Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen 1 bis 9 im Leistungsbild "Freianlagen" für die Einzelmaßnahmen 8.5.2 bis 8.5.5 zu vergeben. Zusätzlich sind für die Maßnahme "8.5.1 Campus Wallstraße" die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 im Leistungsbild "Verkehrsanlagen" zu vergeben. Hierbei soll dem Planer auch die besondere Leistung der örtlichen Bauüberwachung der Verkehrsanlagen übertragen werden. Da die einzelnen Maßnahmen aufeinander abzustimmen sind, und es sich um ein eng zusammenhängendes Planungsgebiet handelt, sollen alle Planungsleistungen aus einer Hand erbracht werden.
Es wird explizit darauf hingewiesen, dass der Bachlauf des Mühlenbachs umzulegen und aufzuweiten ist (siehe Maßnahme 8.5.3). Dies ergibt sich auch aus der Dimensionierung der in Planung befindlichen Mehrzweckhalle. Die Planung der Umlegung des Baches auf einer Länge von ca. 50 Metern um ca. 5-6 Metern in westliche Richtung ist notwendiger Bestandteil des Auftrages (siehe hierzu insgesamt die Anlage "Bachumlegung (Bestandsaufnahme_Skizzen"). Nach derzeitigem Kenntnisstand wird ein förmliches Genehmigungsverfahren für die Maßnahme nach Rücksprache mit der betreffenden Behörde nicht erforderlich werden. Unabhängig davon wird die Erstellung von Planunterlagen für die Maßnahme seitens der Auftraggeberin als notwendig erachtet. Es wird darum gebeten, diesen Umstand in der Honorarkalkulation entsprechend zu berücksichtigen.
Teile des zu beplanenden Gebietes (insbesondere im Bereich der Maßnahmen 8.52 und 8.5.3) liegen im Bereich des ehemaligen Mühlenteiches, der nach dem 2. Weltkrieg verfüllt wurde. Es handelt sich hierbei um eine Altlastenverdachtfläche. Im Jahr 2019 und 2025 wurden verschiedene Boden- und Baugrunduntersuchungen durchgeführt, die den Vergabeunterlagen beigefügt sind (vgl. hierzu insgesamt die Anlagen "Bodengutachten 2019 Teilfläche 1 (Grüne Lunge Nord)", "Bodengutachten 2019 Teilfläche 2 (Grüne Lunge Nord)", "Bodengutachten Kirmesplatz 2025", "Geotechnischer Bericht Baugrund Gründung MZH 2025"). Darüber hinaus ist nicht auszuschließen, dass Kampfmittel vorgefunden werden können. Die v. g. Problematiken sind bei der Planung zu berücksichtigen.
Zur Steuerung der Gesamtmaßnahme in der Städtebauförderung und zur kontinuierlichen Fortschreibung der Antragsunterlagen wird ein Fachbüro mit dem Förderantragsmanagement beauftragt werden. Es wird ein enger und stetiger Austausch des Auftragnehmers der Frei- und Verkehrsanlagenplanung mit dem Fachbüro für das Förderantragsmanagement erwartet. Auch dieser Umstand ist in der Honorarkalkulation zu berücksichtigen.
Hinweis:
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Zunächst werden ausschließlich die Grundleistungen aus den Leistungsphasen 1 bis 3 für alle Einzelmaßnahmen übertragen. Bei Fortsetzung und Durchführung der Maßnahme werden die weiteren Leistungsphasen für die jeweils durchzuführende Einzelmaßnahme - einzeln oder im Ganzen - übertragen.
Mit der Planung ist zwingend unmittelbar nach Vertragsabschluss zu beginnen. Im Juni 2026 soll eine Vorentwurfsplanung im Bauausschuss bzw. Rat der Stadt Hückelhoven vorgestellt werden. Die entsprechende Planung soll bis Ende Mai 2026 vorgelegt werden. Die Leistungsphase 3 ist bis zum 31.08.2026 abzuschließen, damit der Fortsetzungsantrag in der Städtebauförderung für die Durchführung des ISEK Ratheim rechtzeitig zum 30.09.2026 bei der Bezirksregierung Köln gestellt werden kann. Der derzeitige Zeitplan für die bauliche Umsetzung ist wie folgt anvisiert:
- Grüne Lunge Nord (8.5.2 + 8.5.3)
2028 - 2030
- Grüne Lunge Süd (8.5.5)
2029 - 2030
- Grüne Lunge Mitte (8.5.4)
2030 - 2031
- Campus (8.5.1)
2031 - 2032
Im zeitlichen Ablauf der baulichen Umsetzung können sich aufgrund planerischer Entscheidungen, förderrechtlicher Gegebenheiten o. ä. Änderungen ergeben. Der v. g. Zeithorizont der baulichen Umsetzung ist daher als Richtwert anzusehen.