Im Punkt 5.1.9 "Eignungskriterien" warenfälschlicherweise einzureichende Unterlagenenthalten, die nicht unter die Eignungskriterienfallen.
Anlagen, welche für die Angebotsabgabeerforderlich sind, aber nicht die Bietereignungbetreffen, dies sind Unterlagen C06 + C10 , wurden aus dem Punkt5.1.9 "Eignungskriterien" entfernt.Die betreffenden Unterlagen wurden inhaltlich nichtgeändert