Verfahrensangaben

Beschaffung eines Hilfeleistungslöschfahrzeugs, HLF 20

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
01.10.2026
12.10.2026 09:00 Uhr
12.10.2026 09:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Geilenkirchen - Der Bürgermeister -
053700012012-31001-61
Markt 9
52511
Geilenkirchen
Deutschland
DEA29
Zentrale Vergabestelle
vergabestelle@geilenkirchen.de
+492451629136
+492451629100

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland
05315-03002-81
Zeughausstraße 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
poststelle@bezreg-koeln.nrw.de
+49 221-1470
+49 221-1472889

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

34144210-3
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Beschaffung eines Hilfeleistungslöschfahrzeugs, HLF 20, für die Löscheinheit Würm.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Als Ersatzbeschaffung für ein älteres Einsatzfahrzeug wird für die Löscheinheit Würm ein neues HLF 20 beschafft. Dieses soll in Verbindung mit den in der Feuerwehr vorhandenen Fahrzeugen die Eigenschaften so kombinieren bzw. ergänzen, dass neue aktuelle einsatztaktische und technische Anforderungen in der technischen Hilfeleistung und Brandbekämpfung berücksichtigt werden.

Folgende Regeln, Vorschriften und Normen müssen eingehalten werden - bzw. es darf im Einzelfall nur nach Absprache davon abgewichen werden:

- DIN EN 1846 in allen Teilen.
- DIN 14035: 2022-11 - Dachkennzeichen für Feuerwehrfahrzeuge.
- DIN 14530-27: 2019-11: HLF 20.
- DIN 14420: 2025-05 Feuerlöschpumpen.
- DIN SPEC 14502-1: 2016-12.
- DIN 14502-2: 2024-04 - Entwurf.
- DIN 14502-3: 2022-03.
- DIN EN 61082-1 (VDE 0040-1).
- Aktuelle EMV Richtlinien, ansonsten EMVG in aktueller Fassung.
- Straßenverkehrszulassungsordnung StVZO BRD.
- Vorschriften über elektrischen Anlagen VDE-/DIN-Normen.
- Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 49 (Feuerwehr).
- Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 71 (Fahrzeuge).
- Alle sonstigen gültigen anerkannten Regeln der Technik.

Details sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
11.12.2026
30.06.2029
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Beliebiger Ort
---

Das Fahrzeug wird abgeholt. Details siehe Leistungsverzeichnis, Position 289 (S. 69).

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXS0YR1DYDJFR9ET

Einlegung von Rechtsbehelfen

Siehe § 160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Siehe § 135 Abs. 2 GWB:
Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Die Forderung der Eignungsunterlagen beinhaltet in Teilen Dokumente, die nach deutschem Landesrecht bezeichnet sind. Gleichermaßen anerkannt werden dem Sinngehalt entsprechende Dokumente von ausländischen Ausstellern.

Sofern die einzureichenden Nachweise in einem Präqualifizierungsregister einsehbar sind, ist die Zertifikatsnummer bzw. der Zugriffscode im Angebotsschreiben anzugeben.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

60
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Gem. § 55 Abs. 2 VgV wird die Öffnung der Angebote von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

NICHT nachgefordert werden:
- Ausgeführte Leistungen in den letzten drei ausgeführten Geschäftsjahren.

NACHGEFORDERT werden:
- Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt
- Verpflichtungserklärungen nach TVgG NRW
- Gewerbeanmeldung
- Bescheinigung in Steuersachen

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Darüber hinaus gelten die bereits an anderer Stelle geregelten Ausschlusstatbestände. Im Übrigen gilt die Satzung der Stadt Geilenkirchen über die Vergabe von Aufträgen unterhalb der Schwellenwerte gemäß § 106 GWB.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Angabe über den Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit den ausgeschriebenen vergleichbar sind. (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angabe über den Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit den ausgeschriebenen vergleichbar sind.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Nicht älter als 6 Monate, innerhalb der Gültigkeit

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Gewerbeanmeldung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Gewerbeanmeldung

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Handelsregisterauszug (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Je nach Rechtsform; in der aktuell gültigen Fassung.

Finanzierung

Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen:

0,1 Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer; Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt.

Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil dieser Auftragssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.

Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist die Vertragsstrafe auf den in Satz 1 genannten Prozentsatz des Teils der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.

Vorauszahlungen / Vorauszahlungsbürgschaft

Grundsätzlich gelten die Zahlungsbedingungen der VOL/B. Auf Antrag des Auftragnehmers kann der Auftraggeber Vorauszahlungen gewähren. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Gewährung von Vorauszahlungen besteht nicht.

Vorauszahlungen werden nur gegen Stellung einer Vorauszahlungsbürgschaft in Höhe des jeweiligen Vorauszahlungsbetrages geleistet. Die Bürgschaft muss den Anforderungen der Ziffer 18 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen NRW entsprechen. Die Kosten der Bürgschaft trägt der Auftragnehmer. Die Bürgschaft wird zurückgegeben, sobald und soweit der Sicherungszweck entfallen ist.

Die Leistung von Vorauszahlungen bewirkt keinen vorzeitigen Eigentumsübergang auf den Auftraggeber.

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Technische Besonderheiten siehe Leistungsbeschreibung.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung