| VO: | VOB | Vergabeart: | Offenes Verfahren | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
in hier in Rede stehendem Verfahren stellte ein Bewerber die nachstehende Anfrage.
"In die Positionen für die Entwässerungsleitungen
Pos. 1.2.3.7.110 Rohrleitungen DN 150 bis 4,5 m, Langtext 5,5 m
Pos. 1.3.3.2.1 Rohrleitungen DN 150 bis 1,75 m
Pos. 1.3.3.2.2 Rohrleitungen DN 200 bis 1,75 m
Pos. 3.2.3.7.110 Rohrleitungen DN 150 bis 4,5 m, Langtext 5,5 m
sollen laut Vorbemerkung alle Erdarbeiten, Verbau sowie alle Nebenleistungen
einkalkuliert werden.
Für eine realistische Kalkulation gem. VOB bitten wir um genauere Angaben wie Tiefen, Abschnitte etc."
Die Anfrage wird wie folgt beantwortet.
Pos. 1.3.03.02.001:
Es handelt sich im Bereich der Gehwege an der Theaterstraße um die Anschlussleitungen der Sinkkästen der Schlitzrinne an die Transportrohre zur Verteilung in den speicherfähigen Baumstandorte (vgl. dazu auch Lageplan 2020_027_AP_L7).
Es sind in dieser Position 12 Teillängen á 2,00 m zu kalkulieren. Die Tiefe ab OK Planum (siehe Hinweistext 3.7.7 für Neubauten) beträgt zwischen 0,35 und 0,5 m.
Pos. 1.3.03.02.002:
Es handelt sich im Bereich der Gehwege an der Theaterstraße um die Transportrohre zwischen den speicherfähigen Baumstandorten (vgl. dazu auch Lageplan 2020_027_AP_L7 sowie Detailplan 2020_027_AP_D22).
Es sind in dieser Position 2 Teillängen von ca. 1,50 m mit einer Tiefe von 0,85 m ab OK Planum (siehe Hinweistext 3.7.7 für Neubauten) sowie 10 Teillängen zwischen 5,70 und 7,50 m mit einer Tiefe von 0,50 - 0,85 m ab OK Planum zu kalkulieren.
Pos. 1.2.03.07.110 und Pos. 3.2.03.07.110:
Hinsichtlich der Tiefenangabe ist der Langtext maßgebend. Die maximale Tiefe beträgt bis 5,50 m. Die abweichende Angabe von 4,50 m im Kurztext ist nicht maßgebend. Die konkreten Tiefen, Leitungsverläufe und einzelnen Abschnitte sind den der Ausschreibung beigefügten Planunterlagen zu entnehmen (vgl. dazu auch Lageplan 2020_027_AP_L5) und bei der Kalkulation zu berücksichtigen.
Eine weitere positionsbezogene Unterteilung der Gesamtleitungslängen nach einzelnen Tiefenabschnitten ist nicht vorgesehen.
Die gemäß Leistungsbeschreibung erforderlichen Erdarbeiten, der notwendige Grabenverbau sowie die aufgeführten Nebenleistungen sind in die jeweiligen Einheitspreise einzukalkulieren.
Die Ausführung erfolgt unter Beachtung der einschlägigen Regelwerke, insbesondere ATV DIN 18306, DIN 18300, DIN 18303, DIN 4124 und DIN EN 1610.
Anbei erhalten Sie das überarbeitete Leistungsverzeichnis für Teil 1.
Sollten Sie bereits ein Angebot eingereicht haben, ist es zwingend erforderlich dieses auszutauschen und ein neues Angebot mit dem überarbeiteten Leistungsverzeichnis einzureichen.
Die Frist für die Einreichung der Angebote wird auf den 23.10.2026 um 09:10 Uhr verlängert.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Engelen
Stadt Aachen - Fachbereich Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
FB 60/300 - Zentrale Vergabestelle / Zentraler Vergabeservice Verwaltungsgebäude Am Marschiertor,
Lagerhausstraße 20, 52064 Aachen
Postanschrift: Stadt Aachen, 52058 Aachen
Email: vergabestelle@mail.aachen.de
Fax +49 241 413 541 60999
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Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter:
http://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/company/welcome.do
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Dateianhänge:
| Dateiname | Hinzugefügt am | Typ | Größe | Aktion |
|---|---|---|---|---|
| 22-009-TPA-LV-TEIL1-Tiefbauarbeiten_unbepreist_261014.pdf | 16.10.2026 | 1,9 MB | ||
| LV Teil 1.P83 | 16.10.2026 | 1,2 MB | ||
| LV Teil 1.X83 | 16.10.2026 | 5 MB |
Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
in hier in Rede stehendem Vergabeverfahren stellte ein Bewerber die nachstehende Anfrage.
