Verfahrensangaben

Ersatzneubau der Heinrich-Weitz-Brücke in Linnich - Stadt Linnich

VO: VOB Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
14.10.2026
22.10.2026 11:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

MILAN Kommunale Dienstleistungsgesellschaft mbH
053580048048-31001-77
Rathausstraße 8
52382
Niederzier
Deutschland
DEA26
Vergabestelle
milan@niederzier.de
+49242884880

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Kommunalbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@brms.nrw.de
+49251 411 3698

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45221119-9
45221100-3
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Ersatzneubau der Heinrich-Weitz-Brücke in Linnich

Die Heinrich-Weitz-Brücke wurde 1949 errichtet und war bereits in den Jahren vor dem Hochwasserereignis infolge umfangreicher Schäden und Dauerhaftigkeitsprobleme in den wiederkehrenden Brückenprüfungen nur mit Zustandsnoten von 3,3 bzw. sogar 4,0 bewertet worden. Unmittelbar nach der Flutsituation wurde die Brücke einer Sonderbegut-achtung unterzogen und schließlich gänzlich für den Verkehr gesperrt. Seitdem ist die zentral in Linnich verlaufende Rurstraße unterbrochen und für die Einwohner sowie den Liefer- und Durchgangsverkehr nicht mehr nutzbar. Es besteht daher die Notwendigkeit eines möglichst zügigen Rückbaus der Bestandskonstruktion sowie der Errichtung eines Ersatzneubaus, um die Verkehrswege wieder vollumfänglich nutzen zu können.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Im Zuge des Hochwasser-Ereignisses im Sommer 2021 wurde die Gemeinde Linnich in Teilen überflutet. Die durch die Stadt und das angrenzende Gemeindegebiet verlaufende Rur trat dabei massiv über die Ufer und verursachte beträchtliche Schäden.

Das Stadtgebiet von Linnich wurde in der West-Ost Verbindung von Osten kommend durch die Erkelenzer Straße sowie die L253 / Jülicher Straße durch die Heinrich-Weitz-Brücke erschlossen. Während der Flutkatastrophe reichte der Pegelstand der Rur annähernd bis zur Unterkante der stählernen Brückenkonstruktion. Durch die großräumigen Überflutungen führte die Rur umfangreich Treibgut mit sich, was schließlich auch zu Anprallsituationen an dem Überbau führte.

Der Ersatzneubau der Heinrich-Weitz-Brücke wurde aufgrund des Antrages vom 09.10.2024 seitens der Bezirksregierung Köln eine wasserrechtliche Genehmigung - Nr. 54.B.1-2025-0002902-U70/25 - erteilt. Diese Genehmigung liegt den Vergabeunterlagen bei.

Der Teil Straßenbau umfasst den Rückbau der vorhandenen Straßenführung zur Brücke sowie den Neubau der Straße.
Folgenden Hauptleistungen sind zu erbringen:

- Bodenaushub 700 m3
- Neubau Pflasterflächen 390 m2
- Herstellung Gussasphalt (Brückenüberbau) 590 m2
- Herstellung Fahrbahn (AC 11 DS / AC 16 BS) 310 m2
- Herstellung/Rückbau Prov. Baustraße 745 m2
- Herstellung Entwässerungsleitungen (erdverlegt) 30m

Der Teil Brückenbau umfasst den Rückbau des vorhandenen Brückenbauwerks mit nach-folgendem Neubau des Überführungsbauwerks als Stahlverbundkonstruktion.
Folgenden Hauptleistungen sind zu erbringen:

- Abbruch Fahrbahnkonstruktion mit Kappen 250 m3
- Demontage Stahl-Tragkonstruktion 250 to
- Abbruch Unterbauten 350 m3
- Herstellung Spundwandverbau 1690 m2
- Herstellung Bohrpfähle Ø 90 cm 410 m
- Erdaushub 2330 m3
- Herstellung Unterwasserbeton 710 m3
- Herstellung Stahlbeton Unterbauten 600 m3
- Herstellung Stahl-Verbundkonstruktion 185 to
- Herstellung Kappen 170 m3
- Herstellung Fahrbahnbelag Brücke 525 m2

