Übernahme, Transport und Entsorgung von Sperrmüll für den Kreis Heinsberg
Die Leistung besteht im Wesentlichen aus den folgenden Einzelleistungen:- Stellung einer Übernahmestelle für (Rest-)Sperrmüll aus dem Holsystem der Kommunenund der Containertransporte von den Kleinanlieferplätzen im Gebiet des KreisesHeinsberg- Stellung von Containern zur (Rest-)Sperrmüllerfassung auf den KleinanlieferplätzenGangelt-Hahnbusch und Wassenberg-Rothenbach sowie Transport der Container zurÜbernahmestelle- Transport des (Rest-)Sperrmülls von der Übernahmestelle zur vom Auftragnehmerverbindlich zu benennenden Behandlungsanlage- Entsorgung des (Rest-)Sperrmülls
Sollte der Vertrag nicht bis spätestens zum 31.12.2028 vom Auftraggeber gekündigt werden,so verlängert sich der Vertrag einmalig um ein Jahr bis zum 31.12.2030 (Verlängerungsoption).
Kreisgebiet Heinsberg
Mitte 2029 / Mitte 2030
Statthafter Rechtsbehelf beiVerstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antragauf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei derbenanntenzuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren (Überprüfungsstelle) einzureichen(VergabekammerRheinland). Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteiltwordenist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeberdieunterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134GWBinformiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendungder Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertagevergangen sind.Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit - derAntragstellerden geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen desNachprüfungsantragserkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibtunberührt,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachungerkennbar sind,nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zurBewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - VerstößegegenVergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nichtspätestensbis zum Ablauf derFrist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebergerügt werden,- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einerRügenicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgtüber die elektronische Vergabeplattform"Vergabesatellit Wirtschaftsregion Aachen". Die Vergabeunterlagen stehenausschließlichelektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenanntenPlattformzur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierformerfolgtnicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unterhttps://support.cosinex.deabrufbar. Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sindausschließlichüber die genutzte Vergabeplattform an die ausschreibende Stelle zu richten.Auskünfteim Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfallsausschließlichüber die genutzte Vergabeplattform erteilt. Mündliche sowie fernmündlicheAuskünfteoder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt. Der rechtzeitigeAbrufetwaig vorliegender Bieterinformationen während der Angebotsphase erfolgteigenverantwortlich durch den Bieter. Die Bieter, die sich unter dementsprechendenProjektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werdenperE-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. DieausschreibendeStelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dementsprechendenProjektzugang aufder vorgenannten Vergabeplattform zu registrieren. Die komplettenAngebotsunterlagensind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform im PDF Format) überdie Angebotsfunktionder genutzten Vergabeplattform einzureichen.
Die ausschreibende Stelle behält sich gemäß §56 Abs. 2 VgV vor, Bieter aufzufordern,fehlende, unvollständige oderfehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen innerhalb einer bestimmtenFrist nachzureichen,zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständigeleistungsbezogeneUnterlagen, sofern sie nicht die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angeboteanhandder Zuschlagskriterien betreffen (§ 56 Abs. 3 VgV), innerhalb einerbestimmten Fristnachzureichen oder zu vervollständigen.
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 123 Abs. 1 und 4 GWB, in§ 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Nr. 8 GWB sowie in § 124 Abs. 2 GWB genanntenTatbestände.
Referenz zu bestimmten Dienstleistungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Entsorgung von insgesamt mindestens4.000 Mg pro Jahr Sperrmüll (ASN 20 03 07). Die Referenz/-en ist/sind für mindestenszwei Jahre in den Kalenderjahren 2023 bis 2025 durch eine Auflistung der/desAuftraggeber/-s, mit Angabe der Leistung, der Abfallmengen und Beauftragungszeiträumevorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nutzungsnachweis für die angebotene Übernahmestelle für Sperrmüll. Der Nachweismuss die Mindestangaben des in Anlage der Leistungsbeschreibung beigefügtenMusters beinhalten. Soweit der Bieter selbst Eigentümer/Betreiber der angebotenenAnlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführtwerden. Die Anlage muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe für die Übernahmeund den Umschlag von Sperrmüll (ASN 20 03 07) genehmigt sein.
Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nutzungsnachweis für die angebotene Behandlungsanlage. Der Nachweis muss dieMindestangaben des in Anlage der Leistungsbeschreibung beigefügten Mustersbeinhalten. Soweit der Bieter selbst Eigentümer/Betreiber der angebotenen Anlageist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden.Die Behandlungsanlage muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe für die Behandlungvon Sperrmüll (ASN 20 03 07) genehmigt sein.
Hinweis:Der Auftraggeber behält sich vor, die ggf. vertraglichen Vereinbarungen zur Anlagennutzungvor Zuschlagerteilung durch den Bieter vorlegen zu lassen.
Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nutzungsnachweis für die gegebenenfalls vorgesehene MVA/Deponie. Der Nachweismuss die Mindestangaben des in Anlage der Leistungsbeschreibung beigefügtenMusters beinhalten. Soweit der Bieter selbst Eigentümer/Betreiber der angebotenenAnlage/Deponie ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärungdes Bieters geführt werden. Die Anlage/Deponie muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabefür die Entsorgung von Sperrmüll (ASN 20 03 07) genehmigt sein.
Hinweis:Der Auftraggeber behält sich vor, die ggf. vertraglichen Vereinbarungen zur Anlagen-/Deponienutzungvor Zuschlagerteilung durch den Bieter vorlegen zu lassen.
Allgemeiner Jahresumsatz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2023 bis 2025 fürjedes einzelne dieser Geschäftsjahre (2025 ggf. als Schätzwert)
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibendeStelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszügeaus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeigneteNachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters),welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zufordern.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung fürPersonen- und Sachschäden mit einer Deckungssumme von mindestens2,0 Mio. EUR (im Angebotsteil I enthalten).Hinweis:Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung denVersicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.
Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Bei der Nutzung einer Behandlungs-/Entsorgungsanlage außerhalb der BundesrepublikDeutschland steht ein Zuschlag unter dem Vorbehalt, dass ein Anspruch aufNotifizierung durch die zuständige Behörde unter Beachtung der Vorschriften derEG-Abfallverbringungsverordnung Nr. 1013/2006 und des Abfallverbringungsgesetzesbesteht. Der Zuschlag erfolgt erst nach entsprechender Notifizierung.
Einzureichende Unterlagen:
* Mit dem Angebot** Mittels Eigenerklärung:- Angebotsvordruck 2026-27- Inhaltliche Beschreibung der angebotenen Leistung: - Benennung und Beschreibung der vorgesehenen Anlage zur Behandlung (u. a.Standort, Anlagentechnik, Eigentümer/Betreiber, Genehmigungssituation, Outputströme)- Benennung und Beschreibung der vorgesehenen Übernahmestelle für Sperrmüll(u. a. Standort, Eigentümer/Betreiber, Genehmigungssituation)- Beschreibung der vorgesehenen Logistik beim Transport der Container auf denKleinanlieferplätzen