Ingenieurleistungen (Technische Ausrüstung) gemäß HOAI Fachplanung §§ 53 ff. - Inda-Gymnasium, Gangolfsweg 52, 52076 Aachen - Kornelimünster - Umbau auf eine nachhaltige Wärmeversorgung in zwei Fachlosen
Umbau auf eine nachhaltige Wärmeversorgung (Technische Ausrüstung - AG 2&4 (LOS 1) und AG 8 (LOS 2))
Los 1 Anlagengruppen 2 und 4Los 2 Anlagengruppe 8
Besondere Leistungen für Los 1:- LPH 1-8: Mehraufwand in der Kostenplanung für Trennung von förderfähigen Kosten (inkl. der notwendigen Umfeldmaßnahmen) und nicht förderfähigen KostenDie Kosten sind über die gesamte Kostenplanung hinweg den Anforderungen des Fördermittelgebers entsprechend getrennt nach förderfähigen Kosten (inkl. der notwendigen Umfeldmaßnahmen) und nicht förderfähigen Kosten auszuweisen.- LPH 1-8: Mehraufwand bei der HonorarberechnungDas Honorar für die Ingenieurleistungen ist den Anforderungen des Fördermittelgebers entsprechend getrennt nach förderfähigen Planungsleistungen und nicht förderfähigen Planungsleistungen auszuweisen. Förderfähig sind ausschließlich die Planungsleistungen, die sich auf die förderfähigen Maßnahmen inkl. der notwendigen Umfeldmaßnahmen beziehen.- LPH 9: Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist(gemäß Anlage 15 Ziffer 15.1 HOAI)
Besondere Leistungen für Los 2:- LPH 1-8: Mehraufwand in der Kostenplanung für Trennung von förderfähigen Kosten (inkl. der notwendigen Umfeldmaßnahmen) und nicht förderfähigen Kosten Die Kosten sind über die gesamte Kostenplanung hinweg den Anforderungen des Fördermittelgebers entsprechend getrennt nach förderfähigen Kosten (inkl. der notwendigen Umfeldmaßnahmen) und nicht förderfähigen Kosten auszuweisen.- LPH 1-8: Mehraufwand bei der HonorarberechnungDas Honorar für die Ingenieurleistungen ist den Anforderungen des Fördermittelgebers entsprechend getrennt nach förderfähigen Planungsleistungen und nicht förderfähigen Planungsleistungen auszuweisen. Förderfähig sind ausschließlich die Planungsleistungen, die sich auf die förderfähigen Maßnahmen inkl. der notwendigen Umfeldmaßnahmen beziehen.- LPH 9: Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist(gemäß Anlage 15 Ziffer 15.1 HOAI)
Grundleistungen sowie weitere Informationen siehe Vergabeunterlagen
Preis
Ausführungsfrist: Bearbeitungszeitraum (Leistungsphasen 1-3): 2. Quartal 2026 - 4. Quartal 2026Bearbeitungszeitraum (Leistungsphasen 4-7): 4. Quartal 2026 - 2. Quartal 2028Bearbeitungszeitraum (Leistungsphase 8): 1. Quartal 2028 - 3. Quartal 2029Bearbeitungszeitraum Schlussrechnung: 4. Quartal 2029
Der AG beabsichtigt, die ausgeschriebenen Ingenieurleistungen stufenweise zu beauftragen:Stufe 1: Leistungsphase 1-2Stufe 2: Leistungsphase 3Stufe 3: Leistungsphase 4-6Stufe 4: Leistungsphase 7-9Die Beauftragung der Folgestufe erfolgt in Abhängigkeit der Freigabe durch die Ausschüsse und politischen Gremien.Der AN hat keinen Anspruch auf weitere Beauftragung nach Stufe 1, er kann aus der stufenweisen Beauftragung keine weitergehenden Vergütungsansprüche oder Schadenersatzansprüche ableiten.
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Fristen insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB sind zu beachten. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Anlauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
1. Ausführungsfrist: Bearbeitungszeitraum (Leistungsphasen 1-3): 2. Quartal 2026 - 4. Quartal 2026Bearbeitungszeitraum (Leistungsphasen 4-7): 4. Quartal 2026 - 2. Quartal 2028Bearbeitungszeitraum (Leistungsphase 8): 1. Quartal 2028 - 3. Quartal 2029Bearbeitungszeitraum Schlussrechnung: 4. Quartal 2029
2. Der AG beabsichtigt, die ausgeschriebenen Ingenieurleistungen stufenweise zu beauftragen:Stufe 1: Leistungsphase 1-2Stufe 2: Leistungsphase 3Stufe 3: Leistungsphase 4-6Stufe 4: Leistungsphase 7-9Die Beauftragung der Folgestufe erfolgt in Abhängigkeit der Freigabe durch die Ausschüsse undpolitischen Gremien.Der AN hat keinen Anspruch auf weitere Beauftragung nach Stufe 1, er kann aus der stufenweisen Beauftragung keine weitergehenden Vergütungsansprüche oder Schadenersatzansprüche ableiten.
3. Die in dieser Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise sind bei Bietergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen.
4. Die Unterlagen stehen ausschließlich als kostenloser Download unter http://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/company/welcome.do zur Verfügung. Die Weitergabe der Ausschreibungsunterlagen an Dritte sowie die gewerbliche Nutzung der Ausschreibungsunterlagen sind nicht gestattet.
5. Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind schriftlich über das Vergabeportal der Wirtschaftsregion Aachen zu beantragen!
6. Zuschlagskriterien: Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot.
7. Für die Ausarbeitung des Honorarangebotes erfolgt keine Vergütung; der AN kann hieraus keine Vergütungs- oder sonstigen Ansprüche ableiten.
Anlagengruppen 2 und 4siehe Vergabeunterlagen
Anlagengruppen 8siehe Vergabeunterlagen