"In Pos. 1.2.7.1.170 " Rundbordstein H 15x25 liefern und setzen" schreiben Sie eine LV-Menge von 600m aus. Die Position bezieht sich auf den ersten Bauabschnitt.
Bei der Prüfung der Planunterlagen haben wir lediglich eine Länge von ca. 100m für den 1. BA festgestellt.
Wo werden hier 600m Rundborstein versetzt?
Wir bitten um Überprüfung der Massen."
Die Anfrage wird wie folgt beantwortet.
Der Hinweis ist zutreffend. Die Menge der Pos. 1.2.07.01.170 wurde anhand der Planunterlagen überprüft. Die ausgeschriebene Menge von 600 m ist fehlerhaft und wurde auf 100 m korrigiert.
Anbei erhalten Sie das korrigierte Leistungsverzeichnis für Teil 1. Bitte verwenden Sie diese Version für die Angebotserstellung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Engelen
Stadt Aachen - Fachbereich Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
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Dateianhänge:
| Dateiname | Hinzugefügt am | Typ | Größe | Aktion |
|---|---|---|---|---|
| 22-009-TPA-LV-TEIL1-Tiefbauarbeiten_unbepreist_261009.pdf | 09.10.2026 | 1,9 MB | ||
| LV Teil 1.P83 | 09.10.2026 | 1,2 MB | ||
| LV Teil 1.X83 | 09.10.2026 | 5 MB |
Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
in hier in Rede stehendem Verfahren stellte ein Bewerber die nachstehende Anfrage.
"Nach Rücksprache mit einem Fachunternehmen möchten wir uns erkundigen, ob das vorgesehene Schleifen des Betons hinsichtlich der erforderlichen Rutschfestigkeit im öffentlichen Raum tatsächlich geeignet ist und den geltenden Anforderungen entspricht.
Darüber hinaus wurde uns mitgeteilt, dass aufgrund der notwendigen Ausführung mit vergleichsweise hohen Kosten zu rechnen ist."
Die Anfrage wird wie folgt beantwortet.
Die ausgeschriebene Oberflächenbearbeitung der Betonfahrbahn durch Schleifen wurde im Rahmen der Planung bewusst festgelegt und ist Bestandteil des ausgeschriebenen Oberflächenkonzeptes.
Gemäß Leistungsbeschreibung sind die Anforderungen an Rutschfestigkeit, Dauerhaftigkeit und Frost-Tausalz-Beständigkeit unter Einhaltung der einschlägigen Regelwerke, insbesondere ZTV Beton-StB, TL Beton-StB, DIN EN 206, DIN 1045-2 sowie der einschlägigen FGSV-Regelwerke, einzuhalten. Die Herstellung einer ausreichend griffigen und verkehrssicheren Oberfläche ist vom Auftragnehmer sicherzustellen.
Die Leistungsbeschreibung verlangt ausdrücklich die Durchführung der erforderlichen Eigen- und Fremdüberwachung einschließlich der Kontrolle der Oberflächeneigenschaften.
Das Schleifen von Betonoberflächen stellt ein anerkanntes Verfahren zur Herstellung von Oberflächentexturen bei Betonverkehrsflächen dar.
Kalkulationshinweis:
Die Langtexte der Position "Betondecke herstellen"(Pos. 1.2.04.06.100, Pos. 2.2.04.06.001 und Pos. 3.2.04.06.001) benennen die Oberflächenveredelung durch Schleifen der Betonoberfläche nach Vorgabe des Auftraggebers.
Diese Leistung des Oberflächenveredelung wird jeweils in den entsprechenden Positionen "Schleifen der Betonoberfläche" (Pos. 1.2.04.06.240, Pos.2.2.04.06.012 und Pos. 3.2.04.06.012) detailliert und ist ausschließlich in diesen Positionen zu kalkulieren, um eine doppelte Vergütung zu vermeiden.
Das Einrechnen der Oberflächenveredelung durch Schleifen der Betonoberfläche ist in den Positionen "Betondecke herstellen" ausdrücklich nicht erwünscht.
Darüber hinaus wird aufgrund der Anregung eines weiteren Bewerbers die Einreichungsfrist für die Angebot auf den 16.10.2026 um 09:10 Uhr verschoben.