Abbruchkonzept:
Durch eine Nachrechnung der Bestandskonstruktion unter Berücksichtigung der gegebenen Bauteilschwächung konnte in Abstimmung mit dem Prüfingenieur festgelegt werden, dass das Brückenbauwerk für den Rückbau mit leichtem Baugerät befahren werden kann.
Das Konzept des Bauherrn sieht zunächst ein Leichtern des Überbaus durch Rückbau des Fahrbahnbelages inklusive Abdichtung und der Geländer vor. Zudem werden sämtliche vorhandenen Versorgungsleitungen rückgebaut.
Der Abbruch des Überbaus erfolgt nach dem Konzept durch ein Trennen der Stahlbeton-Fahrbahnplatte mittels Sägen und Ausheben der Teilsegmente über Mobilkräne, welche außerhalb des Bauwerks aufgestellt werden. Dabei werden zunächst die beidseitigen Kragarme und im Anschluss die Platte zwischen den Stahlfachwerkträgern abgebrochen.
Nach dem Rückbau aller Betonkonstruktionen des Überbaus erfolgt die feldweise Demontage der Stahlfachwerkträger. Dabei werden die Fachwerkscheiben an den Mobilkran angeschlagen und die noch verbliebenen Querträger und Verbandsstäbe abgebrannt. Der letzte verbleibende Fachwerkträger wird dabei behelfsweise gesichert, um ein Kippen aufgrund der dann fehlenden Querträger zu verhindern.
Der Abbruch der Unterbauten wird mindestens bis 1,00 m unter vorhandenem Gelände erfolgen. Sollten Teile der vorhandenen Unterbauten mit den neuen Unterbauten kolli-dieren, so werden diese nach Bedarf komplett abgebrochen. An den Mittelpfeilern ist dafür ein wasserdichter Spundwandkasten nach Rückbau des Überbaus herzustellen. Der Abbruch der Bestandsgründung erfolgt konventionell über bodengestützte Mobilgeräte.
Während der Arbeiten ist zu jedem Zeitpunkt zu vermeiden, dass etwaige Abbruchmaterialien in die Rur gelangen.

Landschaftsbau:
- Oberbodenarbeiten
Der im Baufeld vorhandene Oberboden ist im erforderlichen Umfang abzutragen, getrennt von sonstigen Bodenarten zu lagern und vor Vermischung, Verunreinigung sowie schädlicher Verdichtung zu schützen.
Wiederverwendbarer Oberboden ist seitlich zwischenzulagern und nach Abschluss der Erd- und Straßenbauarbeiten auf Seitenstreifen, Angleichungsflächen, Banketten und Böschungen in der vorgesehenen Mächtigkeit profilgerecht wieder anzudecken.
Nicht wiederverwendbarer oder verunreinigter Oberboden ist ordnungsgemäß zu verwerten oder zu entsorgen.
Vor dem Andecken sind Steine, Wurzelreste, Bauschutt und sonstige Fremdstoffe zu entfernen. Der Oberboden ist gleichmäßig zu verteilen, profilgerecht zu planieren und so herzustellen, dass eine standfeste und erosionssichere Oberfläche entsteht.

- Einsatzarbeiten
Die hergestellten Oberbodenflächen auf Seitenstreifen, Angleichungsflächen, Banketten und Böschungen sind mit einer standortgerechten Regelsaatgutmischung (RSM) einzu-säen.
Die Auswahl der Saatgutmischung hat entsprechend der Nutzung, der Lage der Flächen und den örtlichen Standortbedingungen zu erfolgen.
Die Einsaat ist bei geeigneten Witterungs- und Bodenverhältnissen fachgerecht auszu-führen. Nach der Aussaat sind die Flächen leicht anzudrücken oder anzuwalzen, um einen ausreichenden Bodenschluss des Saatgutes sicherzustellen.
Erforderliche Pflegeleistungen bis zur abnahmefähigen Herstellung, insbesondere Bewässerung, Nachsaat und gegebenenfalls Erstmahd, sind einzukalkulieren.
Für die Ausführung gelten die ZTV La-StB 18 sowie die einschlägigen vegetations-technischen Regelwerke in der jeweils gültigen Fassung.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
18.01.2027
05.09.2028
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Heinrich-Weitz-Brücke
52441
Linnich
Deutschland
DEA26

