Ingenieurleistungen (Technische Ausrüstung) gemäß HOAI Fachplanung §§ 53 ff. - KGS Luisenstraße, Luisenstraße 42, 52070 AachenNeubau Einer Mensa und Umbau im Bestand
Los 1 (HLS) Anlagengruppen 1,2,3 & 8Los 2 (ELT) Anlagengruppen 4,5
Besondere Leistungen für Los 1:-LPH 1:Bestandsaufnahme Technische Ausrüstung: Recherche in den Archiven der Bauaufsicht und des Gebäudemanagements. Sichtung und Abgleich aller Bestandsunterlagen der technischen und sicherheitstechnischen Anlagen, Zentralen, Leitungsführungen und Leistungskennwerten. Erforderlichenfalls Ergänzung und/oder Korrektur der Planunterlagen des Gebäudes (u.a. Grundrisse und Schnitte). Erstellung von digitalen 2D und 3D Bestandsunterlagen. Die Genauigkeit der Unterlagen muss für die Bauaufgabe ausreichen. Die Bestandsaufnahme ist zu dokumentieren und dem AG zu übergeben.Die alternative Beauftragung eines Vermessungsingenieurs liegt im Ermessen des Generalplaners und ist in diesem Fall in dieser Position enthalten.-LPH 2: Aufstellen einer vertieften Kostenschätzung nach Positionen einzelner Gewerke-LPH 9: Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
Besondere Leistungen für Los 2:-LPH 1: Bestandsaufnahme Technische Ausrüstung:Recherche in den Archiven der Bauaufsicht und des Gebäudemanagements. Sichtung und Abgleich aller Bestandsunterlagen der technischen und sicherheitstechnischen Anlagen, Zentralen, Leitungsführungen und Leistungskennwerten. Erforderlichenfalls Ergänzung und/oder Korrektur der Planunterlagen des Gebäudes (u.a. Grundrisse und Schnitte). Erstellung von digitalen 2D und 3D Bestandsunterlagen. Die Genauigkeit der Unterlagen muss für die Bauaufgabe ausreichen. Die Bestandsaufnahme ist zu dokumentieren und dem AG zu übergeben.Die alternative Beauftragung eines Vermessungsingenieurs liegt im Ermessen des Generalplaners und ist in diesem Fall in dieser Position enthalten.-LPH 2: Aufstellen einer vertieften Kostenschätzung nach Positionen einzelner Gewerke:*Planung AC-Seite der Photovoltaik-Anlage (Anlagengruppe 4):Auf dem Dach des Neubaus soll eine Photovoltaik-Anlage errichtet werden. Diese wird weitgehend bauseits geplant und errichtet.Die Schnittstelle wird dabei wie folgt definiert: Die Gleichspannungsseite der PV-Anlage (inkl. Wechselrichter) erfolgt bauseits, die Wechselstrom-Seite (Anschluss/Zuleitung/AC-Energiesammler) der Anlage ist im Rahmen der hier vergebenen Leistungen vollständig in allen Leistungsphasen zu bearbeiten. Die Größe der Anlage ist noch nicht abschließend geklärt.Sämtliche zur Klärung der vorbenannten Leistungen erforderlichen Abstimmungen inkl. Teilnahme an Orts- oder Besprechungsterminen sind Teil dieser besonderen Leistung.*Leerrohrplanung mit besonderem Aufwand (gemäß Anlage 15 Ziffer 15.1 HOAI) (Anlagengruppen 4 und 5)Zum derzeitigen Planungsstand wird der Neubau als elementierter Holzbau geplant und errichtet.Hierfür wird eine Leerrohrplanung in den Holz-Fertigteilen benötigt. Darüber hinaus soll eine spätere Erweiterbarkeit des Gebäudes oder der Haustechnik gewährleistet sein.Sämtliche zur Klärung der vorbenannten Leistungen erforderlichen Abstimmungen inkl. Teilnahme an Orts- oder Besprechungsterminen sind Teil dieser besonderen Leistung.-LPH 9: Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
Preis
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Fristen insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB sind zu beachten. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Anlauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
1. Ausführungsfrist:Bearbeitungszeitraum (Leistungsphasen 1-3): 2. Quartal 2026 - 4. Quartal 2026Bearbeitungszeitraum (Leistungsphasen 4-7): 2. Quartal 2027 - 2. Quartal 2028Bearbeitungszeitraum (Leistungsphase 8): 3. Quartal 2028 - 1. Quartal 2029
2. Der AG beabsichtigt, die ausgeschriebenen Ingenieurleistungen stufenweise zu beauftragen:Stufe 1: Leistungsphase 1-2Stufe 2: Leistungsphase 3-4Stufe 2: Leistungsphase 5-9Die Beauftragung der Folgestufe erfolgt in Abhängigkeit der Freigabe durch die Ausschüsse undpolitischen Gremien.Der AN hat keinen Anspruch auf weitere Beauftragung nach Stufe 1, er kann aus der stufenweisen Beauftragung keine weitergehenden Vergütungsansprüche oder Schadenersatzansprüche ableiten.
3. Die in dieser Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise sind bei Bietergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen.
4. Die Unterlagen stehen ausschließlich als kostenloser Download unter http://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/company/welcome.do zur Verfügung. Die Weitergabe der Ausschreibungsunterlagen an Dritte sowie die gewerbliche Nutzung der Ausschreibungsunterlagen sind nicht gestattet.
5. Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind schriftlich über das Vergabeportal der Wirtschaftsregion Aachen zu beantragen!
6. Zuschlagskriterien: Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot.
7. Für die Ausarbeitung des Honorarangebotes erfolgt keine Vergütung; der AN kann hieraus keine Vergütungs- oder sonstigen Ansprüche ableiten.
Anlagengruppen 1,2,3 & 8
Anlagengruppen 4,5