Referenzen zu vergleichbaren Leistungen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Der Bewerber muss zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag mindestens drei Referenzen über mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare Leistungen einreichen, vgl. § 6a EU Nr. 3 lit. a) VOB/A.
Gewertet werden nur solche Referenzen, die die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:
a) Gegenstand der Referenz ist der schlüsselfertige Neubau eines Nichtwohngebäudes.
b) Die Referenzleistung wurde in den letzten acht Jahren abgeschlossen; maßgeblich ist die Inbetriebnahme und Übergabe an den Nutzer.
c) Die Baukosten des Referenzprojekts beliefen sich auf mindestens 6,0 Mio. EUR netto.
Der Bewerber muss mindestens drei Referenzen einreichen, die die vorstehenden Mindestanforderungen erfüllen. Anderenfalls wird der Bewerber ausgeschlossen. Für den Fall der Beschränkung des Bieterkreises sind vom Bewerber mit dem Teilnahmeantrag diejenigen drei Referenzen zu benennen, die für die Bewertung des Teilnahmeantrags herangezogen werden sollen. Über die vorgenannten Mindestanforderungen hinaus erfolgt eine Wertung der eingereichten Referenzen anhand der in der Eignungsmatrix (Anlage 4) festgelegten Zusatzkriterien. Die bloße Erfüllung der Mindestanforderungen wird nicht gesondert bewertet.
Die Bewertung erfolgt anhand der folgenden Zusatzkriterien:
1. Vergleichbarkeit der Referenz mit auszuführendem Projekt (30 %)
2. Größenordnung des Referenzprojektes (20 %)
3. Bereich Feuerwache, Bauhof, Bereitschaftsdienste (20 %)
4. Auftraggeber war öffentlicher Auftraggeber, § 98 GWB (5 %)
Einzelheiten sind der Anlage 4 (Eignungsmatrix) zu entnehmen.