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXS0YBDYTTC5A6UH

Einlegung von Rechtsbehelfen

Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf § 160 (3) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, wenn:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2. Satz 1 gilt nicht
bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2.
§134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Die MILAN Kommunale Dienstleistungsgesellschaft mbH mit Sitz in Niederzier ist ein Zusammenschluss der Städte Heimbach, Linnich, Nideggen, der Gemeinden Hürtgenwald, Inden, Kreuzau, Langerwehe, Merzenich, Niederzier, Nörvenich und Vettweiß in der Rechtsform der GmbH und führt als zentrale Vergabestelle Beschaffungsmaßnahmen für die Gesellschafterkommunen durch.

Das Verfahren wird im Auftrag der Stadt Linnich, im Namen und auf Rechnung der Stadt Linnich durchgeführt.

Gegenstand des Offenen Verfahrens ist die Vergabe eines Ersatzneubau einer Brücke in der Stadt Linnich.
Einzelheiten zur zu vergebenden Leistung ergeben sich aus den Vergabeunterlagen , insbesondere der Baubeschreibung und des Leistungsverzeichnisses nebst Plänen und Zeichnungen. (Vergabeunterlagen Anlagen D + E)

Anforderungen an die Eignung
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123,124 GWB (Anlage C 04)
a) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen §§ 123,124 GWB;
b) Nicht vorliegen von Einträgen im Wettbewerbsregister;
c) Angaben zur Erklärung in Bezug auf die Eignung.

Umsatz des Unternehmens
a) Drei abgeschlossene Geschäftsjahre

Über Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen unter Verwendung des Formblattes 124 (Anlage C03)
Präqualifizierte Unternehmen müssen die Eigenerklärung nicht ausfüllen, es reicht das vollumfänglich ausgefüllte Angebotsschreiben (Anlage C01) sowie die Mitteilung Ihrer PQ-Nummer (Anlage C01). Bitte achten Sie darauf, dass Ihre im Rahmen der Präqulifikation hochgeladenen Unterlagen die Mindestanforderungen erfüllen.

Referenz
a) Ein Referenznachweis über den Neubau einer zweifeldrigen Brücke in Verbundbauweise innerhalb der letzten fünf Jahren.

Mit Angebotsabgabe, muss eine Referenz (Die Vorhaben müssen im Zeitraum 01.07.2021 - 30.06.2026 fertiggestellt und abgenommen worden sein) über den Neubau einer zweifeldrigen Brücke in Verbundbauweise mit mindestens folgenden Angaben vorgelegt werden:
a) Nennung Auftraggeber mit zuständigem Ansprechpartner und Kontaktdaten (Telefon u. E-Mail)
b) Art der ausgeführten Leistung
c) Auftragssumme
d) Ausführungszeitraum
e) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung
f) Anzahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Mitarbeiter
g) Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung

Angaben zu Arbeitskräften
a) Es müssen die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.

Über Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen unter Verwendung des Formblattes 124 (Anlage C03)
Sofern das Angebot in die engere Wahl gelangt, müssen die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal auf Verlangen der Vergabestelle angeben werden.
Präqualifizierte Unternehmen müssen die Eigenerklärung nicht ausfüllen, es reicht das vollumfänglich ausgefüllte Angebotsschreiben (Anlage C01) sowie die Mitteilung Ihrer PQ-Nummer (Anlage C01). Bitte achten Sie darauf, dass Ihre im Rahmen der Präqulifikation hochgeladenen Unterlagen die Mindestanforderungen erfüllen.

Registereintragungen
a) Es muss eine Eintragung in ein Berufsregister am Sitz oder Wohnsitzes des Bieters vorliegen.

