Nachweis der Referenzen (siehe Bewerbungsbogen) (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Nachweis von mind. 1 Referenz (Mindestanforderung) und maximal 3 Referenzen. Die Referenz ist unter folgenden Bedingungen wertbar:
- Wertbarkeit als Fachplanung i. S. d. § 49 HOAI: Die Anforderungen an die Fachplanung sind dann erfüllt, wenn die Leistungsphasen 2-6 im Leistungsbild "Tragwerksplanung" erbracht wurden.
- Vergleichbare Komplexität: Die Referenz muss mindestens der Honorarzone III zugeordnet werden.
- Zeitraum der Leistungserbringung: Die Referenz muss in den letzten 10 Jahren vor der Bekanntmachung dieser Ausschreibung fertiggestellt worden sein. Zeitpunkt der Fertigstellung ist das Datum der Übergabe an den Bauherren.
Jede Referenz wird mit 24 % an der Gesamtwertung berücksichtigt.
Bei den Referenz 1 und 2 werden folgende 2 Unterkriterien bepunktet:
- Referenzeigenschaft 1 Spannweiten: Das Dachtragwerk der Referenz weist Spannweiten von mindestens 18 Metern auf (12 % an der Gesamtwertung)
- Referenzeigenschaft 2 Bruttogrundfläche : Die Baumaßnahme weist eine Bruttogrundfläche von mind. 1.000 qm auf (12 % an der Gesamtwertung)
Bei der Referenz 3 wird folgende Referenzeigenschaft bepunktet:
- Referenzeigenschaft 1 Gründung: Die Bodenplatte/Fundamente der Referenz gründen auf Pfählen, Rüttelstopfsäulen, CMC-Säulen oder vergleichbaren Methoden (24% an der Gesamtwertung)