Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Bieterfrage wurde an die Gemeinde gerichtet:
Bieterfrage:
Im Rahmen der Entsorgung des Senkenräumgutes fällt die sogenannte BEHG-Zulage (CO2-Zuschlag) an.
Wie soll dieser berücksichtigt werden?
Antwort:
Die Zulage soll in den Entsorgungspreis einkalkuliert werde. Sie muss nicht seprat ausgewiesen werden.
Mit freundlichen Grüßen
M. Jung
Dateianhänge:
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