Über Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen unter Verwendung des Formblattes 124 (Anlage C03).

Sofern das Angebot in die engere Wahl gelangt, müssen Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer auf Verlangen der Vergabestelle eingereicht werden.
Präqualifizierte Unternehmen müssen die Eigenerklärung nicht ausfüllen, es reicht das vollumfänglich ausgefüllte Angebotsschreiben (Anlage C01) sowie die Mitteilung Ihrer PQ-Nummer (Anlage C01). Bitte achten Sie darauf, dass Ihre im Rahmen der Präqulifikation hochgeladenen Unterlagen die Mindestanforderungen erfüllen.

Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Über Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen unter Verwendung des Formblattes 124 (Anlage C03).

Sofern das Angebot in die engere Wahl gelangt und ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, muss dieser auf Verlangen der Vergabestelle eingereicht werden.
Präqualifizierte Unternehmen müssen die Eigenerklärung nicht ausfüllen, es reicht das vollumfänglich ausgefüllte Angebotsschreiben (Anlage C01) sowie die Mitteilung Ihrer PQ-Nummer (Anlage C01). Bitte achten Sie darauf, dass Ihre im Rahmen der Präqulifikation hochgeladenen Unterlagen die Mindestanforderungen erfüllen.

Keine schwere Verfehlung (§ 6e EU Abs. 6 Nr. 3 VOB/A-EU)
Über Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen unter Verwendung des Formblattes 124 (Anlage C03).
Präqualifizierte Unternehmen müssen die Eigenerklärung nicht ausfüllen, es reicht das vollumfänglich ausgefüllte Angebotsschreiben (Anlage C01) sowie die Mitteilung Ihrer PQ-Nummer (Anlage C01). Bitte achten Sie darauf, dass Ihre im Rahmen der Präqulifikation hochgeladenen Unterlagen die Mindestanforderungen erfüllen.

Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (§ 6e Abs. 6 Nr. 1 VOB/A-EU).
a) Die Unterlagen/Nachweise müssen gültig sein.

Über Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen unter Verwendung des Formblattes 124 (Anlage C03).

Sofern das Angebot in die engere Wahl gelangt, muss auf Verlangen der Vergabestelle eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse , eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegt werden.
Präqualifizierte Unternehmen müssen die Eigenerklärung nicht ausfüllen, es reicht das vollumfänglich ausgefüllte Angebotsschreiben (Anlage C01) sowie die Mitteilung Ihrer PQ-Nummer (Anlage C01). Bitte achten Sie darauf, dass Ihre im Rahmen der Präqulifikation hochgeladenen Unterlagen die Mindestanforderungen erfüllen.

Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
a) Die Unterlagen/Nachweise müssen gültig sein.

Über Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen unter Verwendung des Formblattes 124 (Anlage C03).

Sofern das Angebot in die engere Wahl gelangt, muss auf Verlangen der Vergabestelle eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Bieter zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorgelet werden.
Präqualifizierte Unternehmen müssen die Eigenerklärung nicht ausfüllen, es reicht das vollumfänglich ausgefüllte Angebotsschreiben (Anlage C01) sowie die Mitteilung Ihrer PQ-Nummer (Anlage C01). Bitte achten Sie darauf, dass Ihre im Rahmen der Präqulifikation hochgeladenen Unterlagen die Mindestanforderungen erfüllen.

Der Bieter hat folgende Unterlagen einzureichen:
1. Erklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen - Anlage C03
(sofern nicht präqualifiziert)
2. Erklärung zu §§ 123 und 124 GWB - Nichtvorliegen von Ausschlussgründen - Anlage C04
3. Referenznachweis über den Neubau einer zweifeldrigen Brücke in Verbundbauweise
4. Angebotsschreiben - Ablage C01
5. Aufstellung / Bieterangabe zu den eingereichten Unterlagen / Dokumenten - Anlage C02
6. Eigenerklärung Russlandsanktionen - Anlage C05
7. Leistungsverzeichnis - Anlage D01
8. Leistungsverzeichnis GAEB D83 - Anlage D02