Ich bitte um Beachtung bei der Angebotserstellung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Engelen
Stadt Aachen - Fachbereich Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
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Postanschrift: Stadt Aachen, 52058 Aachen
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Fax +49 241 413 541 60999
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
in hier in Rede stehendem Vergabeverfahren stellten Bewerber die nachstehenden Fragen.
1. In den Positionen 1.3.9.1.8 & 3.3.9.1.9 schreiben Sie Erschwernisse infolge von archäologischen Untersuchungen beim Bodenaushub als eine Pauschalposition aus.
Für die Kalkulation dieser Positionen benötigen wir zwingend eine Angabe über die genaue Kubatur des Bodenaushubs, bei der eine Erschwernis durch archäologische Untersuchungen zu erwarten ist.
Gleiches gilt für die Positionen 1.3.9.1.9 & 3.3.9.1.10. Hier schreiben Sie Erschwernisse infolge von Kampfmitteluntersuchungen beim Bodenaushub aus. Auch hier benötigen wir zwingend eine Angabe über die Kubatur.
2. Pos. 3.3.08.03.002 Tischkicker: hätten Sie bei dieser Position vielleicht ein Leitprodukt? Mit den ausgeschriebenen Komponenten ist kein Hersteller auffindbar.
3. Sie schreiben in den Bodenaushubpositionen (z.B. 1.1.3.1.4 & 1.1.3.1.5) die Entsorgung nach LAGA M20 aus. Seit August 2023 ist die Ersatzbaustoffverordnung als bundesweit gültiges Regelwerk in Kraft getreten.
Bei der Bauausführung werden wir gezwungen sein das anfallende Material nach EBV analysieren zu lassen und dementsprechend zu entsorgen.
Hierfür haben Sie in Position 1.3.9.2.7 eine Analyse nach EBV vorgesehen.
Da die Preise für die Entsorgung nach LAGA und EBV starke Unterschiede aufweisen, benötigen wir hier eine verbindliche Aussage von Ihnen mit welcher EBV-Klasse kalkuliert werden muss.
4. Sie schreiben in mehreren Positionen (z.B. 1.1.3.2.19 bis 1.1.3.2.21) die Aufnahme von gebundenen Deckschichten aus. In den Vorbemerkungen benennen Sie die Abfallschlüssel 170301 und 170303.
Den Abfallschlüssel 170301 gibt es ohne den Zusatz "*" nicht und der Abfallschlüssel 170303 bezieht sich teerhaltige Produkte, wie z.B. Dachpappe.
Ist unsere Annahme richtig, dass Sie für die o.g. Positionen den Abfallschlüssel 170302 meinen, der sich auf Bitumengemische bezieht?
Für die Kalkulation der Positionen benötigen wir zwingend eine Aussage welcher PAK-Wert maximal mit der Position abgedeckt ist und welche Verwertungsklasse nach RuVA-StB zu kalkulieren ist. Die Verwertungsklasse benötigen wir ebenfalls für die Positionen 1.1.3.2.22 - 24. Hier ist der korrekte Abfallschlüssel ausgeschrieben und auch ein PAK-Gehalt angegeben, jedoch keine Verwertungsklasse.
5. Sie schreiben den Einbau der Asphalttrag- binder- & deckschichten nacht ZTV-Asphalt-StB 07 aus. Ab 2027 tritt die Neufassung der ZTV-Asphalt-StB 26 verbindlich in Kraft. Hier ist unter Anderem der Einbau von temperaturabgesenktem Asphalt verbindlich vorgeschrieben.
Ist unsere Annahme richtig, dass die ausgeschriebenen Asphaltpositionen als NT-Asphalt zu kalkulieren sind. Wenn unsere Annahme korrekt ist, benötigen wir von Ihnen zwingend eine Aussage zum geforderten Bindemittel und welche Zusätze (Schaumbitumen, Wachse) von Ihnen gefordert werden.
6. Sie Schreiben bei den Abflussrinnen z.B. Pos. 3.3.3.6.1, dass die Farbe nach Bemusterung passend zum angrenzenden Plattenbelag gewählt werden soll.
Wir benötigen hier zu Angebotskalkulation zwingend einen Farbton bzw. eine Angabe des Herstellers. Oder können Sie uns einen Hersteller für das Natursteinpflastermaterial nennen, den Sie bei der Planung der Maßnahme kontaktiert haben, damit der Farbton bestimmt werden kann?
