Einrichtung einer Offenen Ganztagsschule an der Janusz-Korczak-Schule des Kreises Heinsberg mit Beginn des Schuljahres 2026/27 sowie Fortführung der Offenen Ganztagsschule an der Jakob-Muth-Schule des Kreises Heinsberg und der Floßbachschule des Kreises Heinsberg ab Beginn des Schuljahres 2026/27
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren (Überprüfungsstelle) einzureichen (Vergabekammer Rheinland). Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Vewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Notwendige Informationen über die technischen Parameter zur Einreichung von elektronischen Angeboten etc. werden unter https://support.cosinex.de/unternehmen/pages/viewpage.action?pageId=28114987 bereitgestellt.
Es wird darauf hingewiesen, dass Bieter, die ihre eigenen AGB's dem Angebot beifügen (ob ausdrücklich oder durch Abdruck auf der Rückseite eines Schreibens) gemäß § 42 Abs. 1 UVgO von der Wertung ausgeschlossen werden.
Die ausschreibende Stelle behält sich gemäß § 56 Abs. 2 VgV vor, Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, sofern sie nicht die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen (§ 56 Abs. 3 VgV), innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen oder zu vervollständigen.
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
531 EU - Bewerber- und Bietergemeinschaftserklärung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
533b EU - Nachweis Unterauftragnehmer (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
534b EU - Erklärung Eignungsleihe Haftung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
523 EU - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (Russland) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Nachweis über die Anerkennung als Träger der Jugendhilfe nach § 75 SBG VIII oder Nachweis über dreijährige Erfahrung in der Eingleiderungshilfe im Bereich Schulen und über die Anzahl der Beschäftigten ( Keine oder anderweitige Formerfordernis vorzulegen)