Nachweis der Referenzen (siehe Bewerbungsbogen) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung): Nachweis von mind. 1 Referenz (Mindestanforderung) und maximal 2 Referenzen. Die Referenz ist unter folgenden Bedingungen wertbar:
- Wertbarkeit als Fachplanung i. S. d. § 49 HOAI: Die Anforderungen an die Fachplanung sind dann erfüllt, wenn die Leistungsphasen 2-6im Leistungsbild "Tragwerksplanung" erbracht wurden.
- Vergleichbare Komplexität: Die Referenz muss mindestens der Honorarzone III zugeordnet werden.
- Zeitraum der Leistungserbringung: Die Referenz muss in den letzten 10 Jahren vor der Bekanntmachung dieser Ausschreibung fertiggestellt worden sein. Zeitpunkt der Fertigstellung ist das Datum der Übergabe an den Bauherren.
Jede Referenz wird mit 36 % an der Gesamtwertung berücksichtigt.
Bei Referenz 1 werden folgende 3 Unterkriterien bepunktet:
- Referenzeigenschaft 1: Es handelt sich um eine Sporthalle (12 % an der Gesamtwertung)
- Referenzeigenschaft 2: Die Baumaßnahme weist eine Bruttogrundfläche von mind. 1.000 qm auf (12 % an der Gesamtwertung)
- Referenzeigenschaft 3: Es handelt sich um eine Referenz, deren Dachkonstruktion in Form von Stahlbindern ausgestaltet ist (12 % an der Gesamtwertung).
Bei Referenz 2 werden folgende 3 Unterkriterien bepunktet:
- Referenzeigenschaft 1: Es handelt sich um eine Sporthalle (12 % an der Gesamtwertung)
- Referenzeigenschaft 2: Die Baumaßnahme weist eine Bruttogrundfläche von mind. 1.000 qm auf (12 % an der Gesamtwertung)
- Referenzeigenschaft 3: Es handelt sich bei der Referenz um einen Auftraggeber der öffentlichen Hand gem. § 99 Ziffer 1-3 GWB (12 % an der Gesamtwertung).