7. Im Bodengutachten haben Sie unter anderem ein Gutachten für 0-45 FSS aus Aldenhoven mitgeschickt. Wie ist dieses Gutachten zu verstehen? Bevorzugen Sie als kombinierte FSS/STS das Material aus Aldenhoven oder ist das Material in den vorhandenen Leitungsgräben verfüllt worden?
8. Für die Signalmasten benötigen wir genauere Angaben. Am besten technische Zeichnungen bzw. Produktdatenblätter woraus z.B. die Wandstärke der Masten hervorgeht.
9. Wir benötigen für den ausgeschriebenen Theaterbrunnen genauere Angaben für die einzelnen Materialien was das Fabrikat bzw. den Hersteller betrifft.
Existiert für die Pumpenkammer eine Detailzeichnung?
Existiert für die ausgeschriebene Wassertechnik eine Detailzeichung?
Gibt es Hersteller mit denen Sie die Planung des Brunnens besprochen haben?
10. Im Zuge der Angebotskalkulation für die Betonfahrbahn ist folgendes aufgefallen:
Die Mengen in den Positionen 2.2.4.6.2 bis 2.2.4.6.12 sind exakt die gleichen Mengen wie in den Positionen 1.2.4.6.120 bis 1.2.4.6.240. Wir bitten um Prüfung der Mengen.
Aus unserer Sicht müssten die Mengen in den Positionen 2.2.4.6.2 bis 2.2.4.6.12 deutlich geringer sein, da im Vergleich zu Titel 1.2.4.6 nur fast die Hälfte an Betonfahrbahn ausgeschrieben ist.
11. Es existieren für die Verkehrssicherung nur Positionen in Titel 1.1.2.1 & 4.1.2.2.
Hier sind unter anderem 10 Stück Verkehrszeichen außerhalb der Baustelle, sowie 50m Absperrschranken und 50 Stück Baken ausgeschrieben.
Für die Sanierung des Knotenpunktes Borngasse sind lediglich Verkehrszeichenpläne, sowie eine 4-phasige LSA ausgeschrieben. Verkehrszeichen, Absperrschranken oder Baken sind hier nicht erneut ausgeschrieben.
Ist unsere Annahme korrekt, dass alles erforderlichen Verkehrssicherungsmaßnahmen für die Bauabschnitte 1,2 & Umbau Borngasse über o.g. Positionen abgerechnet werden?
Sollte unsere Annahme korrekt sein, bitten wir um Prüfung der Massen in genannten Positionen. Alleine das Aufstellen von Parkverbotsschildern wird die ausgeschriebene Stückzahl an Verkehrszeichen deutlich übersteigen.
12. Position 4.1.2.1.3 ist als Zulage zu Position 4.0.02.1.100 ausgeschrieben. Position 4.0.02.1.100 gibt es im LV nicht. Der Titel 4 beginnt mit 4.1..
Zu Welcher Position soll die Zulage kalkuliert werden?
Zudem benötigen wir zwingend eine Angabe wie viele Schranken aufgestellt werden sollen. Eine Pauschalposition für die komplette Längsabsperrung eines Knotenpunktes, auch noch in mehreren Bauphasen, kann so nicht kalkuliert werden.
Die Fragen werden wie folgt beantwortet.
Zu 1. Mit archäologischen Funden ist vor allem Bereich der Baugrube für die Brunnenkammer sowie bei der Erstellung der Baumgruben im Bereich des Theaterplatzes zu rechnen. Bei der Kalkulation ist davon auszugehen, dass sämtliche Aushubarbeiten durch einen Archäologen beaufsichtigt werden und es hierdurch immer wieder zu kurzen Unterbrechungen / in Augenscheinnahmen kommen kann.
Der Hinweis zu den örtlichen Verhältnissen unter Punkt 3.7 Kampfmittel im LV Teil 1 ist für Bautätigkeiten von 80 cm unterhalb der Geländeoberkante ist zu beachten. Dies betrifft ebenfalls die Bereiche für die Baugrube der Brunnenkammer sowie die Baumgruben.
Zur besseren Orientierung sind in dem beigefügten Lageplan die Flächen beschriftet.
Zu. 2. Das überarbeitete Leistungsverzeichnis enthält nun ein Leitfabrikat.
