Die Stadt Geilenkirchen beabsichtigt, im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung im offenen Verfahren,die Gebäude- und Inventar- und Glasversicherung öffentlich in drei Losen auszuschreiben.
Die Stadt Geilenkirchen beabsichtigt, im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung im offenen Verfahren,die Gebäude- und Inventar- und Glasversicherung öffentlich in drei Losen auszuschreiben.Das Los 1 betrifft die Gebäude- und Inventarversicherung mit den versicherten Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Überschwemmung sowie Einbruchdiebstahl für das Inventar. Mit Los 2 wird die Gebäude- und Inventarversicherung für die versicherte Gefahr Erdbeben ausgeschrieben. Los 3 umfasst die Glasversicherung für den Bahnhof, diese wird lediglich aus mietvertraglichen Gründen benötigt.
Den Vergabeunterlagen ist ein Objektverzeichnis beigefügt.
Frühjahr/Sommer 2029
Siehe § 160 Abs. 3 GWB:Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Siehe § 135 Abs. 2 GWB:Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
1. Bitte beachten Sie, sofern Sie den anonymen Zugang für diese Ausschreibung wählen, sind die Vergabeunterlagen lediglich bis zum Vortag zum Ablauf der Angebotsfrist, 23:59 Uhr, zugänglich.? 2. Um über Kommunikationsnachrichten informiert zu werden, ist eine Anmeldung/Registrierung auf dem Vergabemarktplatz erforderlich. Sofern der anonyme Zugang gewählt wird, erfolgt keine automatische Benachrichtigung über Änderungen in der Vergabe.?3. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem o. g. Vergabeportal zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Bietern und der Vergabestelle (Bieterkommunikation/Schriftverkehr) erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.?4. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung?im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.?5. Die Beantwortung von Bieterfragen erfolgt im Regelfall nur, sofern diese innerhalb der im Formular 321 EU Anfrage zur Angebotsabgabe in "Ende der Frist für zusätzliche Informationen" gestellt worden sind. Dadurch können Bieteranfragen beantwortet und allen Bietern zeitnah vor Ende der Angebotsfrist zur Verfügung gestellt werden.?
Es wird nur einmal nachgefordert. Für die Unterlagen, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind, bedeutet dies, dass diese nach ihrer ersten Anforderung einmal nachgefordert werden. Sollten die Unterlagen in der dann gesetzten Frist nicht eingereicht werden, erfolgt ein Ausschluss.
Referenzen (mind. 3 Referenzen in den letzten 3 Jahren, s. Beschreibung) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter weist ebenfalls für beide Lose mittels Referenzen seine technische Leistungsfähigkeit nach.Hierzu hat er mindestens drei Referenzen der letzten drei Jahre mittels einer Liste zu übergeben. Esmuss sich um Versicherungsnehmer handeln, für die eine Gebäude- und Inventarversicherung in denletzten drei Jahre bestand. Die Liste enthält mindestens die Angabe des Versicherungsnehmers mit Anschrift.
Zulassung als Versicherungsgesellschaft (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Es werden Gebote von in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Versicherungsgesellschaften oder Niederlassungen von Versicherungsgesellschaften mit Hauptsitz innerhalb der europäischen Union (Bieter) zugelassen. Die Zulassung wird durch Eigenerklärung nachgewiesen. Auf Nachfrage ist der Bieter verpflichtet, den Nachweis durch Vorlage einer entsprechenden Erklärung der Aufsichtsbehörde zu führen.
Bietergemeinschaften wird keine Rechtsform vorgeschrieben. Es wird jedoch die Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners verlangt. Dieser muss für die Bietergemeinschaft als bevollmächtigter Vertreter (§§ 164 ff.BGB) handeln können und für diese insbesondere Erklärungen abgeben dürfen.
Für das Angebot einer Bietergemeinschaft ist der führende Versicherer mit der Angebotsabgabe für alle anderen Bieter zu bevollmächtigen. Die Eignung ist außerdem für jeden einzelnen Bieter nachzuweisen. Ist der Anteil des führenden Versicherers größer als 50 % der Gesamtversicherungssumme, so reicht es aus, wenn nur dieser die geforderte Anzahl der Referenzen nachweist. Eine gesamtschuldnerische Haftung der Bietergemeinschaft ist nicht vorgesehen.
Abgesehen von den vorgenannten Eignungskriterien werden keine besonderen Bedingungen an die Ausführung des Auftrags gestellt.
Siehe Leistungsbeschreibung.
Glasversicherung für den Bahnhof