Citymanagement für die Stadt Jülich
Im Rahmen der Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes (InHK) war das Citymanagement bis Ende 2025 eingesetzt (1. Förderphase) und soll nun bis Dezember 2033 zur Ergänzung des bereits innerhalb der Jülicher Stadtverwaltung vorhandenen Stadtmarketings erneuert werden.
Preiskriterium für "Preis-Quotient-Methode"
Wertung des vorgelegten Konzeptes
fachliche Qualifikation
anzugeben ist das Datum, zu dem frühestens mit der Dienstleistung begonnen werden kann
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unwirksam, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Es erfolgt eine Gesamtvergabe. Im Falle mehrerer übereinstimmender Angebote entscheidet das Los. Das Verfahren wird unter Beteiligung des Rechnungsprüfungsamtes durchgeführt. Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Preisangaben in Euro.
Die Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 16a EU Abs. 1 VOB/A nachzufordern. Hierauf besteht jedoch kein Rechtsanspruch.
Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123Abs. 1 und Abs. 4, 124 Abs. 1 GWB
Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweis des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung über mindestens 3 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie mindestens 1,5 Mio. EUR für daraus resultierende Vermögensschäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o.g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis bzw. die Erklärung darf nicht älter als 6 Monate sein und muss der Bewerbung beigelegt werden. Bewerbergemeinschaften müssen einen entsprechenden Nachweis bzw. eine Erklärung für die Bewerbergemeinschaft oder für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorlegen. Eine projektbezogene Aufstockung der bestehenden Unternehmenshaftpflichtversicherung im Auftragsfall wird akzeptiert, ist jedoch mittels schriftlicher Versicherungsbestätigung mit den Bewerbungsunterlagen vorzulegen.
Referenzen zu vergleichbaren Leistungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bewerber muss zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag mindestens drei Referenzen über mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare Leistungen einreichen.
Einzureichende Unterlagen:
* Mit dem Angebot** Mittels Eigenerklärung:- Eigenerklärung Art. 5k VO-EU 2022/576: Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5ki* Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022.- Eigenerklärung BVB TVgG NRW- Eigenerklärung MiLoG