Zu 3. Gemäß beigefügtem Bodengutachten ist das anfallende Aushubmaterial nicht zur Wiederwendung geeignet und daher als Boden-Bauschuttgemisch Z2 zur Deponierung ausgeschrieben (s. Pos. 1.1.03.01.004 in Verbindung mit Pos. 1.1.03.01.005). Dies ist der vertraglich vorgegebene Verwertungsweg, der entsprechend zu kalkulieren ist. Die angefragte EBV-Klasse ist zur Kalkulation somit nicht erforderlich.
Zu 4. Für alle Positionen, die nicht explizit als gefährlicher Abfall deklariert sind, ist für die Kalkulation von einem PAK-Wert von > 10 mg/kg bis < 1000 mg/kg und dem Abfallschlüssel 170302 auszugehen. Weiterhin ist für die Kalkulation bei allen Positionen zur Aufnahme von gebundenen Deckschichten zur Verwertung davon auszugehen, dass eine Deponierung mit DK 0 nach DepV erfolgt.
Zu 5. Die Ausschreibung erfolgt auf Grundlage der in den Vergabeunterlagen genannten technischen Regelwerke, insbesondere der 799 -2013- ZTV Asphalt-StB sowie der hierzu gehörenden Lieferbedingungen. Maßgebend für die Angebotsbearbeitung und Preisbildung sind die veröffentlichten Vergabeunterlagen. Eine gesonderte Vorgabe zur Herstellung und zum Einbau von temperaturabgesenktem Asphalt sowie zur Verwendung bestimmter Verfahren oder Zusätze (z. B. Schaumbitumen, Wachse oder vergleichbare Technologien) enthält die Ausschreibung nicht. Entsprechend sind derartige Anforderungen bei der Angebotskalkulation nicht gesondert zu berücksichtigen. Unberührt hiervon bleibt die Verpflichtung des Auftragnehmers, die zum Zeitpunkt der Ausführung geltenden öffentlich-rechtlichen Bestimmungen sowie die vertraglich geschuldeten technischen Eigenschaften und Qualitätsanforderungen einzuhalten. Soweit sich hieraus Auswirkungen auf die Ausführung ergeben, sind diese im Rahmen der Vertragsdurchführung gesondert zu behandeln. Änderungen der Vergabeunterlagen ergeben sich hieraus nicht.
Zu 6. Eine Musterfläche des vorgesehen Natursteinpflasters ist bei der Stadtgärtnerei Aachen einsehbar. Die genauen Kontaktdaten befindet sich unter Punkt 4.2.2 Naturwerkstein im LV Teil 1.
Für die Beschichtung der Rostabdeckung der Rinnen ist ein Farbton RAL 4047 Telegrau 4 aus dem Farbsystem RAL Classic vorgesehen.
Zu 7. Bei dem beigefügten Prüfbericht handelt es sich um das Verfüllmaterial der Kanal- und Leitungsgräben.
Die Verfüllung erfolgte entgegen der Angaben unter Punkt 2.3 Ausgeführte Vorarbeiten sowie unter Punkt 3.5 Baugrundverhältnisse mit der Körnung 0/45 und nicht wie angegeben mit 0/32.
Dies ist auch entsprechend bei der Kalkulation der Positionen 1.1.03.01.012-013 sowie 3.1.03.01.024-025 zu beachten. Die Positionen sind entsprechend mit Material der Körnung 0/45 zu kalkulieren.
Die Positionen 1.3.04.02.003 und 3.3.04.02.006 beziehen sich ebenfalls auf dieses Verfüllmaterial.
Zu 8. Seitens der Abteilung Verkehrstechnik gibt es keine Vorgaben mittels technischer Zeichnungen oder herstellerneutraler Produktdatenblätter zu Signalmasten. Es sind Signalmaste mit der beschriebenen Geometrie (Höhe, Durchmesser) als Standard-Mast bzw. als Mast für einen 3,0m Ausleger geeignet zu liefern und einzubauen. Die Wandstärke der Maste ergibt sich über die Geometrie und die vorgegebene max. Windlast aus der Produktstatik des Herstellers.
Beigefügt ist eine Handskizze zur Gründung der Maste.
Zu 9. Der Detailplan 497-Planung-01a ist in der Anlage beigefügt. Die Fachplanung erfolgte durch: Artesia GmbH, Imkerweg 30, 32832 Augustdorf. Es wird darauf hingewiesen, dass Auskünfte zu den Vergabeunterlagen ausschließlich über die Vergabestelle zu beantragen sind und nicht direkt bei in die Planung eingebundenen Dritten angefragt werden dürfen.
