| VO: | UVgO | Vergabeart: | Öffentliche Ausschreibung | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund einer Bieterfrage erhalten Sie folgende Auskunft:
Die ausgeschriebenen Bürostühle werden bereits seit vielen Jahren regelmäßig beschafft und dienen der Ergänzung bzw. Erneuerung des vorhandenen Bestandsmobiliars. Ziel ist eine einheitliche Gestaltung der Arbeitsplätze im Hinblick auf Design, Ergonomie und Funktionalität.
Ein weiterer wesentlicher Aspekt ist die nachweislich hohe Zufriedenheit der Bediensteten mit diesen konkreten Bürostühlen. Aus diesem Grund wurde die Bedarfsermittlung gezielt auf dieses Modell ausgerichtet.
Dieser Umstand stellt bereits einen sachlichen Grund für die konkrete Produktspezifikation dar. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass gemäß den überarbeiteten vergaberechtlichen Bestimmungen in Nordrhein-Westfalen auf Grundlage des § 75a GO NRW der Grundsatz der Produktneutralität entfallen ist, um das Leistungsbestimmungsrecht der Kommunen zu stärken.
Wir bitten daher um Verständnis, dass im vorliegenden Verfahren ausschließlich Angebote für die ausgeschriebenen Produkte berücksichtigt werden können. Gleichwohl nehmen wir Ihren Hinweis ernst und werden die Themen Wettbewerbsverzerrung sowie den möglichen Einsatz gleichwertiger Produkte bei zukünftigen Vergabeverfahren prüfen und erörtern.
Mit freundlichen Grüßen
i. A.
Vergabestelle - Amt für Gebäudewirtschaft
Kreis Heinsberg
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