Die Ausschreibung umfasst die Übernahme, den Umschlag und die Verwertung von Altpapiermengen aus folgenden Kommunen: Erkelenz, Geilenkirchen, Waldfeucht, Wegberg, Gangelt, Heinsberg, Hückelhoven, Selfkant, Übach-Palenberg und Wassenberg. Näheres ist unter Ziffer 5.1 beschrieben.
- Übernahme des im Auftrag der Kommunen, bzw. derzeit (gemäß aktueller Abstimmungsvereinbarung) auch im Auftrag der Dualen Systeme, erfasstenAltpapiers an mindestens einer oder maximal zwei Übernahme-/Umschlagstellen im Gebiet des Kreises Heinsberg;- Umschlag des an der/den Übernahme-/Umschlagstelle/-n angenommenen Altpapiers zur weiteren Verwertung durch den Auftragnehmer. Soweitan den Umschlagstellen Altpapier angeliefert wird, welches im Auftrag der Dualen Systeme in den Kommunen gesammelt wird, verpflichtet sich der Auftragnehmer mit diesen Unternehmen einen Vertrag abzuschließen, welcher die Übernahme und denUmschlag zu gleichen Konditionen regelt wie im Angebot für den Kreis Heinsberg;- Abstimmung mit den Dualen Systemen oder Ihren Beauftragten über die erforderlichen Abholvorgänge des in der Anlage 7 zur Abstimmungsvereinbarung vereinbarten Anteils von PPK an den/der Umschlagstelle/-n;- Verwertung des kommunalen Altpapieranteils(inkl. Transport- und Verwertungslogistik sowie Entsorgung der anfallenden Störstoffe/Sortierreste).
Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein weiteres Jahr (bis zum 31.12.2028), wenn er nicht spätestens bis zum 31.01.2027 vom Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Kreisgebiet Heinsberg
(1) Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgtüber die elektronische Vergabeplattform "Vergabesatellit WirtschaftsregionAachen". Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über denentsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Einpostalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unterhttps://support.cosinex.de abrufbar. Anfragen von Bietern im Rahmen diesesVergabeverfahrens sind ausschließlich über die genutzte Vergabeplattform an dieausschreibende Stelle zu richten. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens Vergabeplattform erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oderAuskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt. Der rechtzeitige Abrufetwaig vorliegender Bieterinformationen während der Angebotsphase erfolgteigenverantwortlich durch den Bieter. Die Bieter, die sich unter dementsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registrierthaben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationeninformiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessiertenUnternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenanntenVergabeplattform zu registrieren. (2) Die kompletten Angebotsunterlagen sindvom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform im PDF Format) über dieAngebotsfunktion der genutzten Vergabeplattform einzureichen. (3) Beiden unter den Ziffern 2.1.3 und 5.1.5 jeweils gemachten Angaben zumgeschätzten Wert handelt es sich jeweils um einen fiktiven Wert.
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren (Überprüfungsstelle) einzureichen (Vergabekammer Rheinland). Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem derAuftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachtenVerstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in derBekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegenVergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nichtspätestens bis zum Ablauf der Frist zur Vewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die ausschreibende Stelle behält sich gemäß §56 Abs. 2 VgV vor, Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, sofern sie nicht dieWirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen (§ 56 Abs. 3 VgV), innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen oder zu vervollständigen.
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 123 Abs. 1 und 4 GWB, in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Nr. 8 GWB sowie in § 124 Abs. 2 GWB genannten Tatbestände.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Vermarktung oder die Verwertung von mindestens 5.000 Mg Altpapier/PPK pro Jahr.Die Referenz/-en ist/sind für jedes der Kalenderjahre 2022 bis 2024 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Mengenund Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Nutzungsnachweis für den Standort der angebotenenÜbernahmestelle/-n. Der Nachweis muss die Mindestangaben des in der Anlage zur Leistungsbeschreibung beigefügten Musters beinhalten. Soweit der Bieter selbst Eigentümer/Betreiber der angebotenen Übernahmestelle/-nist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden. Die jeweilige Übernahmestelle muss zum Zeitpunkt derAngebotsabgabe für die ausgeschrieben Leistung genehmigt sein.
Allgemeiner Jahresumsatz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2022 bis 2024 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre (2024 ggf. als Schätzwert).
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen (Auf Anforderung der Vergabestelle; Keine oder anderweitige Formerfordernis): (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderteAnforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise fürdiesen Zeitraum (zum Beispiel Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieterergänzend zu fordern.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen (Auf Anforderung der Vergabestelle; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Die ausschreibende Stelle behält sich zudem vor, bereits in der Phase der Angebotsbewertung eine Bankerklärung zu fordern, in welcher die Stellung der geforderten Bürgschaft im Auftragsfall bestätigtwird.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung über das Vorhandensein einerBetriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR (Hinweis: Dieausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.).
Die Bieter haben mit ihrem Angebot folgende Erklärung vorzulegen: - Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5 k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 22 der Verordnung (EU) 2025/395 des Rates vom 24. Februar 2025.