Zu 10. Vielen Dank für diesen Hinweis. Die Mengen der Pos. 2.2.04.06.002 - 012 zur Herstellung der Betonfahrbahn im Bereich der Bushaltestellen wurden geprüft und korrigiert. Als Resultat dieser Prüfung entfallen die Positionen 2.2.04.06.003 und 011. Die Mengen sind in den beigefügten GAEB-Datein auf "Null" gesetzt. Zusätzlich wurden die Positionen noch als "Entfall" gekennzeichnet. Auf ein komplettes Löschen der Positionen im LV wurde verzichtet, damit der Vorgang und die Nummerierung im LV nachvollziehbar bleiben.
Zu 11. Sämtliche Leistungen zur Verkehrssicherung innerhalb des Baufeldes sind in die Pauschalpositionen der Baustelleneinrichtung der jeweiligen Bauabschnitte einzukalkulieren. Dies wird in den entsprechenden Hinweistexten zur Baustelleneinrichtung (!) vor den Positionen 1.1.02.01.001 / 3.1.02.01.001 / 4.1.02.01.001 beschrieben.
Bei den Einzelpositionen 1.1.02.01.010-012 zu Absperrungen handelt es sich lediglich um zusätzliche Absperrungen, die außerhalb des Baufeldes (Abstand vom Baufeld größer 75 m) beim Umbau des Knotenpunktes Borngasse erforderlich sind.
Die erforderlichen Verkehrssicherungsmaßnahmen sind demnach über die entsprechenden Pauschalpositionen in den jeweiligen Bauabschnitten abzurechnen.
Zu 12. Der Hinweis zum Positionsverweis ist zutreffend. In Pos. 4.1.02.01.003 liegt ein redaktioneller Fehler vor. Die Bezugnahme auf Pos. 4.0.02.1.100 entfällt. Die Position ist als Pauschalposition für die geschlossene Längsabsperrung des Baufeldes über die jeweiligen Bauphasen zu kalkulieren. Die konkrete Ausgestaltung der Verkehrsführung erfolgt auf Grundlage der vom Auftragnehmer zu erstellenden Verkehrszeichenpläne. Eine gesonderte Mengenangabe für Absperrschranken wird nicht vorgegeben.
Für die Angebotsabgabe ist ausschließlich das beigefügte, überarbeitete Leistungsverzeichnis zu verwenden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Engelen
Stadt Aachen - Fachbereich Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
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Fax +49 241 413 541 60999
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Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter:
http://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/company/welcome.do
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Dateianhänge:
| Dateiname | Hinzugefügt am | Typ | Größe | Aktion |
|---|---|---|---|---|
| 20260923 497-Planung-01a.pdf | 29.09.2026 | 1,3 MB | ||
| 20260923 Handskizze_Mastausleger.pdf | 29.09.2026 | 545,5 KB | ||
| 20260923 LP5_Theaterplatz_Aachen_Lageplan_Bodeneingriffe.pdf | 29.09.2026 | 14,4 MB | ||
| 22-009-TPA-LV-TEIL1-Tiefbauarbeiten_unbepreist_260929.pdf | 29.09.2026 | 1,9 MB | ||
| LV Teil 1.P83 | 29.09.2026 | 1,2 MB | ||
| LV Teil 1.X83 | 29.09.2026 | 5 MB |
Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu o. g. Vergabeverfahren stellte ein Bewerber die nachstehende Frage.
"Sie nehmen an mehreren Stellen in der Ausschreibung Bezug auf die "ZTV Naturstein".
Dieses Regelwerk scheint nicht zu existieren.
Können Sie uns freundlicherweise mitteilen welches Regelwerk gemeint ist?"
Die Frage wird wie folgt beantwortet.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) Naturstein sind im Leistungsverzeichnis Teil 1 - Straßen-, Tief- und Landschaftsbauarbeiten unter den allgemeinen Vorbemerkungen, Punkt "4.2.2. Naturwerkstein / ZTV Naturstein" (s. S. 29ff) definiert und bei der Angebotsabgabe bzw. Preiskalkulation zu berücksichtigen.
Das Leistungsverzeichnis Teil 2 - Fugenpflege Natursteinpflaster verweist in seinen allgemeinen Vorbemerkungen auf Seite 7 ebenfalls auf den oben genannten Passus:
"ZTV Naturstein gem. Punkt 4.2.2. Teil 1 - Straßen-, Tief- und Landschaftsbauarbeiten".
Bei der Preiskalkulation sind diese ZTV Naturstein entsprechend zu berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Engelen
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|---|---|---|---|---|
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