Schülerspezialverkehr Janusz-Korczak-Schule Heinsberg für die Schuljahre 2026/202 bis max. 2031/2032 - 1.Los: Übach-Palenberg, Geilenkirchen Gangelt, Waldfeucht, Selfkant 2.Los: Heinsberg, Wassenberg, Wegberg, Hückelhoven, Erkelenz
Der Vertrag wird für die Dauer von vier Schuljahren (2026/2027 bis 2029/2030) geschlossen. Er verlängert sich um jeweils ein weiteres Schuljahr bis maximal zum Ende des Schuljahres 2031/2032, falls er nicht spätestens bis zum 30.11.2029 für das erste Verlängerungsjahr bzw. 30.11.2030 für das zweite Verlängerungsjahr von einer Vertragspartei gekündigt wird.
Janusz-Korzak-Schule
ca. Jahresbeginn 2032 (sofern die maximale Vertragslaufzeit zum Tragen kommt)
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Insbesondere sind die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB zu beachten. § 160 GWB - Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB - Form, Inhalt: (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen; (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Die Vergabeunterlagen können beim Vergabeportal der Wirtschaftsregion Aachen unter folgendem Link eingesehen und heruntergeladen werden: https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de Die Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren. Die Weitergabe der Ausschreibungsunterlagen an Dritte sowie die gewerbliche Nutzung der Ausschreibungsunterlagen außerhalb dieses Verfahrens sind nicht gestattet. Bewerber, die die Vergabeunterlagen zu spät herunterladen und bearbeiten, müssen damit rechnen, dass sie keine Antworten mehr zu Fragen bezüglich der Vergabeunterlagen erhalten und, dass die Auftraggeberin auf ihre Hinweise z. B. zu Unrichtigkeiten nicht reagiert, wenn keine ausreichende Zeit für die Bearbeitung der Fragen bleibt und die rechtzeitige Information der Bewerber nicht mehr erfolgen kann. Die Angebote sind elektronisch über die Angebotsfunktion der Vergabeplattform einzureichen. Aufwendungen der Angebotserstellung und Angebotsversendung werden nicht vergütet. Enthalten die Vergabeunterlagen Fehler oder Unklarheiten, die der Bewerber erkennt oder erkennen kann, so hat er die Auftraggeberin unverzüglich schriftlich über die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals darauf hinzuweise. Diese Fragen oder Einwände müssen unverzüglich, spätestens bis zum 10.04.2025, bei dem zuvor genannten Portal eingegangen sein. Die Bearbeitung und Beantwortung erfolgt von der ausschreibenden Stelle, Montag - Donnerstag von 9.00 - 16.00 Uhr, Freitag 9.00 - 12.00 Uhr, schriftlich (nicht telefonisch) über die Kommunikationsfunktion des zuvor genannten Portals. Nachgeforderte Unterlagen sind spätestens innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Auftraggeberin einzureichen. Aufklärungen sind ebenfalls innerhalb der vorgenannten Frist zu beantworten.
Unter Berücksichtigung von § 56 VgV werden Unterlagen nachgefordert.
521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
523 EU - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (Russland) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
531 EU - Bewerber- und Bietergemeinschaftserklärung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
533b EU - Nachweis Unterauftragnehmer (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
534b EU - Erklärung Eignungsleihe Haftung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Konzession zur Personenbeförderung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Eine gültige Konzession zur Personenbeförderung ist vorzulegen. Bei nicht konzessionierten Unternehmen reicht die Eintragung im Fahrzeugschein, dass das Fahrzeug für die Schülerbeförderung geeignet ist, aus. In diesem Fall sind Kopien der Fahrzeugscheine der Fahrzeuge, die eingesetzt werden sollen, vorzulegen.
Die VOL / B findet Anwendung.
Eine gültige Konzession zur Personenbeförderung ist vorzulegen. Bei nicht konzessionierten Unternehmen reicht die Eintragung im Fahrzeugschein, dass das Fahrzeug für die Schülerbeförderung geeignet ist, aus. In diesem Fall sind Kopien der Fahrzeugscheine der Fahrzeuge, die eingesetzt werden sollen, vorzulegen.
Schülerspezialverkehr Janusz-Korczak-Schule Heinsberg: Übach-Palenberg, Geilenkirchen Gangelt, Waldfeucht, Selfkant
Schülerspezialverkehr Janusz-Korczak-Schule - Heinsberg, Wassenberg, Wegberg, Hückelhoven, Erkelenz