss nach näherer Maßgabe des Formblatts "Erklärung zu technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit" folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung und Ort des Referenzprojekts;
- Ausführliche Beschreibung der ausgeführten Planungsleistungen mit Angaben zum
Leistungsbild, zu den beauftragten und zum Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags abgeschlossenen Leistungsphasen sowie Angabe, ob es sich um einen Neubau oder Erweiterungsbau handelt. Zusätzlich wird darum gebeten, das jeweilige Referenzprojekt visuell (Fotos / Zeichnungen) darzustellen (gegebenenfalls auf gesonderter Anlage);
-Angabe, ob die Referenz aus Sicht des Bewerbers die Mindestanforderungen zu lit. a)
und / oder lit. b) erfüllt;
-Angaben zum Leistungszeitraum und Angabe zu Abnahme- bzw. Teilabnahmezeitpunkt der im Referenzprojekt erbrachten Leistungen;
-Angaben zur Bruttogrundfläche (BGF)
-Angaben zur Honorarzone;
-Projektvolumen (Baukosten) netto gesamt (Anrechenbare Kosten nach DIN 276, KG
300-400);
-Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Unterauftragnehmer);
-Benennung der Kontaktdaten (Name, E-Mail, Telefon) eines Ansprechpartners beim Referenzauftraggeber.
Bewertung anhand der Anzahl wertbarer Referenzen
Zur Angebotsabgabe sollen die vier geeigneten Bewerber aufgefordert werden, die im Rahmen
des Nachweises der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Anlage TNW 06) die
höchste Anzahl wertbarer Referenzen aufweisen. Wertbar sind dabei nur solche Referenzen,
die jeweils die in Ziffer 3.4.1. lit. a) oder b) der Bewerbungsbedingen aufgestellten Mindestanforderungen erfüllen. Jede wertbare Referenz erhält einen Punkt. Maximal können für die gemäß Ziffer 3.4.1. lit a) und b) anzugebenden Referenzen jeweils 3 Punkte (insgesamt also maximal
6 Punkte) erreicht werden. Die vier Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Vergütung Lösungsvorschlag (Angebotsphase)
Für die Bearbeitung und die Einreichung von Angeboten während des Verhandlungsverfahrens wird keine Entschädigung gewährt. Die Angebotserstellung ist für den AG kostenfrei. Ebenfalls werden keine Fahrtkosten zur Anreise zu den Verhandlungsgesprächen ersetzt.
Jeder Bieter, der ein den Anforderungen der Bewerbungsbedingungen (Angebotsphase Anlage A00) entsprechendes erstes unverbindliches sowie - nach Druchführung der Verhandlungsgespräche - ein verbindliches Angebot abgegeben hat, erhält für
seinen Lösungsvorschlag insgesamt eine Vergütung in Höhe von 10.000,00 EUR netto. Die Vergütung wird bei dem Bieter, auf dessen verbindliches
Angebot der Zuschlag erteilt wird, in Abzug gebracht.