Auf besondere Anforderung der Vergabestelle einzureichende Unterlagen
9. Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation - Anlage D07
10. Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme - Anlage D08
11. Aufliederung der Einheitspreise - Anlage D09
12. Einzelnachweise aus Erklärung zur Eignung
13. Urkalkulation

Nur im Falle einer Bietergemeinschaft zusätzlich einzureichen:
14. Erklärung Bietergemeinschaft - Anlage C07
15. Erklärung zu §§ 123 und 124 GWB - Nichtvorliegen von Ausschlussgründen - für jedes Mitglied / Beteiligten der Bietergemeinschaft - Anlage C04
16. Erklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen - für jedes Mitglied / Beteiligten der Bietergemeinschaft - Anlage C03

Nur im Falle des Einsatzes eines Unterauftragnehmers zusätzlich einzureichen:
17. Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen - Anlage C06
18. Erklärung zu §§ 123 und 124 GWB - Nichtvorliegen von Ausschlussgründen - für jeden Unterauftragnehmer - nur auf Verlangen einzureichen - Anlage C04
19. Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer - nur auf Verlangen einzureichen - Anlage C10

Nur im Falle einer beabsichtigten Eignungsleihe zusätzlich einzureichen:
20. Verzeichnis der Leistungen im Rahmen der Eignungsleihe - Anlage C08
21. Verpflichtungserklärung im Rahmen der Eignungsleihe - Anlage C09

Vom Eignungsleiher zusätzlich einzureichen:
22. Erklärung zu §§ 123 und 124 GWB - Nichtvorliegen von Ausschlussgründen - Anlage C04
23. Erklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit - je nach Art der Eignungsleihe
24. Erklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit - je nach Art der Eignungsleihe

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

60
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Der öffentliche Auftraggeber muss Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen (Nachforderung). (s. § 16a VOB/A-EU)

Wird der Bieter zur Nachreichung fehlender Unterlagen oder fehlender Angaben aufgefordert und lässt er die ihm angemessen gesetzte Einreichungsfrist ungeachtet verstreichen, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.

Fehlende Unterlagen / fehlende Angaben von Bietern, deren Angebote nach Auswertung anhand der Eignungs- und Zuschlagskriterien nicht in die engere Wahl kommen, werden nicht nachgefordert.

+++
Siehe auch Anlage A03 - Vergabeunterlagen - Nachforderbare Unterlagen

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen (sofern nicht präqualifiziert) - Anlage C03 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen (sofern nicht präqualifiziert) - Anlage C03 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen (sofern nicht präqualifiziert) - Anlage C03 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen (sofern nicht präqualifiziert) - Anlage C03 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Referenznachweis über den Neubau einer zweifeldrigen Brücke in Verbundbauweise (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

Verzeichnis der Unterauftragnehmer - falls zutreffend - Anlage C06 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

Verprlichtungserklärung Unterauftragnehmer - nur auf besondere Anforderung - Anlage C10 (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung):

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

Verzeichnis der Leistungen im Rahmen der Eignungsleihe - falls zutreffend - Anlage C08 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

Verpflichtungserklärung im Rahmen der Eignungsleihe - falls zutreffend - Anlage C09 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Finanzierung

§ 16 VOB/BB

Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.

Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

a) Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen.
Die Nachweise der Eignung können mit der vom Auftraggeber direkt abrufbaren Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Die Angaben können auch durch Einzelnachweise erbracht werden, in diesem Fall füllen Sie bitte die beiliegende Anlage C03 (Eigenerklärung zur Eignung) aus. Eigenerklärungen, die als vorläufiger Nachweis dienen, sind von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen auf besonderes Verlangen der Vergabestelle zu bestätigen.

b) Eigenerklärung zu §§123 und 124 GWB - Nichtvorliegen von Ausschlussgründen

c) Ein Referenznachweis über den Neubau einer zweifeldrigen Brücke in Verbundbauweise

+++
Siehe auch Anlage A04 Vergabeunterlagen - Übersicht Eignungsanforderungen

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung